Flughafen Wien: Sorge vor Delisting
Angebot. Die Genehmigung des Wirtschaftsministeriums für das Angebot des Fonds IFM für den verbliebenen Streubesitz könnte den langsamen Abschied des Flughafens von der Börse bedeuten.
Wien. Am vergangenen Donnerstag war die Entscheidung im heimischen Wirtschaftsministerium bereits getroffen gewesen. Doch erst nachdem auch die Behörden in Malta – der dortige Flughafen ist eine Tochter des Wiener Flughafens – am Montag ihr grünes Licht gaben, konnte die zum Fonds IFM gehörende Airports Group Europe am Dienstag vor Börsenbeginn an die Öffentlichkeit gehen: Das am 19. November begonnene Investitionskontrollverfahren über das Kaufangebot für den gesamten verbliebenen Streubesitz der Flughafen Wien AG im Ausmaß von 9,99 Prozent wurde unter Auflagen genehmigt.
So darf IFM die bereits angedienten 1,78 Prozent der Anteile erwerben und auch die schon im Herbst angekündigte verlängerte Annahmefrist von zehn Börsentagen – bis zum 8. Februar um 17 Uhr – wird nun gestartet. Dafür darf der Fo nds bzw. seine operative Tochter Airports Group Europe laut den Auflagen des Ministeriums auch künftig nicht mehr als zwei Aufsichtsräte für das Kontrollgremium des Flughafens (insgesamt zehn Kapitalvertreter) vorschlagen. Und auch eine Änderung der Satzung des Flughafens ist untersagt. Zudem verlangt das Ministerium besondere Berichtpflichten. Möglich sind diese Einschränkungen aufgrund des Investitionskontrollgesetzes, das den Erwerb von Anteilen an kritischer Infrastruktur durch ausländische Investor enregelt.
Vorstand bleibt ablehnend
Bei IFM zeigte man sich trotz der Auflagen erfreut. „Als bestehender Aktionär des Flughafens Wien seit über acht Jahren und als langfristiger Investor im Auftrag von Pensionsfonds und institutionellen Anlegern sehen wir Österreich weiterhin als attraktiven Investitionsstandort“, so IFM Executive Director Infrastructure Werner Kerschl in einer Aussendung.
Anders klingt das Ganze beim Flughafen Wien, wo die Empfehlung des Vorstandes an die Aktionäre, das An gebot nicht anzunehmen, erneut bekräftigt wurde. „Der Angebotspreis erscheint angesichts der guten Entwicklungsaussichten des Unternehmens zu niedrig. D as wird eindrucksvoll von der zuletzt veröffentlichten Ergebnisprognose für 2023
unterstrichen, die ein Nettoergebnis von über 150 Millionen Euro prognostiziert. Überdies ist die Flughafen Wien AG erstmals seit Jahrzehnten schuldenfrei“, heißt es. Mit 34 Euro liegt das Angebot von IFM zwar um knapp 30 Prozent über dem Schlusskurs bei der ursprünglichen Angebotslegung im vergangenen Juni, gleichzeitig aber genau auf dem aktuellen Kurswert. Dieser wurde jedoch erst durch das IFM-Angebot auf das aktuelle Niveau gehoben (siehe Chart).
Noch entscheidender dürfte jedoch ein anderer Punkt für die Flughafen-Führung sein. „Auch ein möglicherweise drohendes Ausscheiden vom Aktienhandel wird als nicht im Interesse des Unternehmens eingeschätzt“, heißt es bei der Ablehnung weiter. Dieses Delisting ist nun nämlich durchaus im Bereich des Möglichen. Denn schon jetzt gehört der Flughafen vor allem Großaktionären (mit je 20 Prozent den Ländern Wien und Niederösterreich, zu zehn Prozent der Mitarbeiterstiftung und zu 40 Prozent IFM). Und vom verbliebenen Streubesitz hat IFM 1,78 Prozent bereits fix in der Tasche – bleiben etwa 8,21 Prozent. Fällt dieser Streubesitz durch weitere Zukäufe künftig unter zwei Prozent, würde das ein erzwungenes Delisting bedeuten, heißt es dazu bei der Wiener Börse.
Will IFM stille Reserven heben?
Doch welchen Grund könnte IFM haben, ein solches Delisting auszulösen? Beim Fonds wird auf Anfrage dementiert, dass ein Abgang von der Börse ein Ziel sein könne. Man wolle einfach ein gutes Investment erhöhen. Dass die Kontrolle jedenfalls bei den österreichischen Aktionären bleiben wird, die zusammen seit September um acht Aktien mehr als 50 Prozent besitzen, tue dem keinen Abbruch.
Allerdings gibt es auch eine Theorie, wonach IFM durch ein Delisting durchaus einen Vorteil hätte. So könnte der Wert des Flughafens in den Büchern des Fonds ohne Börsenkurs nach einem anderen Bewertungsverfahren ermittelt werden. Dadurch könnten vorhandene stille Reserven – etwa im Grundbesitz – sichtbar gemacht werden. Der Wert der FlughafenBeteiligung für IFM würde sprunghaft steigen.