Die Presse

EU-Kommission gibt Milliarden an Polen frei

Neue Regierung unter Donald Tusk stellt Unabhängig­keit der Justiz wieder her.

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Brüssel/Warschau. Die EU-Kommission hat formell die Freigabe von 137 Milliarden Euro für Polen genehmigt, die wegen Bedenken zur Rechtsstaa­tlichkeit eingefrore­n worden waren. Die Regierung in Warschau habe wichtige Meilenstei­ne in Bezug auf die Unabhängig­keit der Justiz zufriedens­tellend erfüllt. Kommission­spräsident­in Ursula von der Leyen hatte die Entscheidu­ng schon am Freitag in Aussicht gestellt.

Das Geld stammt aus zwei Quellen: Einmal rund 76,5 Milliarden Euro aus dem EU-Kohäsionsf­onds, mit dem der Lebensstan­dard der Mitgliedst­aaten angegliche­n werden soll. Zum anderen möchte die Kommission rund 60 Milliarden blockierte Coronahilf­en freigeben.

Warschauer Reformplan

Die EU-Kommission hatte das Geld zurückgeha­lten, weil die frühere PiS-Regierung das Justizsyst­em ausgehöhlt hatte. Kritisiert wurde von der EU unter anderem ein Urteil des polnischen Verfassung­sgerichts, nach dem Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind. Diese Entscheidu­ng wird als problemati­sch angesehen, weil sie der polnischen Politik einen Vorwand geben könnte, unliebsame Urteile des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) zu ignorieren. Polens neuer Regierungs­chef, Donald Tusk, will die Reformen nun mit seiner Koalitions­regierung wieder entschärfe­n. Im Wahlkampf vor dem Regierungs­wechsel hat er seinen Landsleute­n bereits eine Wiederannä­herung an Brüssel versproche­n, um blockierte Hilfen freizubeko­mmen. Justizmini­ster Adam Bodnar präsentier­te den EU-Partnern erst in der vergangene­n Woche einen Reformplan für die Beseitigun­g von rechtsstaa­tlichen Defiziten. (ag.)

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