Erster Raser musste Auto abgeben
Der Mann war mit 114 km/h in Wien unterwegs. Die neue Regelung kam zum Einsatz.
Seit 1. März kann die Polizei die Fahrzeuge von Rasern beschlagnahmen. In Wien musste jetzt der erste Verkehrsteilnehmer „mit Bleifuß“seinen Pkw abgeben.
Der 28-Jährige soll bereits am Wochenende zu nächtlicher Stunde am Hernalser Gürtel im Bezirk Josefstadt mit bis zu 114 km/h unterwegs gewesen sein. Er habe zudem „durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet“, teilte Polizeisprecher Philipp Haßlinger mit. Der Mann wurde angezeigt und musste neben dem Auto auch seinen Führerschein abgeben.
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann nunmehr das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden. Das vom Verkehrs- und Klimaschutzministerium auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Personen „völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind“, kann ihr Fahrzeig auch dauerhaft abgenommen und versteigert werden.
Weitere Fälle in Ländern
„Der erste Fall in Wien zeigt, warum es wichtig und richtig ist, dass das Auto bei extrem überhöhter Geschwindigkeit abgenommen wird“, meinte dazu Verkehrs- und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).
Auch in anderen Bundesländern hat die Polizei bereits Autos beschlagnahmt. Insgesamt waren es bisher wohl vier Fälle: Da die österreichweiten Daten erst zusammengeführt und überprüft werden müssen, könne aktuell keine definitive Anzahl genannt werden, hieß es dazu aus dem Innenministerium. Denn behördlich zuständig für den Vollzug sind die Bundesländer. Aus dem gleichen Grund könnten bis auf die Bundeshauptstadt auch noch keine einschlägigen Amtshandlungen fix konkreten Ländern zugeordnet werden. (APA)