WKStA mit Kurz-Urteil zufrieden
Die Behörde meldet kein Rechtsmittel an, der ExKanzler hingegen schon.
Wien. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil gegen Sebastian Kurz angemeldet. Der ehemalige Bundeskanzler war am Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Dessen einstiger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt sechs Monate bedingt. Beide kündigten bereits Berufung gegen das Urteil an.
Kurz war in einem von ursprünglich drei Anklagepunkten in erster Instanz verurteilt worden. Dieser betraf seine Aussagen zur Besetzung von Aufsichtsräten in der Staatsholding Öbag. Laut der Urteilsbegründung von Richter Michael Radasztics habe der Ex-Kanzler den Eindruck erweckt, im Wesentlichen nichts damit zu tun gehabt zu haben. Zeugenaussagen im Beweisverfahren hätten dem aber widersprochen.
In der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass bei allen mit mehr als einem und höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen (darunter fällt die falsche Beweisaussage) ein Einzelrichter entscheidet. Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gehen dann an das Oberlandesgericht (OLG) – in diesem Fall dann an einen Drei-RichterSenat am OLG Wien.
Kurz findet Urteil unfair
Einen solchen Schritt setzte die WKStA nun nicht, wie ein Sprecher der Anklagebehörde erklärte. Kurz‘ Verteidiger Otto Dietrich sowie Bonellis Verteidiger Werner Suppan gaben hingegen bereits zu Ende der Verhandlung bekannt, Berufung wegen Nichtigkeit der Schuld und Strafe anzumelden. In mehreren Interviews bezeichnete der Ex-Kanzler das Urteil gegen ihn als unfair. (APA)