Wie es mit Josef Fritzl weitergeht Fritzl soll aus dem Maßnahmenvollzug in das „normale“Gefängnis wechseln. Was heißt das?
Josef Fritzl, der mittlerweile seinen Namen geändert hat, soll in den Normalvollzug, also ins normale Gefängnis, übersiedeln.
Das Landesgericht Krems entschied nach einer Anhörung am Donnerstag, dass der zu lebenslanger Haft verurteilte 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Grundlage für die Entscheidung war ein Gutachten der Psychiaterin Heidi Kastner. Sie attestiert darin, dass die ursprünglich diagnostizierte schwere Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit einer Störung der Sexualpräferenz im Laufe der Zeit unter einer Demenzerkrankung „begraben“worden sei. Damit sei die Voraussetzung für eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug nicht mehr gegeben. Dem Gutachten zufolge sei von Fritzl auch wegen der Verschlechterung seiner körperlichen Verfassung keine strafbare Handlung mehr zu erwarten.
Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte. Die Anklagebehörde hat nach Angabe des Gerichts nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien.
Die Verlegung in den Normalvollzug ist auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss Fritzl eine regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen. Nur was heißt das in der Praxis? Immerhin wird Fritzl, sollte das Urteil rechtskräftig werden, weiterhin im Gefängnis Krems-Stein bleiben.
Nur wird er dort eben von der Maßnahmenvollzugsabteilung in den Normalvollzug umsiedeln.
Auf Nachfrage der „Presse“kann man in der Justizanstalt Stein dazu noch nicht viel sagen, weil eben das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der große Unterschied zwischen Maßnahmenvollzug und normaler Haft sei aber grundsätzlich die Intensität der Betreuung, erklärt Gefängnissprecher Markus Weselka. „Im Maßnahmenvollzug hat man viel mehr psychologische
Betreuung, etwa in Form von Gesprächstherapien“, erklärt er. Die fällt im normalen Vollzug weg.
Die allgemeinmedizinischeärztliche Versorgung, auch die psychiatrische Betreuung, bleibe hingegen gleich. Ein Insasse, der wechselt, wird demnach weiterhin vom selben Ärzteteam, demselben Psychiater betreut. Denn diese seien für alle Abteilungen zuständig. Weiters bekomme er auch dieselben Medikamente, so denn welche verschrieben wurden.