Cofag: Zu hohe Corona-Hilfen für die Signa-Gruppe?
Wurden Grenzen überschritten, weil auch KikaLeiner zur Signa-Gruppe zählte? Die Frage steht im Raum, sie betrifft andere Firmengruppen genauso.
Mindestens 18,7 Mio. Euro haben Unternehmen, die René Benkos Signa zuzurechnen sind oder waren, von der Cofag erhalten. Das geht aus dem Transparenzportal des Finanzministeriums hervor. Kritik dafür kam laut Medienberichten von Christian Hafenecker, FPÖ-Fraktionsführer im Cofag-Untersuchungsausschuss: Damit sei die von der EU-Kommission festgelegte Grenze für Unternehmensverbünde überschritten worden.
Nun gehörte im maßgeblichen Zeitraum neben Hotels wie dem Park Hyatt, das den Angaben zufolge in zwei Jahren rund 4,8 Mio. Euro erhielt, auch die KikaLeiner-Gruppe zur Signa. Auf diese entfielen demnach in Summe 9,1 Mio. Euro an Hilfsgeldern. Und es trifft auch zu, dass Österreich aus Sicht der EU-Kommission das Beihilferecht zu großzügig ausgelegt hat – gerade auch hinsichtlich verbundener Unternehmen. Denn für Verbünde durften laut Kommission die Höchstgrenzen nur einmal ausgeschöpft werden und nicht, wie in
Österreich zunächst gehandhabt, für jedes Unternehmen separat. Auszahlungen an Firmen, die Verbünden zuzurechnen sein könnten, wurden daher gestoppt, die Cofag stellte auch schon bedingte Rückforderungsansprüche.
Was ist ein Verbund?
Das betrifft freilich viele Firmen, nicht nur in der Signa-Gruppe. Zwar können überhöhte Beihilfen teils nachträglich umgewidmet und damit saniert werden. Dazu braucht es jedoch innerstaatliche Richtlinien. Während für eine andere Fallgruppe (verspätete Anträge) bereits Richtlinien erlassen wurden, stehen sie für die Verbünde noch aus. „Leider hängt diese Materie seit Monaten beim Koalitionspartner“, hieß es dazu Mitte Februar aus dem Finanzministerium.
Schwierig kann indes auch die Beurteilung sein, ob überhaupt ein Firmenverbund vorliegt. Dabei komme es „stets auf den konkreten Einzelfall und die konkreten Beziehungen der beteiligten Personen und Unternehmen untereinander an“, heißt es dazu in „aktuellen Informationen“auf der Homepage der Cofag. Kriterien sind etwa eine Mehrheitsbeteiligung oder ein beherrschender Einfluss eines Unternehmens auf ein anderes. Auch eine natürliche Person, die einen beherrschenden Einfluss ausübt, kann das Bindeglied sein, wenn Unternehmen auf demselben oder benachbarten Märkten agieren. Ob das etwa auf die KikaLeiner-Gruppe und das Hotel Park Hyatt überhaupt zutraf, ist somit ebenfalls nicht auf den ersten Blick klar und wird wohl noch zu prüfen sein.
Auf einem anderen Blatt steht, dass etwa auch das Chalet N, eine Luxusunterkunft in Lech, den Aufstellungen zufolge 1,1 Millionen Euro an Förderungen erhalten hat. Hier lautet Medienberichten zufolge die Frage, ob es sich dabei zur maßgeblichen Zeit überhaupt um einen Tourismusbetrieb gehandelt hat. Mit dem Thema „Unternehmensverbund“hat das dann allerdings nichts zu tun. (cka/APA)