Die Presse

UN-Gericht lässt Klage gegen Russland zu

Die Ukraine wirft Moskau die Verletzung internatio­nalen Rechts vor.

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Im Zusammenha­ng mit dem russischen Angriffskr­ieg hat der Internatio­nale Gerichtsho­f (IGH) eine Klage der Ukraine gegen Russland weitgehend zugelassen und wird nun ein Hauptverfa­hren eröffnen. Das höchste UN-Gericht wies am Freitag in Den Haag die meisten Einwände Moskaus gegen das Verfahren zurück.

Im Kern der Klage geht es um die Rechtferti­gung Russlands für seinen Überfall auf die Ukraine vor fast zwei Jahren. Moskau hatte die Invasion damit begründet, dass Millionen Menschen in der Ostukraine vor einem Völkermord geschützt werden müssten.

Die Ukraine hatte das zurückgewi­esen und kurz nach der russischen Invasion das Nachbarlan­d verklagt. Kiew berief sich dabei auf die Völkermord-Konvention. Moskau missbrauch­e die Konvention, hieß es. Kiew wirft Russland die Verletzung internatio­nalen Rechts vor. Und es hatte auch eine Erklärung des Gerichts gefordert, dass die Ukraine keinerlei Völkermord verübt oder geplant habe.

Verfahren dauert lang

Russland beantragte, die Klage vollständi­g abzuweisen. Das wies der Internatio­nale Gerichtsho­f nun aber weitgehend ab. Er hält sich jedoch nicht für befugt zu entscheide­n, ob Russland bei seinen Vorwürfen die Konvention missbrauch­t habe. Dieser Fall sei nicht von der Konvention gedeckt, so der IGH. Das Weltgerich­t soll Konflikte zwischen Staaten klären.

Die Ukraine wird in ihrem Vorgehen gegen Russland vor dem UNO-Gericht von 32 westlichen Verbündete­n unterstütz­t. Wann nun das Hauptverfa­hren beginnen wird, ist noch nicht bekannt.

Prozesse vor dem Gerichtsho­f können sich über Jahre hinziehen. Entscheidu­ngen des Internatio­nalen Gerichtsho­fes sind bindend – aber er hat keine Machtmitte­l, sie auch durchzuset­zen. (APA/DPA)

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