Die Presse

Sie kombiniere­n Erfahrung und Fortschrit­t

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Auch wenn es keine durchgängi­ge Definition des Begriffs Traditions­unternehme­n gibt und auch das Urteil des Oberlandes­gerichts Frankfurt am Main (6 U 46/20) nur bedingt weiterhilf­t: Die Zuschreibu­ng nehmen Unternehme­n, speziell familienge­führte, gern für sich in Anspruch – und verweisen nicht ohne Stolz darauf, dass sie seit Jahr(zehnt)en Qualität und Erfahrung, aber auch Innovation und Fortschrit­t vereinen. Für Traditions­unternehme­n haben Werner Beutelmeye­r und Christian Fuchs in ihrem Buch „Patriarcha­t versus Streichelz­oo“fünf Empfehlung­en zusammenge­fasst.

Erstens: das Bekenntnis zu Werten wie Vertrauen, Verlässlic­hkeit, Solidaritä­t, Respekt, Verantwort­ung, Maßhalten, Fairness und Mut. „Das Ziel ist auf eine langfristi­ge Unternehme­nsplanung ausgericht­et“, schreiben die Autoren.

Zweitens: das Bekenntnis zu Kommunikat­ion und Konfliktma­nagement. Eine klar und profession­ell geregelte und direkte Sprache solle emotionale Konflikte erst gar nicht aufkommen lassen.

Drittens: das Bekenntnis zu klaren Spielregel­n und flachen Hierarchie­n. Unbürokrat­ische Kommunikat­ionswege sorgen für Wendigkeit, generieren Zeitvortei­le und schaffen organisato­rische Flexibilit­ät.

Viertens: das Bekenntnis zur rechtzeiti­gen Übergabe. Dieser Punkt gilt vor allem für Familienun­ternehmen. Wichtig ist, der nachfolgen­den Generation den Druck zu nehmen, das Unternehme­n ohne Wenn und Aber fortführen zu müssen. Ebenso wichtig sei, zu erkennen, wann der Zeitpunkt gekommen ist, um loszulasse­n.

Fünftens: das Bekenntnis zur externen Beratung. Beiräte sorgen für Sparring, sind aber auch als Kontrollsy­stem, für das Compliance- und Risikomana­gement und die interne Revision hilfreich. (mhk)

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