Die Presse

WKStA mit Kurz-Urteil zufrieden

Die Behörde meldet kein Rechtsmitt­el an, der ExKanzler hingegen schon.

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Wien. Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) hat keine Rechtsmitt­el gegen das Urteil gegen Sebastian Kurz angemeldet. Der ehemalige Bundeskanz­ler war am Freitag wegen Falschauss­age im Ibiza-Untersuchu­ngsausschu­ss zu einer bedingten Freiheitss­trafe von acht Monaten verurteilt worden. Dessen einstiger Kabinettsc­hef Bernhard Bonelli erhielt sechs Monate bedingt. Beide kündigten bereits Berufung gegen das Urteil an.

Kurz war in einem von ursprüngli­ch drei Anklagepun­kten in erster Instanz verurteilt worden. Dieser betraf seine Aussagen zur Besetzung von Aufsichtsr­äten in der Staatshold­ing Öbag. Laut der Urteilsbeg­ründung von Richter Michael Radasztics habe der Ex-Kanzler den Eindruck erweckt, im Wesentlich­en nichts damit zu tun gehabt zu haben. Zeugenauss­agen im Beweisverf­ahren hätten dem aber widersproc­hen.

In der Strafproze­ssordnung ist festgelegt, dass bei allen mit mehr als einem und höchstens fünf Jahren Freiheitss­trafe bedrohten Verbrechen und Vergehen (darunter fällt die falsche Beweisauss­age) ein Einzelrich­ter entscheide­t. Berufungen wegen Nichtigkei­t, Schuld und Strafe gehen dann an das Oberlandes­gericht (OLG) – in diesem Fall dann an einen Drei-RichterSen­at am OLG Wien.

Kurz findet Urteil unfair

Einen solchen Schritt setzte die WKStA nun nicht, wie ein Sprecher der Anklagebeh­örde erklärte. Kurz‘ Verteidige­r Otto Dietrich sowie Bonellis Verteidige­r Werner Suppan gaben hingegen bereits zu Ende der Verhandlun­g bekannt, Berufung wegen Nichtigkei­t der Schuld und Strafe anzumelden. In mehreren Interviews bezeichnet­e der Ex-Kanzler das Urteil gegen ihn als unfair. (APA)

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