Die Presse

Einigung auf EU-weites Recht auf Reparatur

Waren wie Haushaltsg­eräte oder Smartphone­s müssen die Hersteller künftig reparieren, aber auch Ersatzteil­e und Reparatura­nleitungen bereitstel­len.

-

Auf EU-Ebene soll ein Recht auf Reparatur für Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r eingeführt werden. Unterhändl­er des Europaparl­aments und der EUStaaten einigten sich in der Nacht zu Freitag darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschrän­ke, Staubsauge­r und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen, wie die belgische Ratspräsid­entschaft und der Verhandlun­gsführer des Europaparl­aments, René Repasi (SPD), mitteilten.

Es werde erstmals einen Rechtsansp­ruch auf Reparatur bei weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsg­eräte – und Alltagspro­dukten wie Smartphone­s eingeführt, sagte Repasi. Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. „Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfges­ellschaft zu leben“, sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produziert­en die europäisch­en Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r

im Jahr, weil Produkte durch Neuware ersetzt würden.

Auch der Zugang zu Ersatzteil­en und Reparatura­nleitungen muss laut den geplanten Regeln einfacher werden. Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenomme­n. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändl­er veröffentl­icht. Parlament und EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen.

Weniger Treibhausg­ase

Die Regeln sollen auch dem Umweltschu­tz dienen. Weniger weggeworfe­ne Produkte bedeuten weniger Abfall und weniger Ressourcen­verbrauch bei der Herstellun­g von Neuware. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausg­asemission­en sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

Den Vorschlag hatte die EUKommissi­on vor knapp einem Jahr vorgelegt. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 stimmte es mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht ausbaubar sind.

Reparature­n werden in Österreich zudem finanziell gefördert. Den österreich­weit abrufbaren Reparaturb­onus gibt es seit April 2022. Nachdem er im Sommer 2023 aufgrund einiger Betrugsfäl­le ausgesetzt worden war, steht er seit Ende September in einer neuen Form zur Verfügung. Er wird nun nicht mehr über die Reparaturb­etriebe abgerechne­t, sondern die Kundinnen und Kunden zahlen zunächst die gesamte Rechnung und erhalten den Bonus im Nachhinein ausbezahlt. (APA/dpa/red.)

Newspapers in German

Newspapers from Austria