Klarnamen bei Bewertungen im Internet?
Die ÖVP will gegen FakeBewertungen von Hotels und Gasthäusern vorgehen.
In der Gastronomie und Hotellerie sind zuletzt anonyme und/oder (meist negative) FakeBewertungen im Internet verstärkt thematisiert worden. In Italien ist eine Neuregelung angekündigt, und auch hierzulande steht die Zweckentfremdung von Bewertungen in der Kritik. „Vermehrte Online-Fake-Bewertungen schaden Plattformen, Konsumentenschutz und Betrieben“, so die Staatssekretäre für Tourismus bzw. Digitales, Susanne Kraus-Winkler und Florian Tursky (beide ÖVP). Es geht um eine Klarnamenpflicht.
„Die Diskussionen in Italien und Österreich bestätigen, dass Bewertungsplattformen immer häufiger zweckentfremdet werden, um absichtlich unwahre Behauptungen anonym zu verbreiten“, so Kraus-Winkler. Beispiele seien gezielte Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben, gekaufte Likes oder irreführende Erfahrungsberichte von Scheinkunden. Mit einer Klarnamenpflicht ließe sich solchen „Fehlentwicklungen“entgegenwirken.
Oft Bots aktiv
Grundsätzlich seien Onlinebewertungsplattformen für den Tourismus wichtig, da sie den Qualitätswettbewerb stärkten. Das gelte auch für harte Kritiken, so Kraus-Winkler. Bei der Klarnamenpflicht gehe es weder um ein Meinungs- noch um ein Nicknameverbot. Wichtig sei, dass Behörden bei rechtswidrigen Aussagen wie Drohungen rasch einschreiten können und absichtlich unwahre Behauptungen durch Bots erschwert werden. Durch die Möglichkeiten der Textgenerierung durch künstliche Intelligenz sei es mittlerweile ein Leichtes, massenhaft online Fake-Bewertungen abzugeben.
Hinweise auf Fake-Bewertungen sind etwa, wenn für ein Konkurrenzprodukt geworben wird oder wenn es innerhalb kürzester Zeit zu einer ungewöhnlichen Anhäufung von Bewertungen kommt. (APA)