Was die Asylstatistiken aussagen
Österreich hat als Binnenland sehr hohe Antragszahlen und auch einen hohen Anteil an positiven Asylentscheidungen. Das gilt vor allem für Syrer und Afghanen.
Die ÖVP will eine „Bezahlkarte“für Asylwerber einführen, die SPÖ-Burgenland eine „Obergrenze“für Asylanträge: Das Thema Asyl sorgt gerade in einem Wahljahr wieder für Diskussionen. Am Montag hat das Innenministerium die Jahresstatistik für 2023 vorgelegt – eine Grundlage für sachliche Debatten.
Asylland Österreich
Österreich liegt bei den Asylanträgen in absoluten Zahlen europaweit – obwohl Binnenland – an fünfter Stelle hinter Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl ist Österreich sogar die Nummer zwei hinter der Mittelmeerinsel Zypern.
Ein wenig müssen diese Zahlen relativiert werden: Speziell in den letzten beiden Jahren gab es den Trend, dass viele Menschen nach einem Asylantrag weitergereist sind. Ablesen lässt sich das daran, dass in den letzten beiden Jahren in Summe 73.000 Verfahren eingestellt wurden, bei zusammen 170.000 Asylanträgen.
Asylantrag bedeutet übrigens nicht immer, dass ein Flüchtling neu nach Österreich kommt. Von den 58.698 Anträgen im Vorjahr waren nur 43.440 aus der Kategorie der „originären Anträge“. Beim Rest handelt es sich um Familienzusammenführungen, neugeborenen Kindern von Asylberechtigten und um Fälle, in denen ein Asylwerber einen zweiten Antrag stellt.
Viele Anerkennungen
Die Erzählung von den Wirtschaftsflüchtlingen, die das Asylsystem ausnutzen würden, lässt sich nicht ganz aufrechterhalten, wenn man sich die Anerkennungsquoten ansieht. Die sind für einige Herkunftsländer recht hoch: Im Vorjahr haben rund 16.800 Personen Asyl erhalten, gut 8000 Personen bekamen subsidiären Schutz und etwa 1750 Personen dürfen aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen in Österreich bleiben.
Die meisten positiven Asylentscheidungen gab es für Syrer, nämlich 12.768. Flüchtlinge aus Syrien haben auch die besten Chancen, in Österreich bleiben zu dürfen: Nur 5153 Verfahren endeten mit einem negativen Asylbescheid, gleichzeitig erhielten aber rund 5400 Personen subsidiären Schutz, also ein Bleiberecht, weil sie in ihrem Heimatland der Gefahr der Verfolgung ausgesetzt wären. Bei anderen Ländern – auch solchen mit hohen Antragszahlen – gibt es dagegen praktisch keine Chance auf Asyl. Das gilt beispielsweise für Indien, wo es im Vorjahr 2692 negative Entscheidungen gab, aber keine einzige positive, bei mehr als 5000 Einstellungen. Seit dem Jahr 2015 wurden knapp unter 200.000 Aufenthaltstitel vergeben, der Großteil davon für Asyl.
Grundversorgung
78.834 Personen befanden sich Anfang Jänner in der Grundversorgung und hatten damit Anspruch auf Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld. Weit mehr als die Hälfte davon sind aber keine Asylwerber. 40.652 Personen kommen aus der Ukraine, sie gelten als Vertriebene und müssen nicht um Asyl ansuchen. Beim Rest handelt es sich neben Asylwerbern auch um subsidiär Schutzberechtigte (diese haben im Gegensatz zu Asylberechtigten keinen Anspruch auf Sozialhilfe) und um Asylberechtigte in den ersten vier Monaten.
Die staatlichen Ausgaben für die Grundversorgung beliefen sich laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut Eco Austria im Vorjahr übrigens auf rund 600 Millionen Euro und sollten in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen – abhängig davon, wie sich der Krieg in der Ukraine entwickelt.