EU-Kommission gibt Milliarden an Polen frei
Neue Regierung unter Donald Tusk stellt Unabhängigkeit der Justiz wieder her.
Brüssel/Warschau. Die EU-Kommission hat formell die Freigabe von 137 Milliarden Euro für Polen genehmigt, die wegen Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit eingefroren worden waren. Die Regierung in Warschau habe wichtige Meilensteine in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz zufriedenstellend erfüllt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Entscheidung schon am Freitag in Aussicht gestellt.
Das Geld stammt aus zwei Quellen: Einmal rund 76,5 Milliarden Euro aus dem EU-Kohäsionsfonds, mit dem der Lebensstandard der Mitgliedstaaten angeglichen werden soll. Zum anderen möchte die Kommission rund 60 Milliarden blockierte Coronahilfen freigeben.
Warschauer Reformplan
Die EU-Kommission hatte das Geld zurückgehalten, weil die frühere PiS-Regierung das Justizsystem ausgehöhlt hatte. Kritisiert wurde von der EU unter anderem ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, nach dem Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind. Diese Entscheidung wird als problematisch angesehen, weil sie der polnischen Politik einen Vorwand geben könnte, unliebsame Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu ignorieren. Polens neuer Regierungschef, Donald Tusk, will die Reformen nun mit seiner Koalitionsregierung wieder entschärfen. Im Wahlkampf vor dem Regierungswechsel hat er seinen Landsleuten bereits eine Wiederannäherung an Brüssel versprochen, um blockierte Hilfen freizubekommen. Justizminister Adam Bodnar präsentierte den EU-Partnern erst in der vergangenen Woche einen Reformplan für die Beseitigung von rechtsstaatlichen Defiziten. (ag.)