Verpflichtung von Medizinern möglich
Studenten können sich laut Gutachten freiwillig Berufspflicht auferlegen.
Der Medizinrechtler Karl Stöger von der Uni Wien hält eine „freiwillige Verpflichtung“von Medizinstudenten für möglich. Zu diesem Ergebnis kommt er in einem von der Arbeiterkammer beauftragten Gutachten. Allerdings dürfen nur so viele Plätze „reserviert“werden, wie zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung nötig sind. Auch die Bindungsdauer darf nicht zu lange sein.
Ausgangspunkt des Gutachtens war die Forderung von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Medizinern nach ihrem Studium eine Art Berufspflicht aufzuerlegen. Jene, die ein Studium in Österreich absolviert haben, sollten „der Gesellschaft ein Stück weit etwas von dem zurückzugeben, was sie kostenlos in Anspruch genommen haben“. 2023 verfasste Stöger für die Ärztekammer ein Gutachten, laut dem eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung zu einer Tätigkeit in öffentlichen Krankenhäusern oder Kassenpraxen verfassungs- und unionsrechtlich unzulässig wäre.
System gibt es bereits
Anders sieht es mit einer „freiwilligen Verpflichtung“aus, so Stöger nun im AK-Gutachten. Eine „freiwillige Verpflichtung“würde vorliegen, wenn Studienwerber sich im Gegenzug zu einem bevorzugten Zugang zum öffentlich finanzierten Studium verpflichten, nach dem Abschluss für eine Zeit in einem Bereich des öffentlichen Gesundheitssystem zu arbeiten.
Ein solches System gibt es bereits: Laut Universitätsgesetz können bis zu fünf Prozent der Studienplätze „für Aufgaben im öffentlichen Interesse“gewidmet werden. Davon macht das Bundesheer Gebrauch. Die Studienwerber für diese Plätze haben einen bevorzugten Zugang, da sie nicht dem Auswahlverfahren um die besten Testergebnisse unterliegen, sondern nur 75 Prozent der Punkteanzahl aller Bewerber erreichen müssen. Dieses System kann laut Stöger ausgeweitet werden. (APA)