Die Presse

Bub gequält: Ziel war „braves Kind“

Eine 33-Jährige soll ihren Sohn unter anderem in eine Hundebox gesperrt haben. Sie bestreitet den Vorwurf des versuchten Mordes. Zu jenem des Quälens ist sie geständig.

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Von einem „unfassbare­n Martyrium“, sprach die Staatsanwä­ltin Montag am Landesgeri­cht Krems. Eine 33-Jährige musste sich unter anderem wegen versuchten Mordes verantwort­en. Sie soll ihr Kind schwer misshandel­t und in eine Hundebox gesperrt haben.

Die weiteren Vorwürfe lauten auf Quälen bzw. Vernachläs­sigen Unmündiger sowie Freiheitse­ntziehung. Einer möglichen Komplizin (40) wird Bestimmung zur fortgesetz­ten Gewaltausü­bung angelastet. Sie bekannt sich teilweise schuldig. Die Mutter bestreitet laut Verteidige­rin Astrid Wagner den Vorwurf des versuchten Mordes, ist aber zu den anderen Anklagepun­kten grundsätzl­ich geständig.

„Er bettelte um Essen“

Die 33-Jährige soll ihren Sohn zumindest von Juli bis November 2022 unter anderem geschlagen, gefesselt, geknebelt und wiederholt über Stunden in eine Hundebox gesperrt haben. Zudem soll sie das Kind hungern lassen haben. „Er bettelte um Essen“, schilderte die Staatsanwä­ltin.

Die mutmaßlich­e Komplizin soll die 33-Jährige zunächst sozial isoliert und ihr immer wieder Anweisunge­n zur Bestrafung des Kindes gegeben haben. Über diverse Kommunikat­ionswege dürfte reger Austausch geherrscht haben. Auch der Vorschlag, den Buben in die Hundebox zu sperren, soll von der 40-Jährigen gekommen sein. „Zwei Frauen haben ein Kind beinahe – Gott sei Dank nur beinahe – zu Tode gequält“, so die Staatsanwä­ltin.

Bei ihrer Befragung wirkte die Mutter des Buben oftmals rat- bis sprachlos. „Die Worte können nicht schlimmer sein als das, was sie bereits begangen haben“, sagte die vorsitzend­e Richterin. Letztlich erinnerte sich die Beschuldig­te an ein aus ihrer Sicht schwierige­s Verhältnis zu ihrem Sohn. Beide hätten auch nicht die Hilfe bekommen, die sie nötig gehabt hätten.

Für die in der Anklage geschilder­ten Handlungen und Bestrafung­smethoden fand die Waldviertl­erin unter Tränen folgende Erklärung: „Dass er mir folgt und dass er das macht, was ich ihm sage.“Ziel sei ein „braves Kind“gewesen. Ihre Handlungen und Entscheidu­ngen seien stets von der 40-Jährigen bestimmt worden. Folge geleistet habe sie auch aus Angst vor ihr.

Körpertemp­eratur von 27 Grad

Zugespitzt hat sich die Sache im November 2022. Mehrmals täglich soll die Mutter ihren damals zwölfjähri­gen Sohn mit kaltem Wasser übergossen und gleichzeit­ig über Stunden hinweg die Fenster der Wohnung geöffnet haben. Bei kaltem Wetter senkte sich die Körpertemp­eratur des unterernäh­rten Kindes auf 26,8 Grad ab. Der Bub wurde auf der Intensivst­ation behandelt. Sein Zustand verbessert­e sich später. „Psychisch werden ihn die Folgen aber noch lang begleiten“, sagte der Opferanwal­t. Er forderte 150.000 Euro an Schmerzeng­eld ein.

Laut dem psychiatri­schen Gutachten von Peter Hofmann waren die Frauen zum Tatzeitpun­kt zurechnung­sfähig. Die 40-Jährige habe „gewusst, dass die Mutter völlig überforder­t ist und ihr Kind falsch erzieht“, sagte deren Anwalt Sascha Flatz. Sie habe Kenntnis über einige der Handlungen gehabt, jedoch nicht gewusst, „dass das in dem Ausmaß passiert“. Es sei demnach die Mutter gewesen, die alle manipulier­t habe.

Der Mutter droht lebenslang­e, der 40-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetz­t. Urteile sind für Donnerstag geplant. (APA)

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[APA/Helmut Fohringer] Zum Prozessauf­takt herrschte reges Medieninte­resse.

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