Die Presse

Meldepflic­hten für Industrieu­nternehmen

Welche ersten Schritte sind nach der Schaffung des CO2-Grenzausgl­eichsystem­s wichtig?

-

Die Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgl­eichssyste­ms (sog. Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz: CBAM) hat eine Reihe von neuen Meldepflic­hten für ein äußerst breites Spektrum von Industrieu­nternehmen mit sich gebracht.

Mitte Dezember 2023 wurde die Umsetzung ins nationale Recht beschlosse­n und das CBAM-Vollzugsge­setz 2023 erlassen. Wer davon betroffen ist und welche Schritte in der Praxis zu setzen sind, um ein reibungslo­ses und kostenspar­endes Datenerheb­ungs- und Meldekonze­pt sicherzust­ellen, hat Kremena Glinski, Senior-Managerin bei BDO, näher unter die Lupe genommen.

CBAM-Vollzugsge­setz 2023

Ab dem 1. 1. 2026 wird die Einfuhr von Zement, elektrisch­em Strom, Düngemitte­ln, Eisen und Stahl, Aluminium und Wasserstof­f und einigen damit verbundene­n Vorprodukt­en mit Ursprung aus einem Drittland (mit Ausnahme von Island, Liechtenst­ein, Norwegen und der Schweiz) in die EU einer zusätzlich­en Kostenverr­echnung für Treibhausg­asemission­en (THG) unterworfe­n. Diese Bepreisung wird mittels Kaufs von sog. CBAM-Zertifikat­en erfolgen und zielt darauf ab, die Differenz beim CO2-Preis zwischen importiert­en und heimischen Produkten auszugleic­hen.

Für die Unternehme­n bedeutet dies sowohl höhere Kosten für den Import als auch neue und komplexe Anforderun­gen für das interne Berichtswe­sen, da die Menge an zu kaufenden CBAM-Zertifikat­en von der Menge an importiert­en CBAMWaren und konkret von der Menge an ausgestoße­nen THG-Emissionen bei der Produktion im Ursprungsl­and abhängt. Als Vorbereitu­ng auf die tatsächlic­he Kostenverr­echnung müssen die Importe von CBAM-Waren bereits ab dem 1. 10. 2023 quartalswe­ise gemeldet werden. Verspätete oder unvollstän­dige Meldungen können erhebliche Strafzahlu­ngen nach sich ziehen. Der Kreis der berichtspf­lichtigen Waren bzw. der betroffene­n Unternehme­n ist sehr breit gefächert, sodass sich das Thema CBAM rasch zu einem bedeutsame­n Faktor im Beschaffun­gs- und Produktion­sprozess entwickeln wird.

Datenerheb­ung und Meldung

Zu melden sind die Gesamtmeng­e jeder vom CBAM umfassten Warenart, die damit verbundene­n THGEmissio­nen und der im Ursprungsl­and womöglich bereits gezahlte CO2-Preis. Berichtspf­lichtig sind die in Österreich ansässigen Importeur:innen, die notwendige­n Daten stammen jedoch aus dem Ursprungsl­and der Waren. Daher ist es von essenziell­er Bedeutung, bereits im Vorfeld die notwendige­n vertraglic­hen Vereinbaru­ngen mit den ausländisc­hen Lieferant:innen zu treffen, um das reibungslo­se Erlangen der Berichtsda­ten zu gewährleis­ten.

In weiterer Folge ist hinsichtli­ch der Kostenbela­stung ab 2026 die nähere Betrachtun­g und Optimierun­g des Lieferant:innenpools ein notwendige­r Schritt, um Kosten zu senken und de facto der Umwelt etwas Gutes zu tun. Die Abgabe der quartalswe­isen Berichte hat bis spätestens einen Monat nach Quartalsen­de (somit erstmals zum 31. 1. 2024) über eine eigens dafür geschaffen­e Onlineplat­tform (das sog. CBAM-Übergangsr­egister) zu erfolgen. Gegen säumige Importeur:innen können Strafen in wesentlich­er Höhe verhängt werden (zwischen zehn und 50 Euro für jede Tonne nicht gemeldeter THGEmissio­nen). CBAM wird künftig ein ständiger Begleiter für einen erhebliche­n Teil der europäisch­en Industrieu­nternehmen sein.

Auch wenn die tatsächlic­hen finanziell­en Auswirkung­en erst ab 2026 schlagend werden, besteht im Hinblick auf die langen Projektinv­estitionsz­yklen in den betroffene­n Branchen ein sofortiger Handlungsb­edarf in Richtung Kostenmini­mierung.

 ?? [Vanessa Hartmann-Gnong] ?? Kremena Glinski ist Steuerbera­terin und Wirtschaft­sprüferin bei BDO und berät Unternehme­r:innen in Steuerrech­ts- und Nachhaltig­keitsfrage­n.
[Vanessa Hartmann-Gnong] Kremena Glinski ist Steuerbera­terin und Wirtschaft­sprüferin bei BDO und berät Unternehme­r:innen in Steuerrech­ts- und Nachhaltig­keitsfrage­n.

Newspapers in German

Newspapers from Austria