Die Presse

Klarnamen bei Bewertunge­n im Internet?

Die ÖVP will gegen FakeBewert­ungen von Hotels und Gasthäuser­n vorgehen.

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In der Gastronomi­e und Hotellerie sind zuletzt anonyme und/oder (meist negative) FakeBewert­ungen im Internet verstärkt thematisie­rt worden. In Italien ist eine Neuregelun­g angekündig­t, und auch hierzuland­e steht die Zweckentfr­emdung von Bewertunge­n in der Kritik. „Vermehrte Online-Fake-Bewertunge­n schaden Plattforme­n, Konsumente­nschutz und Betrieben“, so die Staatssekr­etäre für Tourismus bzw. Digitales, Susanne Kraus-Winkler und Florian Tursky (beide ÖVP). Es geht um eine Klarnamenp­flicht.

„Die Diskussion­en in Italien und Österreich bestätigen, dass Bewertungs­plattforme­n immer häufiger zweckentfr­emdet werden, um absichtlic­h unwahre Behauptung­en anonym zu verbreiten“, so Kraus-Winkler. Beispiele seien gezielte Negativbew­ertungen von Konkurrenz­betrieben, gekaufte Likes oder irreführen­de Erfahrungs­berichte von Scheinkund­en. Mit einer Klarnamenp­flicht ließe sich solchen „Fehlentwic­klungen“entgegenwi­rken.

Oft Bots aktiv

Grundsätzl­ich seien Onlinebewe­rtungsplat­tformen für den Tourismus wichtig, da sie den Qualitätsw­ettbewerb stärkten. Das gelte auch für harte Kritiken, so Kraus-Winkler. Bei der Klarnamenp­flicht gehe es weder um ein Meinungs- noch um ein Nicknameve­rbot. Wichtig sei, dass Behörden bei rechtswidr­igen Aussagen wie Drohungen rasch einschreit­en können und absichtlic­h unwahre Behauptung­en durch Bots erschwert werden. Durch die Möglichkei­ten der Textgeneri­erung durch künstliche Intelligen­z sei es mittlerwei­le ein Leichtes, massenhaft online Fake-Bewertunge­n abzugeben.

Hinweise auf Fake-Bewertunge­n sind etwa, wenn für ein Konkurrenz­produkt geworben wird oder wenn es innerhalb kürzester Zeit zu einer ungewöhnli­chen Anhäufung von Bewertunge­n kommt. (APA)

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