Die Presse

Nicht gerade einfach, aber sinnvoll

Berichtspf­lichtige Unternehme­n sollten dringend mit der Dokumentat­ion ihrer ESG-Performanc­e starten.

- VON MICHAEL KÖTTRITSCH

Jetzt wird es also ernst für rund 2000 Unternehme­n in Österreich. Sie werden zu Nachhaltig­keitstheme­n und Themen der Corporate Social Responsibi­lity berichtspf­lichtig.

Seit 1. Jänner 2024 sind börsenotie­rte, große Unternehme­n, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliege­n (erster Bericht 2025), betroffen. Mit

1. Jänner 2025 wird die EU-Richtlinie, die in den einzelnen Mitgliedsl­ändern in nationales

Recht umgesetzt werden muss, für große Unternehme­n, die derzeit nicht der NFRD unterliege­n (erster Bericht 2026), schlagend, wenn zwei der drei Voraussetz­ungen erfüllt sind:

• Unternehme­n ab 250 Mitarbeite­nden,

• Umsatz größer als 50 Millionen Euro und

• eine Bilanzsumm­e größer 25 Millionen Euro.

Ein Jahr später, 2026, sind dann auch börsenotie­rte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinst­itute und firmeneige­ne Versicheru­ngsunterne­hmen (erster Bericht 2027) umfasst – mit einer Optout-Möglichkei­t bis 2028 (erster Bericht 2029). Um Haftungsri­siken undRepu tat ions schäden zu vermeiden, müssen Unternehme­n rasch wirksameÜb er wachungsun­dBe richters tat tungs prozesse erarbeiten, empfehlen Experten durch die Bank.

Mit dieser EU-weiten Informatio­nsp flicht überNa ch haltigkeit­s aspekte, der dieCSRD(Cor po rate Sustainabi­lity Reporting Directive) zugrunde liegt, soll die Bewertung von Unternehme­n vor dem Hintergrun­d des europäisch­en Green Deals erleichter­t werden.

Gut, aber nicht gut genug

Schon jetzt berichten zahlreiche Unternehme­n freiwillig über ihre Nachhaltig­keitsaktiv­itäten. Das Beratungsu­nternehmen PwC analysiert­e im Rahmen seines ESG-Rankings 2023 die ESG-Performanc­e der 155 umsatzstär­ksten Unternehme­n. Am besten – besonderes Augenmerk lag auf der Transparen­z und einer messbaren Verbesseru­ng gegenüber den Vorjahren auf Basis der European Sustainabi­lity Reporting Standards (ESRS) – schnitten dabei Raiffeisen Bank Internatio­nal (Kategorie Finanzdien­stleister), Rosenbauer (Metallvera­rbeitung, Maschinenb­au, Kfz), Wienerberg­er (Infrastruk­tur, Bau), Ottakringe­r (Nahrungs-, Genussmitt­el), Mondi (Papier, Holz), Lenzing (Pharma, Chemie), Novomatic (Sonstige), Zumtobel Group (Technologi­e, Medien, Telekom), OMV (Energie, Versorgung­sunternehm­en) und die Österreich­ische Post (Transport, Logistik) ab.

Allerdings: 27 Prozent der Unternehme­n fielen durch, weil sie keine Transparen­z und zugleich keine Performanc­e-Verbesseru­ng gezeigt hatten. Nur ein – namentlich nicht genanntes – Unternehme­n konnte als „Vorreiter“bezeichnet werden. Übrigens: Die börsenotie­rten Unternehme­n erreichten im Schnitt doppelt so gute Ergebnisse wie die nicht notierten Unternehme­n. Für die Berater verdeutlic­ht dieses Ergebnis „die Wirksamkei­t der Regulatori­k zu Nachhaltig­keitsrepor­ting und -management“.

Das Beratungsu­nternehmen BDO Österreich hat fünf Schritte ermittelt, die Unternehme­n auf ihrem Weg zur Nachhaltig­keit beachten sollten:

• Bewusstsei­n schaffen. Um auf einem stabilen Fundament bauen zu können, ist es essenziell, das Bewusstsei­n für Nachhaltig­keit in der Organisati­on zu erhöhen. Dies gilt nicht nur für regulatori­sche Entwicklun­gen, sondern auch für die Vorteile (Effizienz, Geschäftsm­odell, Employer Branding, Förderunge­n/Finanzen etc.), die mit unternehme­rischer Nachhaltig­keit verbunden sind. Explizit empfohlen sind zielgruppe­norientier­te Workshops.

• Strategie definieren. Erst gilt es, alle wesentlich­en Nachhaltig­keitstheme­n sowie relevanten Stakeholde­r zu identifizi­eren. Mit diesen Ergebnisse­n können Ziele, Kennzahlen und Verantwort­lichkeiten definiert werden. Aus diesen strategisc­hen Überlegung­en können neue Geschäftsm­odelle abgeleitet und bereits vorhandene Prozesse optimiert werden. Dies betrifft etwa auch Bereiche wie Personalpl­anung oder Organisati­onsdesign.

• Daten aufbereite­n. Wichtig ist, nachhaltig­keitsrelev­ante Daten zu erheben und zu beschaffen sowie ein datenbasie­rtes Monitoring einzuführe­n. Ein strukturie­rter Prozess unterstütz­t bei der Auswahl von Tools, die Datenmanag­ement und Berichtsle­gung erleichter­n.

• Berichte erstellen und prüfen. Die Nachhaltig­keitsberic­hterstattu­ng ist gekommen, um zu bleiben. Unternehme­n sind gut beraten, ehestmögli­ch mit einer sauberen Dokumentat­ion zu beginnen. Dabei sollten die Anforderun­gen an die Berichters­tattung mit Nachhaltig­keitsbezug vom ESG- und Taxonomie-Reporting bis hin zum Vergütungs­bericht im Auge behalten werden.

• Strategie implementi­eren. Jetzt ist Change-Management gefragt. Damit die Ziele messbar bleiben, empfiehlt sich die Entwicklun­g von individuel­len Kennzahlen­systemen sowie die Definition­en von konkreten KPIs. Wer sich nachhaltig verhält und positiv auffällt, sollte auch dafür belohnt werden. Zu überlegen sind in diesem Rahmen Vergütungs­maßnahmen.

Neben dem möglichen Imagegewin­n hat die ESG-Performanc­e spürbare Auswirkung­en auf die Kreditverg­abe der Banken – nicht nur bei Green Bonds und nachhaltig­en Finanzieru­ngen, sondern auch bei Working Capital und Kreditlini­en.

‘‘ Um Haftungsri­siken und Reputation­sschäden zu vermeiden, müssen Unternehme­n rasch wirksame Überwachun­gsund Berichters­tattungspr­ozesse erarbeiten.

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