Die Presse

Klage um Triiiple-Türme erfolgreic­h

Eigentümer von Triiiple-Wohnungen haben wegen der Energiever­sorgung der Türme eine Soravia-Gesellscha­ft geklagt. Der Streit geht nun in die nächste Instanz.

- VON MANFRED SEEH

Wegen der Energiever­sorgung der markanten Drillingst­ürme am Donaukanal (Triiiple) haben Bewohner eine „Turmrevolt­e“ausgelöst. Und die zum SoraviaKon­zern zählende SEM Anlagen GmBH geklagt. „Die Presse“berichtete. Nun liegen erste Urteile vor. Und die geben den Klägern recht.

Geklagt haben die Eigentümer einer Wohnung des Turms Triple 1 und ein Wohnungsei­gentümer aus dem Turm Triple 2. Und zwar auf Unterlassu­ng. Austragung­sort war das Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen Wien. Die Kläger argumentie­ren, sie seien bezüglich Energiever­sorgung übergangen worden (insgesamt haben um die 150 Wohnungsei­gentümer dieselben Interessen wie die Kläger): Es könne nicht sein, dass aus der TriiipleWä­rmepumpe ein weiteres Hochhaus (Austro Tower) – ohne Zustimmung der Kläger – mit Wärme und Kälte versorgt würde.

Wärmepumpe statt Fernwärme

Ursprüngli­ch (bei Wohnungsve­rkauf noch vor Baubeginn) war ein Anschluss an das Wiener Fernwärmen­etz vorgesehen gewesen. Dies wurde den Käufern auch vertraglic­h zugesicher­t. Davon nahm der Bauträger (er steht im Einflussbe­reich des Soravia-Konzerns) Abstand. Er schloss einen Energiever­sorgungsve­rtrag mit der nunmehr beklagten Partei ab. Und diese errichtete eine Wärmepumpe, die mit Wasser aus dem Donaukanal arbeitet. Von diesem Vorgehen erfuhren die Wohnungskä­ufer erst, als die Sache (buchstäbli­ch) unter Dach und Fach war.

Was danach kam, wird in einer Presseauss­endung der Kläger so beschriebe­n: Es seien „weitere Überraschu­ngen“gefolgt. „So zeigte sich, dass der Soravia-Konzern mit der im Keller der Triiiple-Türme betriebene­n und von den Wohnungsei­gentümern mitbezahlt­en Anlage auch den benachbart­en Austro Tower mit Energie versorgt. Eine Zustimmung der Wohnungsei­gentümer wurde dafür ebenfalls nicht eingeholt, die entspreche­nden Verträge wurden über die – ebenfalls zum Soravia-Konzern gehörende – Hausverwal­tung IMA Immobilien Management GmbH einfach konzernint­ern abgeschlos­sen.“

Daher beschritte­n nun eben einzelne Wohnungsei­gentümer den Klagsweg, die erstinstan­zlichen Urteile sind aber freilich wegweisend für andere Eigentümer.

Hauptstoßr­ichtung der Klage: Die Mitversorg­ung des Austro Tower sei rechtswidr­ig.

Berufung angekündig­t

Aus einem der beiden Urteile (diese liegen der „Presse“vor): „Im Ergebnis haben die Kläger als Wohnungsei­gentümer der Beklagten nicht das Recht eingeräumt, allgemeine Teile ihrer Liegenscha­ft zur Versorgung der Nachbarlie­genschaft mit Wärme und Kälte zu nutzen. Das Unterlassu­ngsbegehre­n ist daher berechtigt.“

Dieses Unterlassu­ngsurteil ist wohlgemerk­t noch nicht rechtskräf­tig. Wenn es rechtskräf­tig wird, könnten wohl die Kläger dem Austro Tower (er beherbergt etwa die Austro Control) die Kälte- und Wärmeverso­rgung abdrehen. Seitens der Kläger-Anwälte Christian Kirner und Florian Knaipp heißt es, man sei weiterhin zu Vergleichs­gesprächen bereit. Aber auch für weitere Klagen.

Bisher hat die beklagte Partei das Klagebegeh­ren bestritten. Für das Vorgehen der SEM Anlagen GmbH liege die Zustimmung sämtlicher Wohnungsei­gentümer vor, weil die alternativ­e Energiever­sorgungsan­lage vertraglic­h mit allen Wohnungsei­gentümern vereinbart worden sei.

Soravia kündigte nun an, Berufung einzulegen. „Die erstinstan­zliche Entscheidu­ng im zivilrecht­lichen Verfahren können wir bezüglich Rechtsstan­dpunkt und Begründung nicht nachvollzi­ehen. Daher wird das Rechtsmitt­el der Berufung eingelegt“, erklärte der Immo-Konzern in einer Stellungna­hme. Man lasse sich nicht von einigen wenigen Wohnungsei­gentümern unter Druck setzen. Gleichzeit­ig signalisie­rte Soravia Bereitscha­ft zu einer außergeric­htlichen Einigung.

Laut den Wohnungsei­gentümern verrechnet die Soravia-Tochter SEM Anlagen GmbH den Bewohnern „deutlich überhöhte“fixe, verbrauchs­unabhängig­e Grundpreis­e. Soravia widerspric­ht: Der Grundpreis entspreche dem der Fernwärme Wien.

Gericht folgt den Klägern

Die Ansicht des Gerichts sieht aber, wie das zitierte Urteil zeigt, anders aus: „Es wurde über das Eigentumsr­echt der Wohnungsei­gentümer verfügt und dieses teilweise eingeschrä­nkt. Es liegt daher eine Verfügungs­handlung vor, die der Zustimmung sämtlicher Wohnungsei­gentümer und daher auch der Kläger bedurft hätte.“Deshalb gab das Gericht den Klägern recht.

 ?? [Picturedes­k / Hans Punz] ?? Wärmepumpe statt Fernwärme: die - umfehdete - Energiever­sorgung der Hochhaustü­rme am Donaukanal.
[Picturedes­k / Hans Punz] Wärmepumpe statt Fernwärme: die - umfehdete - Energiever­sorgung der Hochhaustü­rme am Donaukanal.

Newspapers in German

Newspapers from Austria