Renaturierung abgesegnet
Das EU-Parlament hat der abgeschwächten Regelung zur Sanierung von Böden und Gewässern zugestimmt.
Das EU-Parlament hat am Dienstag das EU-Renaturierungsgesetz mit knapper Mehrheit angenommen. Das umstrittene Gesetz zur Wiederherstellung der Natur hat damit eine der letzten Hürden vor seinem Inkrafttreten genommen. Österreichs Abgeordnete waren wieder nicht einig: Während SPÖ, Grüne und Neos mit Ja stimmten, votierte die Mehrheit der ÖVP und die FPÖ dagegen. Nun muss noch der Rat (Vertreter der Mitgliedstaaten) dem Kompromiss zustimmen. Dies wird für März erwartet.
329 Parlamentarier stimmten für, 275 dagegen, 24 enthielten sich. Das Gesetz ist ein zentraler Bestandteil des umfassenden Klimaschutzpakets „Green Deal“, mit dem die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden möchte. Es enthält das Ziel der EUKommission, bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen für mindestens 20 Prozent aller beeinträchtigen Land- und Meeresflächen in der EU durchzuführen. Bis 2040 müssen 40 und bis 2050 90 Prozent saniert werden. Auf welchem Weg das geschieht, liegt im Ermessen der einzelnen EU-Staaten.
Vor allem die Europäische Volkspartei (EVP), darunter die ÖVP, wetterte gegen das Vorhaben, unter anderem weil strenge Auflagen für Landwirte befürchtet wurden. Sozialdemokraten, Grüne und Teile der Liberalen warben dafür. Der Entwurf für das Nature Restoration Law sah ursprünglich vor, dass die Mitgliedstaaten verpflichtend Maßnahmen zur Wiederherstellung von sich in schlechtem Zustand befindlichen Ökosystemen ergreifen müssen.
Nach heftigen Widerstand der EVP, dem sich Teile der liberalen Fraktion anschlossen, wurde im Europäischen Parlament nur knapp das komplette Abschmettern des Gesetzesvorschlags verhindert. Der nun abgesegnete Kompromiss bringt eine deutliche Abschwächung der ursprünglichen Ziele. Zahlreiche Ausnahmebestimmungen sollen etwa zu große Beschränkungen für die Landwirtschaft verhindern. (APA)