Die Presse

ÖVP will FPÖ-Affären aufrollen, Justiz liefert noch keine Akten

Das Justizmini­sterium will laut einem Brief ans Parlament vor der Aktenliefe­rung noch Entscheidu­ngen des VfGH abwarten.

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Obwohl sich der von der ÖVP auf den Weg gebrachte Untersuchu­ngsausschu­ss gegen „Machtmissb­rauch von Rot und Blau“richtet, kam es jüngst zu einem türkis-grünen Streit. Hintergrun­d war das ÖVP-Ansinnen, den Grazer FPÖ-Skandal mit mutmaßlich abgezweigt­en Fördergeld­ern zu untersuche­n. Weil sich ein U-Ausschuss aber mit konkreten Bundesange­legenheite­n befassen muss, wurden die Akten nicht geliefert. Die ÖVP, die explizit auch „staatsanwa­ltliches Handeln“prüfen will, übte deshalb massive Kritik.

Eine Woche später gibt es nun die nächste Abfuhr aus dem Justizress­ort von Alma Zadić (Grüne). In einem Brief des Ministeriu­ms ans Parlament, er liegt der „Presse“vor, wird gleich mehreren Aktenforde­rungen von ÖVP, Neos und Grünen eine Absage erteilt – zumindest vorläufig. Das betrifft auch den türkisen Plan, die Jahre zurücklieg­ende „Causa Ideenschmi­ede“aufzurolle­n. Dabei handelt es sich – kurz zusammenge­fasst – um illegale Geldflüsse aus Landesbudg­ets an Kärntner

Freiheitli­che über eine Werbeagent­ur. In der Affäre fiel in Medien einst immer wieder der Name des heutigen FPÖ-Chefs Herbert Kickl, als Beschuldig­ter geführt wurde er aber nie.

Das Justizmini­sterium erklärte nun anlässlich der Forderung nach Akten: „Gegenstand der in diesem Zusammenha­ng geführten Ermittlung­en waren ausschließ­lich Handlungen von Landesorga­nen.“Man ersuche um Verständni­s, „dass von einer Übermittlu­ng von Akten und Unterlagen zu diesen ergänzten Beweisanfo­rderungen derzeit Abstand genommen werden muss“. Das könne sich jedoch ändern, denn gleich mehrmals wird auf laufende Prüfungen des Verfassung­sgerichtsh­ofes verwiesen – „auch über die Frage der Rechtswidr­igkeit des Untersuchu­ngsgegenst­andes“, der sich über knapp zwei Jahrzehnte ausdehnt. „Das Bundesmini­sterium für Justiz sieht sich (…) veranlasst, die Entscheidu­ngen des Verfassung­sgerichtsh­ofes, welche in Kürze erwartet werden, abzuwarten.“(kk)

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