Einigung auf EU-weites Recht auf Reparatur
Waren wie Haushaltsgeräte oder Smartphones müssen die Hersteller künftig reparieren, aber auch Ersatzteile und Reparaturanleitungen bereitstellen.
Auf EU-Ebene soll ein Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EUStaaten einigten sich in der Nacht zu Freitag darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen, wie die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD), mitteilten.
Es werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt, sagte Repasi. Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. „Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben“, sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher
im Jahr, weil Produkte durch Neuware ersetzt würden.
Auch der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen muss laut den geplanten Regeln einfacher werden. Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Parlament und EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen.
Weniger Treibhausgase
Die Regeln sollen auch dem Umweltschutz dienen. Weniger weggeworfene Produkte bedeuten weniger Abfall und weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung von Neuware. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.
Den Vorschlag hatte die EUKommission vor knapp einem Jahr vorgelegt. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 stimmte es mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht ausbaubar sind.
Reparaturen werden in Österreich zudem finanziell gefördert. Den österreichweit abrufbaren Reparaturbonus gibt es seit April 2022. Nachdem er im Sommer 2023 aufgrund einiger Betrugsfälle ausgesetzt worden war, steht er seit Ende September in einer neuen Form zur Verfügung. Er wird nun nicht mehr über die Reparaturbetriebe abgerechnet, sondern die Kundinnen und Kunden zahlen zunächst die gesamte Rechnung und erhalten den Bonus im Nachhinein ausbezahlt. (APA/dpa/red.)