Die Presse

Kind in Hundebox: Arzt und Sozialarbe­iterin als Zeugen

Die einschreit­ende Jugendarbe­iterin und eine Lehrerin wurden befragt, Urteile wohl am Donnerstag.

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Der Prozess um einen nunmehr 13Jährigen, der von seiner Mutter im Waldvierte­l in eine Hundebox gesperrt und gepeinigt worden sein soll, ist am Landesgeri­cht Krems in Tag zwei gegangen. Im Fokus standen am Dienstag Zeugenauss­agen und medizinisc­he Aspekte. Die 33jährige Mutter und Hauptangek­lagte ist teilgestän­dig, bestreitet jedoch den ihr angelastet­en Mordversuc­h. Einer möglichen Komplizin (40) wird fortgesetz­te Gewaltausü­bung vorgeworfe­n, was sie zum Teil in Abrede stellt.

Zu Wort kam jene Sozialarbe­iterin, die mit ihrem Einschreit­en letztlich dafür gesorgt hatte, dass der damals Zwölfjähri­ge im November 2022 ins Krankenhau­s kam und überlebte. Die Situation bei ihrem Hausbesuch sei „einfach nur surreal und skurril“gewesen, gab die Zeugin zu Protokoll. Der Bub sei nicht ansprechba­r gewesen und auf dem Boden gelegen. „Es war definitiv klar, dass er Hilfe braucht.“

Ein Kinderarzt, der den Buben nach der Einlieferu­ng ins Krankenhau­s im November untersucht hatte, berichtete von einem anfangs sehr prekären Gesundheit­szustand. Derzeit gehe es dem Buben aber körperlich wieder gut. Psychisch werde sich der nun 13-Jährige wohl nie ganz erhohlen, sagte am Montag eine Gutachteri­n aus. Vorliegend sei eine posttrauma­tische Belastungs­störung.

Eine ehemalige Lehrerin des Buben berichtete im Zeugenstan­d, dass in der Schule – trotz zahlreiche­r Fehltage – sehr wohl aufgefalle­n sei, dass das Kind „sehr abgemagert“war. Schließlic­h sei von der Schule eine Gefährdung­smeldung versandt worden.

Der Mutter könnte im Fall einer Verurteilu­ng wegen versuchten Mordes bis zu lebenslang­e Haft drohen. Die Strafdrohu­ng für die 40-Jährige wegen fortgesetz­ter Gewaltausü­bung als Beitrags- oder Bestimmung­stäterin beträgt bis zu 15 Jahre. Urteile sind für Donnerstag geplant. (APA)

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