Terrorprozess im Finale: Strenge Strafen drohen
Das Urteil für sechs Islamisten steht bevor.
Kommende Woche könnte der seit Monaten laufende Terrorprozess gegen mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien enden. Den sechs angeklagten Islamisten wird vorgeworfen, den Attentäter im Vorfeld des Anschlags vom 2. November 2020 unterstützt zu haben.
Sollte es Schuldsprüche geben, könnten vier der sechs Männer bis zu lebenslange Haft bekommen. Zwei Angeklagte waren zu den fraglichen Tatzeiträumen noch nicht 21 Jahre alt, ihnen drohen maximal 20 Jahre Gefängnis. Die Anklage lautet auf Beteiligung an terroristischen Straftaten. Da der Attentäter – er wurde von der Polizei erschossen – vier Menschen tötete und zwei Dutzend verletzte, wird den sechs mutmaßlichen Helfern nun vor allem Mitwirkung am Terrormord bzw. am versuchten Terrormord zur Last gelegt. Bei drei Angeklagten stehen zudem noch offene Strafen zu Buche.
Diese – sie wurden ursprünglich auf Bewährung verhängt – könnten im Falle von Schuldsprüchen in unbedingte Haft umgewandelt werden. Die laut Anklage geleisteten Tatbeiträge der sechs Islamisten sind unterschiedlich. Es handelt sich nicht um ein homogenes Sextett. Einige sollen an der Beschaffung der Tatwaffen, vor allem am Kauf des verwendeten Sturmgewehrs, beteiligt gewesen sein. Andere sollen den Attentäter „zumindest psychisch bei der Planung und Vorbereitung des terroristischen Anschlags unterstützt haben“.
Schwer belastet wird vor allem die Nummer vier der AngeklagtenListe, der mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Afghane H. Z. (28). Seine DNA-Spuren fanden sich auf den Tatwaffen, der Munition und anderen Gegenständen. H. Z. bestreitet aber jeden Tatbeitrag. Sein Anwalt, Elmar Kresbach, versuchte am Mittwoch ein neues DNA-Gutachten zu erwirken. Dieser Antrag wurde aber abgewiesen. Die Urteile könnten kommende Woche gefällt werden. (m. s.)