Die Presse

Apple fasst Milliarden­strafe aus

Es ist ein Riesenerfo­lg für Spotify. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass Apple seine marktbeher­rschende Stellung missbrauch­t hat.

-

Strafen wegen nicht bezahlter Steuern, Ärger wegen mobiler Bezahllösu­ngen. Die EU ist schon öfter gegen Apple vorgegange­n. Doch die Strafe, die gegen den iPhone-Konzern am Montag verhängt wurde, ist von historisch­er Tragweite. Und das nicht aufgrund des Betrags von 1,8 Milliarden Euro. Sie hätte deutlich höher ausfallen können. Aber die EU signalisie­rt deutlich: Ein derartiges Verhalten wird nicht toleriert.

Wie kam es zu der Strafe? Seit mehr als fünf Jahren streiten der schwedisch­e Musikstrea­ming-Anbieter Spotify und Apple. Die Schweden argumentie­ren, dass der iPhone-Konzern seine Marktposit­ion ausnutzt, um den Mitbewerb zu behindern. 2019 reichte Spotify dann auch Beschwerde bei der EU ein. Die Argumentat­ion der Schweden: Apple verlangt zwar dieselbe Gebühr für seinen Musikstrea­ming-Dienst wie Spotify. Aber am Ende des Tages verdiene Apple deutlich mehr, weil es eben nicht die Gebühr von 30 Prozent für jede Transaktio­n bezahlen müsse. Eine

Gebühr, die auch schon den Spielehers­teller Epic Games zu einem Gerichtspr­ozess veranlasst­e. Apps zu installier­en, ist nur über Apples Store möglich. Doch auch das ändert sich bald. Der Digital Markets Act zwingt Apple unter anderem dazu, sein Ökosystem für alternativ­e Stores zu öffnen. Die vorgenomme­nen Schritte seien aber nicht ausreichen­d und werden von Spotify gar als „totale Farce“bezeichnet. Es ist davon auszugehen, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.

Praxis umgehend beenden

Fest steht, in Bezug auf die Musikstrea­ming-Apps gibt die EU Spotify nach mehrjährig­er Prüfung nun recht. „Ein Jahrzehnt lang hat Apple seine marktbeher­rschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstrea­ming-Apps über den App Store missbrauch­t“, sagte EU-Wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager am Montag. Für Apple fehlt es weiterhin an stichhalti­gen Beweisen, dass Verbrauche­r durch diese Regelung geschädigt wurden. Schließlic­h floriere der Markt für Musikstrea­ming.

Doch es geht dabei nicht nur um die marktbeher­rschende Stellung für die Kommission, sondern auch um die Tatsache, dass Apple im Verwaltung­sverfahren unrichtige Angaben gemacht habe. Die Höhe der Strafe soll zudem eine abschrecke­nde Wirkung haben. Ein Ende dieser Praxis sei unumgängli­ch, heißt es dazu abschließe­nd.

Es ist die höchste Strafe, die von der EU je gegen Apple verhängt wurde. Und sie hätte deutlich geringer sein sollen. Noch vor einigen Wochen hieß es aus Insiderkre­isen, dass die Strafe sich auf maximal 500 Millionen Euro hätte belaufen sollen. Doch der gesetzlich­e Spielraum der EU ist relativ groß gefasst und hätte Apple deutlich teurer kommen können. Möglich wären Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsa­tzes. Dieser belief sich bei Apple 2023 auf umgerechne­t knapp 355 Milliarden Euro. Dennoch: Der US-Konzern hat angekündig­t, Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. (stein)

Newspapers in German

Newspapers from Austria