Viel Schlamperei bei Bilanzvorlage
Jedes achte publizitätspflichtige Unternehmen legt seine Bilanz nicht vor, moniert der KSV1870. Nach Justizministerin Zadić tritt nun auch er für strengere Regeln ein.
Dass bei der Signa Jahresabschlüsse viel zu spät veröffentlicht wurden, ist offenbar kein Einzelfall. Mit der Vorlage ihrer Bilanzen beim Firmenbuch nehmen es viele heimische Unternehmen nicht allzu genau. Das ergab eine Analyse des Gläubigerschutzverbandes KSV1870. Für das Geschäftsjahr 2022 haben demnach 12,2 Prozent jener Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform dazu verpflichtet wären, keinen Jahresabschluss beim Firmenbuch eingereicht. Weitere 3,8 Prozent haben ihre Bilanz mit Verspätung veröffentlicht – wenn auch der Großteil davon, nämlich 3,4 Prozent, es immerhin in den ersten drei Monaten nach Fristende nachgeholt hat.
Viele Jahresabschlüsse hätten auch nicht die erforderliche Qualität, moniert der Kreditschutzverband. Zu den häufigsten Kritikpunkten zählen demnach betriebswirtschaftliche Fehler. So komme es immer wieder vor, dass einzelne Bilanzpositionen einen Wert annehmen, der faktisch nicht möglich ist (z.B. negativer Kassabestand), dass Aktiva und Passiva nicht ident seien oder „Gewinn und Verlust“- und Bilanzpositionen nicht den ausgewiesenen Endwert ergeben. Oder dass Unternehmen über Jahre hinweg dieselben Bilanzwerte einreichen und nur das jeweilige Bilanzjahr aktualisieren. Zum Teil würden sogar handschriftliche – und schlecht lesbare – Bilanzen gelegt.
Sind die Regeln zu lasch?
Auch in den vergangenen Jahren sei die Situation ähnlich gewesen. „Es besteht akuter Aufholbedarf. Jedes achte betroffene Unternehmen hat bis heute für das Jahr 2022 keine Bilanz vorgelegt“, resümiert Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding, in einer Aussendung. Zum Teil würden auch vorläufige Bilanzen eingereicht, ohne näher zu begründen, warum eine fristgerechte Vorlage nicht möglich sei. „Im derzeit gültigen Zeitrahmen sollte dies jedoch für jedes ordentlich wirtschaftende Unternehmen möglich sein“, heißt es in der Aussendung der Gläubigerschützer.
Kritisiert wird freilich auch, dass die quantitativen Anforderungen, welche Informationen überhaupt eingereicht werden müssen, im Lauf der Zeit sukzessive reduziert worden seien. „Wir plädieren für eine Rückkehr zu früheren Veröffentlichungsbestimmungen“, so Günter Fasching, Prokurist der KSV-Information.
Die Gläubigerschützer haben dem Justizministerium ein Positionspapier vorgelegt. Justizministerin Alma Zadić präsentierte kürzlich ebenfalls Vorschläge für Verschärfungen, vor allem möchte sie höhere Strafen für Akteure, die gegen Transparenzpflichten verstoßen. In der Vorwoche fand im Justizministerium auch ein runder Tisch mit Expertinnen und Experten zu dem Thema statt.
Risiko für Zahlungsausfälle
Überlegungen während der Pandemie gingen in die andere Richtung – dahingehend, ob die Frist für die Veröffentlichung des Abschlusses von neun auf zwölf Monate verlängert werden soll. Im Rahmen der Covid-Sondergesetze waren Fristen erstreckt worden, seither wurde die Übernahme ins Dauerrecht diskutiert. Je länger aber der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Geschäftsergebnisses vom eigentlichen Geschäftsjahr entfernt liegt, „umso weniger sagt die Bilanz über den derzeitigen wirtschaftlichen Status quo des jeweiligen Unternehmens aus. Das macht eine profunde Risikoeinschätzung nicht unbedingt einfacher“, gibt Fasching zu bedenken.
Aus Sicht der Gläubigerschützer sollen die Regeln für Veröffentlichung von Jahresabschlüssen vielmehr verschärft werden, vor allem auch, was das Qualitätsniveau der eingereichten Daten betrifft. Das schütze die Unternehmen selbst, helfe aber auch deren potenziellen Geschäftspartnern, „aufgrund von etwaigen Zahlungsausfällen nicht in wirtschaftliche Schieflage zu geraten“. Zudem regen auch die Gläubigerschützer an, über das Strafausmaß und die „Haftungsthematik“bei Nichteinhaltung der Regeln nachzudenken. „Es muss dort Druck aufgebaut werden, wo es besonders schmerzt“, wird Fasching in der Aussendung zitiert. (cka)