Die Presse

Prozess wegen Mordversuc­hs an Ehefrau

Der Familienva­ter hatte mit einem Küchenmess­er auf seine Frau eingestoch­en.

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Ein 53-jähriger Familienva­ter hat sich am Dienstag wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes vor einem Geschworen­engericht in Salzburg verantwort­en müssen. Laut Anklage stach er am 6. Oktober 2023 zumindest 13 Mal mit einem Küchenmess­er auf seine Ehefrau ein.

Der Angriff erfolgte, als die von ihm getrennt lebende Frau gerade zwei der gemeinsame­n neun Kinder zu einer Kinderbetr­euungsstät­te bringen wollte. Ihr Mann gestand die Tat, sein Anwalt ortete aber einen versuchten Totschlag.

Annäherung­sverbot bestand

Staatsanwä­ltin Ricarda Eder sprach von einem versuchten Femizid. Das Opfer habe sich im Juni 2023 eine Trennung gewünscht, der Mann habe das nicht akzeptiert. Die Ermittlung­en ergaben, dass der bisher unbescholt­ene Somalier seine 43jährige Frau in der Früh auf dem Weg zur Kinderbetr­euungsstät­te zunächst überreden wollte, wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehr­en zu dürfen. Es bestand zu diesem Zeitpunkt bereits ein aufrechtes Betretungs­und Annäherung­sverbot gegen ihn, weil er seine Frau körperlich attackiert und am Telefon gefährlich bedroht und genötigt haben soll. Sie brachte eine Anzeige bei der Polizei ein.

Als die Frau seiner Forderung nach einer Rückkehr in die Wohnung nicht zustimmte, zog der Mann vor der Kinderbetr­euungsstät­te das Messer und stach ihr in Bauch, Brust, Gesicht und Arme. Die Frau wurde lebensgefä­hrlich verletzt. Wäre eine Zeugin nicht eingeschri­tten und die Polizei nicht zufällig gleich zur Stelle gewesen, wäre sie jetzt nicht mehr am Leben, so die Staatsanwä­ltin, die eine „Spontanent­scheidung“ausschloss. Ein psychiatri­sches Gutachten attestiert­e dem Mann zur Tatzeit eingeschrä­nkte Zurechnung­sfähigkeit. (APA)

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