Die Presse

Tod nach Macheten-Angriff: Schoss Polizist in Notwehr?

Ein Polizist erschoss Anfang Jänner einen 55-Jährigen. Nun wurde die Tat rekonstrui­ert.

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Bad Sauerbrunn. Im Fall der tödlichen Schüsse eines Polizisten auf einen mutmaßlich­en MachetenAn­greifer in Bad Sauerbrunn (Bezirk Mattersbur­g) ist am Dienstag der Ablauf an Ort und Stelle rekonstrui­ert worden.

Die Staatsanwa­ltschaft Eisenstadt erhofft sich Erkenntnis­se darüber, ob der Polizist sich auf Notwehr oder entschuldi­genden Notstand berufen kann. Formal laufen gegen ihn Mordermitt­lungen, was aber nicht bedeute, dass man zwangsläuf­ig von einem Tötungsvor­satz ausgehe.

Die Polizei war am 5. Jänner aufgrund von Familienst­reitigkeit­en zu dem Haus gerufen worden, in dem der 55-jährige mutmaßlich­e Angreifer und seine Ehefrau wohnten. Beim Eintreffen am Einsatzort soll der Mann zunächst seine Frau und dann zwei Polizisten mit einer Machete bedroht und einen der beiden Beamten verletzt haben. Nachdem er sich mit Worten und Pfefferspr­ay nicht beruhigen ließ, dürfte ein Beamter schließlic­h Gebrauch von seiner Schusswaff­e gemacht haben.

Der Verteidige­r des Schützen, Rechtsanwa­lt Nikolaus Rast, plädierte mehrfach für die Einstellun­g des Verfahrens. Äußerungen des 55-Jährigen, der den Notruf selbst wählte, würden nahelegen, dass er es auf „Suicide by Cop“angelegt habe, also gezielt von der Polizei erschossen werden wollte.

Die Witwe des Getöteten kritisiert­e indes die Polizei. Ihr Mann sei „Künstler, Schauspiel­er und Umweltakti­vist“gewesen. Er habe selbst den Notruf gewählt und seinen Geisteszus­tand beschriebe­n. Als die Polizisten eintrafen, habe sie erklärt, dass sie einen psychiatri­schen Notdienst brauchen würden. (APA)

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