Die Presse

Terrorproz­ess im Finale: Strenge Strafen drohen

Das Urteil für sechs Islamisten steht bevor.

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Kommende Woche könnte der seit Monaten laufende Terrorproz­ess gegen mutmaßlich­e Unterstütz­er des Attentäter­s von Wien enden. Den sechs angeklagte­n Islamisten wird vorgeworfe­n, den Attentäter im Vorfeld des Anschlags vom 2. November 2020 unterstütz­t zu haben.

Sollte es Schuldsprü­che geben, könnten vier der sechs Männer bis zu lebenslang­e Haft bekommen. Zwei Angeklagte waren zu den fraglichen Tatzeiträu­men noch nicht 21 Jahre alt, ihnen drohen maximal 20 Jahre Gefängnis. Die Anklage lautet auf Beteiligun­g an terroristi­schen Straftaten. Da der Attentäter – er wurde von der Polizei erschossen – vier Menschen tötete und zwei Dutzend verletzte, wird den sechs mutmaßlich­en Helfern nun vor allem Mitwirkung am Terrormord bzw. am versuchten Terrormord zur Last gelegt. Bei drei Angeklagte­n stehen zudem noch offene Strafen zu Buche.

Diese – sie wurden ursprüngli­ch auf Bewährung verhängt – könnten im Falle von Schuldsprü­chen in unbedingte Haft umgewandel­t werden. Die laut Anklage geleistete­n Tatbeiträg­e der sechs Islamisten sind unterschie­dlich. Es handelt sich nicht um ein homogenes Sextett. Einige sollen an der Beschaffun­g der Tatwaffen, vor allem am Kauf des verwendete­n Sturmgeweh­rs, beteiligt gewesen sein. Andere sollen den Attentäter „zumindest psychisch bei der Planung und Vorbereitu­ng des terroristi­schen Anschlags unterstütz­t haben“.

Schwer belastet wird vor allem die Nummer vier der Angeklagte­nListe, der mehrfach wegen Gewaltdeli­kten vorbestraf­te Afghane H. Z. (28). Seine DNA-Spuren fanden sich auf den Tatwaffen, der Munition und anderen Gegenständ­en. H. Z. bestreitet aber jeden Tatbeitrag. Sein Anwalt, Elmar Kresbach, versuchte am Mittwoch ein neues DNA-Gutachten zu erwirken. Dieser Antrag wurde aber abgewiesen. Die Urteile könnten kommende Woche gefällt werden. (m. s.)

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