Weniger Brachland in der EU
Um die Proteste der Bauern zu entschärfen, lockert die EU-Kommission die Vorgaben zum Schutz der Artenvielfalt.
Die EU-Kommission setzt trotz Uneinigkeit unter den Mitgliedstaaten Zugeständnisse an Landwirte durch. Brüssel entschied im Alleingang über eine Ausnahme von Vorschriften für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen, wie aus einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom Dienstag hervorgeht. Die Regelung soll durch eine Mindestvorgabe für den Anbau von Zwischenfrüchten ersetzt werden. Die neue Vorgabe ist niedriger als von Mitgliedstaaten wie Deutschland gefordert.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sieht vor, dass Landwirte vier Prozent ihrer Nutzflächen brach liegen lassen. Dadurch sollen Flächen für wild lebende Arten geschaffen werden. Die Kommission hatte die Regelung infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ausgesetzt, um die Lebensmittelversorgung abzusichern.
Die Ausnahme soll nun verlängert werden, Brüssel führt allerdings eine weniger strikte Ersatzvorgabe ein. Landwirte erfüllen demnach die Vorgabe, wenn sie „einen Mindestanteil von vier Prozent ihrer Anbauflächen für nicht produktive Flächen und Merkmale“
nutzen, hieß es der Veröffentlichung. Dazu gehören neben brachliegenden Flächen auch der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen wie Linsen, Erbsen und Bohnen oder Zwischenfrüchten.
Anteil beinahe halbiert
Ursprünglich hatte Brüssel für die Brachland-Alternative stickstoffbindender Pflanzen einen Mindestanteil von sieben Prozent vorgeschlagen, was der deutsche Landwirtschaftsminister, Cem Özdemir (Grüne), begrüßte. Mit der Absenkung auf vier Prozent schieße die Kommission jedoch über das Ziel hinaus, erklärte Özdemir vergangene Woche, als die neuen Pläne bekannt wurden. Ein Kommissionssprecher erklärte am Montag, die Absenkung sei nach Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten beschlossen worden.
In einer ersten Abstimmung hatte sich Deutschland am Freitag deshalb enthalten. Auch weitere EU-Länder enthielten sich, eine Mehrheit kam nicht zustande. Die Kommission ist für die Entscheidung nach geltendem EU-Recht jedoch nicht auf die Zustimmung der Mitgliedstaaten angewiesen. (APA/AFP)