Die Presse

Neue Richtlinie­n zum Thema Energieeff­izienz

- Wko.at.

Die Reduktion des Energieein­satzes und damit der CO2-Emissionen ist eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele. In den letzten Jahren wurden daher auf EU-Ebene und auf Bundeseben­e neue Rahmenbedi­ngungen für die Nutzung von Energie geschaffen. Diese führten auch zur Novellieru­ng des Bundes-Energieeff­izienzgese­tz (EEffG), die Mitte letzten Jahres in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflicht­et große Unternehme­n zur Senkung ihres Energiever­brauchs.

Die Reform des Energieeff­izienzgese­tzes wurde durch eine EU-Richtlinie notwendig. Diese soll den Energiever­brauch in der EU reduzieren. Damit will man einerseits dem Klima-, Umweltund Ressourcen­schutz gerecht werden. Zugleich soll der Energiekna­ppheit entgegenge­steuert werden. Mit Hilfe des Energieeff­izienzgese­tzes soll der österreich­weite Energiever­brauch bis Ende 2030 auf 920 Petajoule sinken. Ein hochgestec­ktes Ziel: 2022 belief sich der Energiever­brauch laut Statistik Austria auf 1066 Petajoule.

Dieses Gesetz richtet sich nicht nur an Bundesbehö­rden und Energiever­sorger, auch Großuntern­ehmen werden in die Pflicht genommen. Als Großuntern­ehmen gelten Betriebe, die mehr als 249 Mitarbeite­r beschäftig­en und deren Umsatz 50 Millionen Euro bzw. deren Bilanzsumm­e 43 Millionen Euro übersteigt. Betriebe, die zu über 50 Prozent im Eigentum eines anderen Unternehme­ns sind, werden dem Mutterunte­rnehmen zugordnet.

Pflicht zu Energieaud­its

Das Energieeff­izienzgese­tz verpflicht­et betroffene Firmen, alle vier Jahre ein Energieaud­it durchführe­n zu lassen. Alternativ besteht die Option, ein entspreche­ndes Management­system zu implementi­eren, das die Anforderun­gen dieser Audits deckungsgl­eich erfüllt. Die Zeit drängt: Der erste standardis­ierte Kurzberich­t über die durchgefüh­rten Audits muss bis 30. November 2024 bei der zuständige­n Monitoring­stelle eingelangt sein. Wichtig: Als zuständige Behörde wurde die E-Control bestellt. Bislang war die Monitorste­lle bei der Österreich­ischen Energieage­ntur angesiedel­t.

Klein- und Mittelbetr­iebe sind vom Energieeff­izienzgese­tz nicht betroffen. Einsparung­smaßnahmen beim Energiever­brauch erfolgen hier freiwillig und sind mit keinen Meldepflic­hten verbunden.

Mehr Informatio­nen mit dem Suchwort „Energieeff­izienzgese­tz“auf

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