Kahlenberg zu bekannt für eigenes Wasser
Versuch der Markeneintragung scheitert vor dem Oberlandesgericht Wien.
„Kahlenberg das beliebteste Wasser der Welt“: Diese Bezeichnung wollte sich ein Verein für den Bereich Getränke, aber auch für Werbung und Unterhaltung als Wortmarke eintragen lassen. Daneben wurde dies für „Kahlenberg Run International“in den Bereichen Bekleidung oder auch sportliche Aktivitäten eingefordert.
Die Eintragung ins Markenregister wurde dem Verein verwehrt. Was seine Präsidentin sichtlich ärgerte: Die Entscheidungen seien „illegal und missbräuchlich“, erklärte sie, überdies verstießen sie gegen das Markenrecht und „die Rechte europäischer Bürger“.
Dieses Schreiben sei als Rekurs zu werten, erklärte das Oberlandesgericht Wien (OLG). Inhaltlich hatte es aber wenig erfreuliche Nachrichten für den Verein. Denn geografische Bezeichnungen seien nur in Ausnahmefällen eintragungsfähig. Nämlich dann, wenn die Bezeichnung ausschließlich oder doch so überwiegend den Charakter einer Fantasiebezeichnung habe, dass die geografische Bedeutung ganz zurücktritt. Das sei etwa bei kleinen und weniger bekannten Orten möglich, die weder historisch noch kulturell oder wirtschaftlich aufgrund ihrer Naturverhältnisse Bedeutung haben.
„Historische Bedeutung“
„All das trifft auf den Kahlenberg nicht zu: Bei ihm handelt es sich um ein beliebtes Ausflugsziel nahe der Grenze zwischen Wien und Niederösterreich“, erklärte das OLG. Ihm komme auch historische Bedeutung zu.
Die Eintragung als Wassermarke wurde dem Verein verwehrt. Und auch die Bezeichnung „Kahlenberg Run International“war dem OLG (33 R 103/23v) für eine Marke zu simpel gestrickt, da sie nur als Hinweis auf einen Lauf am Kahlenberg verstanden werde. (aich)