Neue Richtlinien zum Thema Energieeffizienz
Die Reduktion des Energieeinsatzes und damit der CO2-Emissionen ist eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele. In den letzten Jahren wurden daher auf EU-Ebene und auf Bundesebene neue Rahmenbedingungen für die Nutzung von Energie geschaffen. Diese führten auch zur Novellierung des Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), die Mitte letzten Jahres in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen zur Senkung ihres Energieverbrauchs.
Die Reform des Energieeffizienzgesetzes wurde durch eine EU-Richtlinie notwendig. Diese soll den Energieverbrauch in der EU reduzieren. Damit will man einerseits dem Klima-, Umweltund Ressourcenschutz gerecht werden. Zugleich soll der Energieknappheit entgegengesteuert werden. Mit Hilfe des Energieeffizienzgesetzes soll der österreichweite Energieverbrauch bis Ende 2030 auf 920 Petajoule sinken. Ein hochgestecktes Ziel: 2022 belief sich der Energieverbrauch laut Statistik Austria auf 1066 Petajoule.
Dieses Gesetz richtet sich nicht nur an Bundesbehörden und Energieversorger, auch Großunternehmen werden in die Pflicht genommen. Als Großunternehmen gelten Betriebe, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen und deren Umsatz 50 Millionen Euro bzw. deren Bilanzsumme 43 Millionen Euro übersteigt. Betriebe, die zu über 50 Prozent im Eigentum eines anderen Unternehmens sind, werden dem Mutterunternehmen zugordnet.
Pflicht zu Energieaudits
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet betroffene Firmen, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen zu lassen. Alternativ besteht die Option, ein entsprechendes Managementsystem zu implementieren, das die Anforderungen dieser Audits deckungsgleich erfüllt. Die Zeit drängt: Der erste standardisierte Kurzbericht über die durchgeführten Audits muss bis 30. November 2024 bei der zuständigen Monitoringstelle eingelangt sein. Wichtig: Als zuständige Behörde wurde die E-Control bestellt. Bislang war die Monitorstelle bei der Österreichischen Energieagentur angesiedelt.
Klein- und Mittelbetriebe sind vom Energieeffizienzgesetz nicht betroffen. Einsparungsmaßnahmen beim Energieverbrauch erfolgen hier freiwillig und sind mit keinen Meldepflichten verbunden.
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