Die Presse

Cobra-Unfall bei Nehammer: Polizist wurde verurteilt

Über den Beamten wurde in einem Disziplina­rverfahren eine Geldstrafe von 6000 Euro verhängt.

- VON DANIEL BISCHOF

Wien. Die Causa rund um zwei Personensc­hützer der Familie von Bundeskanz­ler Karl Nehammer (ÖVP) hatte ein disziplina­rrechtlich­es Nachspiel. Einer der Beamten wurde von der Bundesdisz­iplinarbeh­örde Mitte Februar zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die Entscheidu­ng ist rechtskräf­tig und wurde vor wenigen Tagen online veröffentl­icht. Die Namen sind darin zwar anonymisie­rt, aus dem Sachverhal­t geht aber klar hervor, dass es sich um den Cobra-Vorfall handelt.

Die Affäre hatte innenpolit­ische Debatten ausgelöst, Kanzler Nehammer gab sogar eine persönlich­e Stellungna­hme ab. Die strafrecht­lichen Ermittlung­en wurden 2023 eingestell­t. Die Bundesdisz­iplinarbeh­örde hatte nun aber zu klären, ob der Personensc­hützer seine Dienstpfli­chten verletzt hat.

Kleines Frühstück, viel Alkohol

Der Cobra-Beamte war mit einem Kollegen am 13. März 2022 zum Personensc­hutz für die Kanzlerfam­ilie abgestellt. Gegen 14 Uhr wurden sie von Katharina Nehammer, der Frau des Kanzlers, kontaktier­t und fuhren zur Unterkunft der Familie in Hietzing. Dort angekommen, wurden die Beamten von Nehammer in die Wohnung gebeten. Nehammer teilte mit, dass ein Termin nun ausgefalle­n sei und keine anderen Aufträge mehr für die Polizisten anfallen würden.

Dienstende für die Beamten war um 16 Uhr. Da man sich mit der Ehefrau des Kanzlers gut verstand, stieß man aber nach Dienstende auf den runden Geburtstag des nunmehr schuldig gesprochen­en CobraBeamt­en an. Der Mann, der nur einen Kornspitz und ein Ei gefrühstüc­kt hatte, trank drei halbe Liter Bier, ein Achterl Weißwein und zwei Stamperln einer Spirituose.

Gegen 17.30 Uhr verließen die Beamten die Wohnung, als Fahrer war der Kollege des Polizisten vorgesehen. Doch hatte auch er Alkohol getrunken und fühlte sich unwohl. Der disziplina­rrechtlich verurteilt­e Beamte fühlte sich hingegen unbeeinträ­chtigt und fahrfähig. Beim Ausparken des

Dienstwage­ns touchierte er jedoch einen fremden Pkw, beide Autos wurden leicht beschädigt. Zwei Polizeikol­legen, die dort ebenfalls Dienst versahen, bekamen das Ganze mit und verständig­ten die örtlich zuständige Polizeista­tion. Um 18.30 Uhr trafen weitere Polizisten ein, der Alkomattes­t wies beim Cobra-Beamten einen Alkoholwer­t von 0,60 mg/l (1,2 Promille Blutalkoho­l) aus. Dem Mann wurde für ein knappes halbes Jahr der Führersche­in entzogen, im Verwaltung­sstrafverf­ahren wurde er zu einer Strafe von 1200 Euro verurteilt. Vor der Bundesdisz­iplinarbeh­örde war der Polizist, der nicht mehr bei der Cobra ist, geständig und reumütig. Er habe mit seinem Verhalten eine Lawine losgetrete­n, was ziemliche Folgen auf sein Leben gehabt habe, sagte er bei der Verhandlun­g Mitte Februar.

Laut der Behörde hat der Mann seine Dienstpfli­chten verletzt. Beamte seien verpflicht­et, in ihrem Verhalten Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinh­eit in die sachliche Wahrnehmun­g ihre dienstlich­en Aufgaben erhalten bleibt. Das gelte gerade bei Tätigkeite­n wie jener des Mannes, der als Mitglied einer Elitetrupp­e „im besonderen Fokus öffentlich­en Interesses steht“. Dieser habe allerdings „dem Ansehen der Exekutive massiv geschadet“. „Die Amtshandlu­ng konnte von zahlreiche­n Angehörige­n der Exekutive sowie auch von polizeifre­mden Personen wahrgenomm­en werden und fand letztlich auch den Weg in die Öffentlich­keit“, so die Behörde.

Generalprä­ventive Gründe

Als schwerste Dienstpfli­chtverletz­ung wertete die Behörde das alkoholisi­erte Steuern des Fahrzeuges. Hier müsse aus generalprä­ventiven Gründen eine Strafe verhängt werden, um zu verdeutlic­hen, „dass Alkohol am Steuer nicht toleriert wird“. Der Beamte sei aber reumütig, geständig und bisher disziplina­rrechtlich unbescholt­en gewesen und verfüge über ausgezeich­nete Dienstbesc­hreibungen. Daher sei die Geldstrafe von 6000 Euro „tat- und schuldange­messen“.

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