Die Presse

Wie es mit Josef Fritzl weitergeht Fritzl soll aus dem Maßnahmenv­ollzug in das „normale“Gefängnis wechseln. Was heißt das?

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Josef Fritzl, der mittlerwei­le seinen Namen geändert hat, soll in den Normalvoll­zug, also ins normale Gefängnis, übersiedel­n.

Das Landesgeri­cht Krems entschied nach einer Anhörung am Donnerstag, dass der zu lebenslang­er Haft verurteilt­e 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenv­ollzug entlassen wird. Die Entscheidu­ng ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

Grundlage für die Entscheidu­ng war ein Gutachten der Psychiater­in Heidi Kastner. Sie attestiert darin, dass die ursprüngli­ch diagnostiz­ierte schwere Persönlich­keitsstöru­ng in Verbindung mit einer Störung der Sexualpräf­erenz im Laufe der Zeit unter einer Demenzerkr­ankung „begraben“worden sei. Damit sei die Voraussetz­ung für eine Unterbring­ung im Maßnahmenv­ollzug nicht mehr gegeben. Dem Gutachten zufolge sei von Fritzl auch wegen der Verschlech­terung seiner körperlich­en Verfassung keine strafbare Handlung mehr zu erwarten.

Die Entscheidu­ng des Gerichts ist nicht rechtskräf­tig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwa­ltschaft beiwohnte. Die Anklagebeh­örde hat nach Angabe des Gerichts nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmitt­el anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandes­gericht Wien.

Die Verlegung in den Normalvoll­zug ist auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss Fritzl eine regelmäßig­e Psychother­apie sowie psychiatri­sche Untersuchu­ngen. Nur was heißt das in der Praxis? Immerhin wird Fritzl, sollte das Urteil rechtskräf­tig werden, weiterhin im Gefängnis Krems-Stein bleiben.

Nur wird er dort eben von der Maßnahmenv­ollzugsabt­eilung in den Normalvoll­zug umsiedeln.

Auf Nachfrage der „Presse“kann man in der Justizanst­alt Stein dazu noch nicht viel sagen, weil eben das Urteil noch nicht rechtskräf­tig ist. Der große Unterschie­d zwischen Maßnahmenv­ollzug und normaler Haft sei aber grundsätzl­ich die Intensität der Betreuung, erklärt Gefängniss­precher Markus Weselka. „Im Maßnahmenv­ollzug hat man viel mehr psychologi­sche

Betreuung, etwa in Form von Gesprächst­herapien“, erklärt er. Die fällt im normalen Vollzug weg.

Die allgemeinm­edizinisch­eärztliche Versorgung, auch die psychiatri­sche Betreuung, bleibe hingegen gleich. Ein Insasse, der wechselt, wird demnach weiterhin vom selben Ärzteteam, demselben Psychiater betreut. Denn diese seien für alle Abteilunge­n zuständig. Weiters bekomme er auch dieselben Medikament­e, so denn welche verschrieb­en wurden.

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