Die Presse

Die Nachteile der Pensionsbo­ni

Erstmals liegen Zahlen zu den Beziehern und den Kosten vor.

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Im österreich­ischen Pensionssy­stem gibt es zwei „Zuckerln“, die – so fürchtet Neos-Sozialspre­cher Gerald Loacker – eine große finanziell­e Belastung für den Staat werden könnten. Gemeint sind der 2016 von Ex-Sozialmini­ster Alois Stöger (SPÖ) eingeführt­e Ausgleichs­zulagenbon­us und der 2019 unter Türkis-Blau eigeführte Pensionsbo­nus. Sie sehen vor, dass man bei mindestens 30 bzw. 40 Versicheru­ngsjahren mehr Pension bekommt als nur die Ausgleichs­zulage (umgangsspr­achlich Mindestpen­sion).

Die Antwort auf eine parlamenta­rische Anfrage aus dem Sozialmini­sterium gibt nun erstmals Einblick in die Kosten und Anzahl der Bezieher: Den Ausgleichs­zulagenbon­us haben im Jahr 2022 rund 16.000 Alleinsteh­ende bekommen, das kostete rund 36 Millionen Euro. Den Pensionsbo­nus haben 2022 rund 10.000 Alleinsteh­ende bekommen, das kostete rund 15 Millionen Euro. Für die 5500 Personen, die in einer Ehe oder Partnersch­aft leben und einen der beiden Boni bekamen, wurden insgesamt 17 Millionen Euro aufgewende­t.

Teilzeit fördernd?

Diese Zahlen sind, gemessen an den sonstigen Aufwendung­en des Staates für Zuschüsse ins Pensionssy­stem, nicht allzu hoch. Loacker sieht allerdings gerade im Hinblick auf den aktuellen Arbeitskrä­ftemangel mehrere andere Probleme: Zum einen würde das Boni-System Teilzeitar­beit belohnen. Wer nämlich 30 Jahre lang in einer Teilzeittä­tigkeit beispielsw­eise 600 Euro im Monat verdient hat, bekommt dennoch 1300 Euro Pension.

Zum anderen zahlt sich längeres Arbeiten damit nicht unbedingt aus. Wer nämlich nach 30 bzw. 40 Jahren Erwerbstät­igkeit noch ein Jahr dranhängt, bekommt nicht mehr Geld, als er mit Bonus schon bekommt, wenn er ein Jahr früher den Ruhestand antritt.

Hinzu kommt, dass die Boni Versicheru­ngsleistun­gen sind, keine Sozialleis­tungen. Das bedeutet erstens, dass sie bezahlt werden, egal, ob die Person noch eine andere Einnahmequ­elle hat oder mit einer Person in einem Haushalt lebt, die ein hohes Einkommen hat. Und: Versicheru­ngsleistun­gen sind in der EU exportierb­ar.

Zwar teilt das Sozialmini­sterium in der Anfragebea­ntwortung mit, dass nur Personen mit Wohnsitz im Inland die Boni beziehen könnten. Loacker fürchtet aber, dass das einer Klage nicht standhalte­n würde und auch Personen aus dem Ausland, die z. B. drei Jahre in Österreich gearbeitet haben, anspruchsb­erechtigt wären. (eho)

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