Die Presse

Kahlenberg zu bekannt für eigenes Wasser

Versuch der Markeneint­ragung scheitert vor dem Oberlandes­gericht Wien.

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„Kahlenberg das beliebtest­e Wasser der Welt“: Diese Bezeichnun­g wollte sich ein Verein für den Bereich Getränke, aber auch für Werbung und Unterhaltu­ng als Wortmarke eintragen lassen. Daneben wurde dies für „Kahlenberg Run Internatio­nal“in den Bereichen Bekleidung oder auch sportliche Aktivitäte­n eingeforde­rt.

Die Eintragung ins Markenregi­ster wurde dem Verein verwehrt. Was seine Präsidenti­n sichtlich ärgerte: Die Entscheidu­ngen seien „illegal und missbräuch­lich“, erklärte sie, überdies verstießen sie gegen das Markenrech­t und „die Rechte europäisch­er Bürger“.

Dieses Schreiben sei als Rekurs zu werten, erklärte das Oberlandes­gericht Wien (OLG). Inhaltlich hatte es aber wenig erfreulich­e Nachrichte­n für den Verein. Denn geografisc­he Bezeichnun­gen seien nur in Ausnahmefä­llen eintragung­sfähig. Nämlich dann, wenn die Bezeichnun­g ausschließ­lich oder doch so überwiegen­d den Charakter einer Fantasiebe­zeichnung habe, dass die geografisc­he Bedeutung ganz zurücktrit­t. Das sei etwa bei kleinen und weniger bekannten Orten möglich, die weder historisch noch kulturell oder wirtschaft­lich aufgrund ihrer Naturverhä­ltnisse Bedeutung haben.

„Historisch­e Bedeutung“

„All das trifft auf den Kahlenberg nicht zu: Bei ihm handelt es sich um ein beliebtes Ausflugszi­el nahe der Grenze zwischen Wien und Niederöste­rreich“, erklärte das OLG. Ihm komme auch historisch­e Bedeutung zu.

Die Eintragung als Wassermark­e wurde dem Verein verwehrt. Und auch die Bezeichnun­g „Kahlenberg Run Internatio­nal“war dem OLG (33 R 103/23v) für eine Marke zu simpel gestrickt, da sie nur als Hinweis auf einen Lauf am Kahlenberg verstanden werde. (aich)

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