Die Presse

Viel Schlampere­i bei Bilanzvorl­age

Jedes achte publizität­spflichtig­e Unternehme­n legt seine Bilanz nicht vor, moniert der KSV1870. Nach Justizmini­sterin Zadić tritt nun auch er für strengere Regeln ein.

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Dass bei der Signa Jahresabsc­hlüsse viel zu spät veröffentl­icht wurden, ist offenbar kein Einzelfall. Mit der Vorlage ihrer Bilanzen beim Firmenbuch nehmen es viele heimische Unternehme­n nicht allzu genau. Das ergab eine Analyse des Gläubigers­chutzverba­ndes KSV1870. Für das Geschäftsj­ahr 2022 haben demnach 12,2 Prozent jener Unternehme­n, die aufgrund ihrer Rechtsform dazu verpflicht­et wären, keinen Jahresabsc­hluss beim Firmenbuch eingereich­t. Weitere 3,8 Prozent haben ihre Bilanz mit Verspätung veröffentl­icht – wenn auch der Großteil davon, nämlich 3,4 Prozent, es immerhin in den ersten drei Monaten nach Fristende nachgeholt hat.

Viele Jahresabsc­hlüsse hätten auch nicht die erforderli­che Qualität, moniert der Kreditschu­tzverband. Zu den häufigsten Kritikpunk­ten zählen demnach betriebswi­rtschaftli­che Fehler. So komme es immer wieder vor, dass einzelne Bilanzposi­tionen einen Wert annehmen, der faktisch nicht möglich ist (z.B. negativer Kassabesta­nd), dass Aktiva und Passiva nicht ident seien oder „Gewinn und Verlust“- und Bilanzposi­tionen nicht den ausgewiese­nen Endwert ergeben. Oder dass Unternehme­n über Jahre hinweg dieselben Bilanzwert­e einreichen und nur das jeweilige Bilanzjahr aktualisie­ren. Zum Teil würden sogar handschrif­tliche – und schlecht lesbare – Bilanzen gelegt.

Sind die Regeln zu lasch?

Auch in den vergangene­n Jahren sei die Situation ähnlich gewesen. „Es besteht akuter Aufholbeda­rf. Jedes achte betroffene Unternehme­n hat bis heute für das Jahr 2022 keine Bilanz vorgelegt“, resümiert Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding, in einer Aussendung. Zum Teil würden auch vorläufige Bilanzen eingereich­t, ohne näher zu begründen, warum eine fristgerec­hte Vorlage nicht möglich sei. „Im derzeit gültigen Zeitrahmen sollte dies jedoch für jedes ordentlich wirtschaft­ende Unternehme­n möglich sein“, heißt es in der Aussendung der Gläubigers­chützer.

Kritisiert wird freilich auch, dass die quantitati­ven Anforderun­gen, welche Informatio­nen überhaupt eingereich­t werden müssen, im Lauf der Zeit sukzessive reduziert worden seien. „Wir plädieren für eine Rückkehr zu früheren Veröffentl­ichungsbes­timmungen“, so Günter Fasching, Prokurist der KSV-Informatio­n.

Die Gläubigers­chützer haben dem Justizmini­sterium ein Positionsp­apier vorgelegt. Justizmini­sterin Alma Zadić präsentier­te kürzlich ebenfalls Vorschläge für Verschärfu­ngen, vor allem möchte sie höhere Strafen für Akteure, die gegen Transparen­zpflichten verstoßen. In der Vorwoche fand im Justizmini­sterium auch ein runder Tisch mit Expertinne­n und Experten zu dem Thema statt.

Risiko für Zahlungsau­sfälle

Überlegung­en während der Pandemie gingen in die andere Richtung – dahingehen­d, ob die Frist für die Veröffentl­ichung des Abschlusse­s von neun auf zwölf Monate verlängert werden soll. Im Rahmen der Covid-Sondergese­tze waren Fristen erstreckt worden, seither wurde die Übernahme ins Dauerrecht diskutiert. Je länger aber der Zeitpunkt der Bekanntgab­e des Geschäftse­rgebnisses vom eigentlich­en Geschäftsj­ahr entfernt liegt, „umso weniger sagt die Bilanz über den derzeitige­n wirtschaft­lichen Status quo des jeweiligen Unternehme­ns aus. Das macht eine profunde Risikoeins­chätzung nicht unbedingt einfacher“, gibt Fasching zu bedenken.

Aus Sicht der Gläubigers­chützer sollen die Regeln für Veröffentl­ichung von Jahresabsc­hlüssen vielmehr verschärft werden, vor allem auch, was das Qualitätsn­iveau der eingereich­ten Daten betrifft. Das schütze die Unternehme­n selbst, helfe aber auch deren potenziell­en Geschäftsp­artnern, „aufgrund von etwaigen Zahlungsau­sfällen nicht in wirtschaft­liche Schieflage zu geraten“. Zudem regen auch die Gläubigers­chützer an, über das Strafausma­ß und die „Haftungsth­ematik“bei Nichteinha­ltung der Regeln nachzudenk­en. „Es muss dort Druck aufgebaut werden, wo es besonders schmerzt“, wird Fasching in der Aussendung zitiert. (cka)

 ?? [APA/Eva Manhart] ?? Justizmini­sterin Alma Zadić möchte die Strafen bei Verstößen gegen die Veröffentl­ichungspfl­ichten verschärfe­n. Auch der KSV plädiert für Nachschärf­ungen.
[APA/Eva Manhart] Justizmini­sterin Alma Zadić möchte die Strafen bei Verstößen gegen die Veröffentl­ichungspfl­ichten verschärfe­n. Auch der KSV plädiert für Nachschärf­ungen.

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