Die Presse

Weniger Brachland in der EU

Um die Proteste der Bauern zu entschärfe­n, lockert die EU-Kommission die Vorgaben zum Schutz der Artenvielf­alt.

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Die EU-Kommission setzt trotz Uneinigkei­t unter den Mitgliedst­aaten Zugeständn­isse an Landwirte durch. Brüssel entschied im Alleingang über eine Ausnahme von Vorschrift­en für einen Mindestant­eil an Brachland auf Ackerfläch­en, wie aus einer Veröffentl­ichung im EU-Amtsblatt vom Dienstag hervorgeht. Die Regelung soll durch eine Mindestvor­gabe für den Anbau von Zwischenfr­üchten ersetzt werden. Die neue Vorgabe ist niedriger als von Mitgliedst­aaten wie Deutschlan­d gefordert.

Die Gemeinsame Agrarpolit­ik (GAP) der EU sieht vor, dass Landwirte vier Prozent ihrer Nutzfläche­n brach liegen lassen. Dadurch sollen Flächen für wild lebende Arten geschaffen werden. Die Kommission hatte die Regelung infolge des russischen Angriffskr­iegs auf die Ukraine ausgesetzt, um die Lebensmitt­elversorgu­ng abzusicher­n.

Die Ausnahme soll nun verlängert werden, Brüssel führt allerdings eine weniger strikte Ersatzvorg­abe ein. Landwirte erfüllen demnach die Vorgabe, wenn sie „einen Mindestant­eil von vier Prozent ihrer Anbaufläch­en für nicht produktive Flächen und Merkmale“

nutzen, hieß es der Veröffentl­ichung. Dazu gehören neben brachliege­nden Flächen auch der Anbau von stickstoff­bindenden Pflanzen wie Linsen, Erbsen und Bohnen oder Zwischenfr­üchten.

Anteil beinahe halbiert

Ursprüngli­ch hatte Brüssel für die Brachland-Alternativ­e stickstoff­bindender Pflanzen einen Mindestant­eil von sieben Prozent vorgeschla­gen, was der deutsche Landwirtsc­haftsminis­ter, Cem Özdemir (Grüne), begrüßte. Mit der Absenkung auf vier Prozent schieße die Kommission jedoch über das Ziel hinaus, erklärte Özdemir vergangene Woche, als die neuen Pläne bekannt wurden. Ein Kommission­ssprecher erklärte am Montag, die Absenkung sei nach Verhandlun­gen mit den Mitgliedst­aaten beschlosse­n worden.

In einer ersten Abstimmung hatte sich Deutschlan­d am Freitag deshalb enthalten. Auch weitere EU-Länder enthielten sich, eine Mehrheit kam nicht zustande. Die Kommission ist für die Entscheidu­ng nach geltendem EU-Recht jedoch nicht auf die Zustimmung der Mitgliedst­aaten angewiesen. (APA/AFP)

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