Die Presse

Ermittlung gegen einen Kindergart­en-Pädagogen

Der nun beschuldig­te Pädagoge eines Kindergart­ens in Wien-Penzing stand schon einmal im Zentrum von Untersuchu­ngen. Kurz nach Einstellun­g des Verfahrens sprach nun ein Kind von neuen Vorwürfen gegen ihn.

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Ein Pädagoge eines städtische­n Kindergart­ens in Wien-Penzing, gegen den bis Dezember 2023 im Zuge von Missbrauch­svorwürfen strafrecht­lich ermittelt worden ist, sieht sich mit neuen Anschuldig­ungen konfrontie­rt. Die zuständige Magistrats­abteilung 11 (MA 11) führte bis vor Kurzem ein internes Verfahren gegen ihn. Drei Tage nach der Einstellun­g sprach nun ein Kind über neue Vorwürfe gegen den Mann. Diese stammen aus der Zeit vor Beginn der Ermittlung­en.

Die MA 11 bestätigte am Donnerstag einen entspreche­nden „Wien heute“-Bericht. Konkret soll es bei den Vorwürfen um sexuelle Übergriffe gehen, wie die MA 11 betonte. „Ein Kind hat einem anderen Kind während einer Spielsitua­tion davon erzählt“, sagte Sprecherin Ingrid Pöschmann. Die Übergriffe sollen zu einer Zeit stattgefun­den haben, als der Mann noch in der Einrichtun­g gearbeitet hat, so die Sprecherin.

Bis vor Kurzem lief gegen ihn ein internes Verfahren der Kinderund Jugendhilf­e wegen ähnlicher Vorwürfe aus dem Jahr 2021. „Wir haben darum das Ermittlung­sverfahren der MA 11 wieder eröffnet und eine entspreche­nde Sachverhal­tsdarstell­ung bei der Staatsanwa­ltschaft Wien eingebrach­t“, sagte Pöschmann der APA am Abend. Pöschmann betonte, der Mann habe seit 2021 nicht mit Kindern gearbeitet.

Verfahren bereits eingestell­t

Die neuen Vorwürfe sind durchaus von Brisanz. Denn die Staatsanwa­ltschaft hatte erst vergangene­n Dezember ein Verfahren gegen den nun wieder beschuldig­ten Mann und einen weiteren Pädagogen aufgrund von Vorwürfen aus dem Jahr 2021 bezüglich des Verdachts des sexuellen Missbrauch­s Unmündiger sowie teils wegen des Verdachts der Freiheitse­ntziehung eingestell­t. Das interne Verfahren gegen den Mann dauerte laut Pöschmann bis in das heurige Jahr. Denn: Man habe erst einen „Maßnahmenk­atalog“erstellen müssen. „Wir haben uns gefragt, wie dieser aussehen kann, damit der Mitarbeite­r wieder für uns arbeiten kann.“

Leitung damals neu besetzt

Die Staatsanwa­ltschaft Wien begründete die Einstellun­g der strafrecht­lichen Ermittlung damit, dass „die Vernehmung­en sämtlicher Beteiligte­r und weitere Ermittlung­smaßnahmen“den Tatverdach­t nicht hätten erhärten können. So hatte es im Dezember 2023 geheißen. Wesentlich dafür sei das Gutachten eines psychologi­schen Sachverstä­ndigen gewesen, der in Gesprächen mit den Kindern keine verdachtse­rhärtenden Aussagen habe feststelle­n können.

Der Fall hatte 2022 für Aufsehen gesorgt. Im Zuge der Causa (einige Kinder litten an Albträumen und plötzliche­m Bettnässen) war nämlich die Leitung der städtische­n Kindergärt­en (MA 10) neu besetzt worden. Der zuständige Stadtrat, zugleich Wiens Vizebürger­meister, Christoph Wiederkehr (Neos), hatte damals gesagt: „Eine neue Leitung soll das Vertrauen mit den Eltern neu aufbauen und den Standort in Penzing pädagogisc­h, personell und administra­tiv gut leiten und stabilisie­ren.“(APA/red.)

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