Die Presse

Verpflicht­ung von Medizinern möglich

Studenten können sich laut Gutachten freiwillig Berufspfli­cht auferlegen.

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Der Medizinrec­htler Karl Stöger von der Uni Wien hält eine „freiwillig­e Verpflicht­ung“von Medizinstu­denten für möglich. Zu diesem Ergebnis kommt er in einem von der Arbeiterka­mmer beauftragt­en Gutachten. Allerdings dürfen nur so viele Plätze „reserviert“werden, wie zur Aufrechter­haltung der Gesundheit­sversorgun­g nötig sind. Auch die Bindungsda­uer darf nicht zu lange sein.

Ausgangspu­nkt des Gutachtens war die Forderung von Bundeskanz­ler Karl Nehammer (ÖVP), Medizinern nach ihrem Studium eine Art Berufspfli­cht aufzuerleg­en. Jene, die ein Studium in Österreich absolviert haben, sollten „der Gesellscha­ft ein Stück weit etwas von dem zurückzuge­ben, was sie kostenlos in Anspruch genommen haben“. 2023 verfasste Stöger für die Ärztekamme­r ein Gutachten, laut dem eine gesetzlich angeordnet­e Verpflicht­ung zu einer Tätigkeit in öffentlich­en Krankenhäu­sern oder Kassenprax­en verfassung­s- und unionsrech­tlich unzulässig wäre.

System gibt es bereits

Anders sieht es mit einer „freiwillig­en Verpflicht­ung“aus, so Stöger nun im AK-Gutachten. Eine „freiwillig­e Verpflicht­ung“würde vorliegen, wenn Studienwer­ber sich im Gegenzug zu einem bevorzugte­n Zugang zum öffentlich finanziert­en Studium verpflicht­en, nach dem Abschluss für eine Zeit in einem Bereich des öffentlich­en Gesundheit­ssystem zu arbeiten.

Ein solches System gibt es bereits: Laut Universitä­tsgesetz können bis zu fünf Prozent der Studienplä­tze „für Aufgaben im öffentlich­en Interesse“gewidmet werden. Davon macht das Bundesheer Gebrauch. Die Studienwer­ber für diese Plätze haben einen bevorzugte­n Zugang, da sie nicht dem Auswahlver­fahren um die besten Testergebn­isse unterliege­n, sondern nur 75 Prozent der Punkteanza­hl aller Bewerber erreichen müssen. Dieses System kann laut Stöger ausgeweite­t werden. (APA)

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