UN-Gericht lässt Klage gegen Russland zu
Die Ukraine wirft Moskau die Verletzung internationalen Rechts vor.
Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg hat der Internationale Gerichtshof (IGH) eine Klage der Ukraine gegen Russland weitgehend zugelassen und wird nun ein Hauptverfahren eröffnen. Das höchste UN-Gericht wies am Freitag in Den Haag die meisten Einwände Moskaus gegen das Verfahren zurück.
Im Kern der Klage geht es um die Rechtfertigung Russlands für seinen Überfall auf die Ukraine vor fast zwei Jahren. Moskau hatte die Invasion damit begründet, dass Millionen Menschen in der Ostukraine vor einem Völkermord geschützt werden müssten.
Die Ukraine hatte das zurückgewiesen und kurz nach der russischen Invasion das Nachbarland verklagt. Kiew berief sich dabei auf die Völkermord-Konvention. Moskau missbrauche die Konvention, hieß es. Kiew wirft Russland die Verletzung internationalen Rechts vor. Und es hatte auch eine Erklärung des Gerichts gefordert, dass die Ukraine keinerlei Völkermord verübt oder geplant habe.
Verfahren dauert lang
Russland beantragte, die Klage vollständig abzuweisen. Das wies der Internationale Gerichtshof nun aber weitgehend ab. Er hält sich jedoch nicht für befugt zu entscheiden, ob Russland bei seinen Vorwürfen die Konvention missbraucht habe. Dieser Fall sei nicht von der Konvention gedeckt, so der IGH. Das Weltgericht soll Konflikte zwischen Staaten klären.
Die Ukraine wird in ihrem Vorgehen gegen Russland vor dem UNO-Gericht von 32 westlichen Verbündeten unterstützt. Wann nun das Hauptverfahren beginnen wird, ist noch nicht bekannt.
Prozesse vor dem Gerichtshof können sich über Jahre hinziehen. Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofes sind bindend – aber er hat keine Machtmittel, sie auch durchzusetzen. (APA/DPA)