Verteidigungspannen: Terrorprozess geplatzt
Drei Unterstützer des Wien-Attentäters wurden am Dienstag streng bewacht dem Richter vorgeführt. Doch der Prozess platzte. Zwei Angeklagte waren nicht vorbereitet.
Wien. Am Dienstag hätten sich in Wien drei mutmaßliche Islamisten vor dem Straflandesgericht verantworten müssen. Das Trio war bereits im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien (2. November 2020) der Beteiligung am vierfachen Mord schuldig gesprochen worden. Der OGH hatte aber eine teilweise Neuaustragung des Prozesses angeordnet. Der erste Prozesstag ist allerdings geplatzt.
Der Grund: Der Pflichtverteidiger des Drittangeklagten hatte den Verhandlungstermin übersehen. Eine Ladung war ihm sehr wohl zugestellt worden. Das Gericht rief ihn Dienstagfrüh an, worauf er herbeieilte. Dennoch kam die Verhandlung nicht vom Fleck, da sich herausstellte, dass es zwischen dem (erst vor zehn Tagen bestellten) Pflichtverteidiger und seinem Klienten im Vorfeld keinerlei Besprechungen gegeben hatte. Und der Anwalt nun Wert darauf legte, ebendiese nachzuholen.
Ins selbe Horn stieß ein zweiter Anwalt. Auch er wandte ein, dass sein Klient sich auf die Verhandlung kaum habe vorbereiten können. Denn: Der Gerichtsakt war auf einen USB-Stick heruntergeladen worden. Der Stick war einige Zeit in der Anwaltskanzlei unauffindbar. Als er gefunden wurde, wurde er dem Angeklagten übergeben. Dessen Laptop war aber gerichtlich gesperrt, sodass er die Dateien nicht öffnen konnte. Die gerichtlich angeordnete Entsperrung des Geräts fand erst kurz vor Prozessstart statt, womit der Angeklagte zu wenig Zeit für seine Vorbereitung hatte. Der Richter musste die Verhandlung daher auf Donnerstag (7. März) verlegen. Zudem wurde ein zweiter Verhandlungstag anberaumt: der 24. April.
Sechs Verurteilungen
Vor circa einem Jahr, im Februar 2023, wurden insgesamt sechs mutmaßliche Islamisten verurteilt. Vier von ihnen sollen den Attentäter, der in der Wiener Innenstadt den Anschlag mit vier Toten und zwei Dutzend Verletzten verübt hatte, bei der Planung und der Waffen- und Munitionsbeschaffung unterstützt haben. Der Attentäter selbst, K. F. (20), ein nordmazedonisch-österreichischer Doppelstaatsbürger, wurde während des Anschlags von der Polizei erschossen.
Diese vier Männer erhielten Schuldsprüche wegen Beihilfe zum vierfachen Terrormord. Die Urteile wurden später vor dem OGH rechtskräftig. Das Höchstgericht hob aber andere Teile der Urteile wegen Mängeln (etwa bei der Rechtsbelehrung der Geschworenen) auf. Und veranlasste eine neuerliche Verhandlung. Konkret : Bei drei Männern muss nun noch überprüft werden, ob der (zusätzliche) Vorwurf der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) bewiesen werden kann.
Die Vorgeschichte der Männer, um die es nun geht: Für den mittlerweile 25-jährigen B. K. setzte es 20 Jahre Haft, da er den Attentäter vom Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mit ausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen hatte, indem er gefälschte Papiere besorgte. So wie auch alle anderen, hatte B. K., ein Mann mit türkischen Wurzeln, jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten.
H. Z. (29), ein mehrfach wegen Gewaltund Drogendelikten vorbestrafter Mann aus Afghanistan, bekam eine lebenslange Haftstrafe, da er den späteren Attentäter bis zum Tag des islamistischen Anschlags zur Tatausführung animiert sowie die Tatwaffen samt Munition und weitere Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte. Und der mittlerweile 23-jährige I. S. (ein österreichischer Staatsbürger mit Wurzeln, die in den arabischen Raum reichen) kassierte für die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs bzw. die Kontaktherstellung zum Waffenvermittler 19 Jahre Haft. I. S. saß bereits wegen IS-Mitgliedschaft hinter Gittern.