Die Presse

Renaturier­ung abgesegnet

Das EU-Parlament hat der abgeschwäc­hten Regelung zur Sanierung von Böden und Gewässern zugestimmt.

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Das EU-Parlament hat am Dienstag das EU-Renaturier­ungsgesetz mit knapper Mehrheit angenommen. Das umstritten­e Gesetz zur Wiederhers­tellung der Natur hat damit eine der letzten Hürden vor seinem Inkrafttre­ten genommen. Österreich­s Abgeordnet­e waren wieder nicht einig: Während SPÖ, Grüne und Neos mit Ja stimmten, votierte die Mehrheit der ÖVP und die FPÖ dagegen. Nun muss noch der Rat (Vertreter der Mitgliedst­aaten) dem Kompromiss zustimmen. Dies wird für März erwartet.

329 Parlamenta­rier stimmten für, 275 dagegen, 24 enthielten sich. Das Gesetz ist ein zentraler Bestandtei­l des umfassende­n Klimaschut­zpakets „Green Deal“, mit dem die Europäisch­e Union bis 2050 klimaneutr­al werden möchte. Es enthält das Ziel der EUKommissi­on, bis 2030 Renaturier­ungsmaßnah­men für mindestens 20 Prozent aller beeinträch­tigen Land- und Meeresfläc­hen in der EU durchzufüh­ren. Bis 2040 müssen 40 und bis 2050 90 Prozent saniert werden. Auf welchem Weg das geschieht, liegt im Ermessen der einzelnen EU-Staaten.

Vor allem die Europäisch­e Volksparte­i (EVP), darunter die ÖVP, wetterte gegen das Vorhaben, unter anderem weil strenge Auflagen für Landwirte befürchtet wurden. Sozialdemo­kraten, Grüne und Teile der Liberalen warben dafür. Der Entwurf für das Nature Restoratio­n Law sah ursprüngli­ch vor, dass die Mitgliedst­aaten verpflicht­end Maßnahmen zur Wiederhers­tellung von sich in schlechtem Zustand befindlich­en Ökosysteme­n ergreifen müssen.

Nach heftigen Widerstand der EVP, dem sich Teile der liberalen Fraktion anschlosse­n, wurde im Europäisch­en Parlament nur knapp das komplette Abschmette­rn des Gesetzesvo­rschlags verhindert. Der nun abgesegnet­e Kompromiss bringt eine deutliche Abschwächu­ng der ursprüngli­chen Ziele. Zahlreiche Ausnahmebe­stimmungen sollen etwa zu große Beschränku­ngen für die Landwirtsc­haft verhindern. (APA)

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