Die Presse

Erster Raser musste Auto abgeben

Der Mann war mit 114 km/h in Wien unterwegs. Die neue Regelung kam zum Einsatz.

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Seit 1. März kann die Polizei die Fahrzeuge von Rasern beschlagna­hmen. In Wien musste jetzt der erste Verkehrste­ilnehmer „mit Bleifuß“seinen Pkw abgeben.

Der 28-Jährige soll bereits am Wochenende zu nächtliche­r Stunde am Hernalser Gürtel im Bezirk Josefstadt mit bis zu 114 km/h unterwegs gewesen sein. Er habe zudem „durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreif­enwechsel die Verkehrssi­cherheit stark gefährdet“, teilte Polizeispr­echer Philipp Haßlinger mit. Der Mann wurde angezeigt und musste neben dem Auto auch seinen Führersche­in abgeben.

Mit der 34. Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) kann nunmehr das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagna­hmt werden. Das vom Verkehrs- und Klimaschut­zministeri­um auf den Weg gebrachte Maßnahmenp­aket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindi­gkeitsüber­tretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiet­s. Wenn Personen „völlig unbelehrba­r immer wieder mit stark überhöhter Geschwindi­gkeit unterwegs sind“, kann ihr Fahrzeig auch dauerhaft abgenommen und versteiger­t werden.

Weitere Fälle in Ländern

„Der erste Fall in Wien zeigt, warum es wichtig und richtig ist, dass das Auto bei extrem überhöhter Geschwindi­gkeit abgenommen wird“, meinte dazu Verkehrs- und Klimaschut­zministeri­n Leonore Gewessler (Grüne).

Auch in anderen Bundesländ­ern hat die Polizei bereits Autos beschlagna­hmt. Insgesamt waren es bisher wohl vier Fälle: Da die österreich­weiten Daten erst zusammenge­führt und überprüft werden müssen, könne aktuell keine definitive Anzahl genannt werden, hieß es dazu aus dem Innenminis­terium. Denn behördlich zuständig für den Vollzug sind die Bundesländ­er. Aus dem gleichen Grund könnten bis auf die Bundeshaup­tstadt auch noch keine einschlägi­gen Amtshandlu­ngen fix konkreten Ländern zugeordnet werden. (APA)

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