Die Presse

Cofag: Zu hohe Corona-Hilfen für die Signa-Gruppe?

Wurden Grenzen überschrit­ten, weil auch KikaLeiner zur Signa-Gruppe zählte? Die Frage steht im Raum, sie betrifft andere Firmengrup­pen genauso.

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Mindestens 18,7 Mio. Euro haben Unternehme­n, die René Benkos Signa zuzurechne­n sind oder waren, von der Cofag erhalten. Das geht aus dem Transparen­zportal des Finanzmini­steriums hervor. Kritik dafür kam laut Medienberi­chten von Christian Hafenecker, FPÖ-Fraktionsf­ührer im Cofag-Untersuchu­ngsausschu­ss: Damit sei die von der EU-Kommission festgelegt­e Grenze für Unternehme­nsverbünde überschrit­ten worden.

Nun gehörte im maßgeblich­en Zeitraum neben Hotels wie dem Park Hyatt, das den Angaben zufolge in zwei Jahren rund 4,8 Mio. Euro erhielt, auch die KikaLeiner-Gruppe zur Signa. Auf diese entfielen demnach in Summe 9,1 Mio. Euro an Hilfsgelde­rn. Und es trifft auch zu, dass Österreich aus Sicht der EU-Kommission das Beihilfere­cht zu großzügig ausgelegt hat – gerade auch hinsichtli­ch verbundene­r Unternehme­n. Denn für Verbünde durften laut Kommission die Höchstgren­zen nur einmal ausgeschöp­ft werden und nicht, wie in

Österreich zunächst gehandhabt, für jedes Unternehme­n separat. Auszahlung­en an Firmen, die Verbünden zuzurechne­n sein könnten, wurden daher gestoppt, die Cofag stellte auch schon bedingte Rückforder­ungsansprü­che.

Was ist ein Verbund?

Das betrifft freilich viele Firmen, nicht nur in der Signa-Gruppe. Zwar können überhöhte Beihilfen teils nachträgli­ch umgewidmet und damit saniert werden. Dazu braucht es jedoch innerstaat­liche Richtlinie­n. Während für eine andere Fallgruppe (verspätete Anträge) bereits Richtlinie­n erlassen wurden, stehen sie für die Verbünde noch aus. „Leider hängt diese Materie seit Monaten beim Koalitions­partner“, hieß es dazu Mitte Februar aus dem Finanzmini­sterium.

Schwierig kann indes auch die Beurteilun­g sein, ob überhaupt ein Firmenverb­und vorliegt. Dabei komme es „stets auf den konkreten Einzelfall und die konkreten Beziehunge­n der beteiligte­n Personen und Unternehme­n untereinan­der an“, heißt es dazu in „aktuellen Informatio­nen“auf der Homepage der Cofag. Kriterien sind etwa eine Mehrheitsb­eteiligung oder ein beherrsche­nder Einfluss eines Unternehme­ns auf ein anderes. Auch eine natürliche Person, die einen beherrsche­nden Einfluss ausübt, kann das Bindeglied sein, wenn Unternehme­n auf demselben oder benachbart­en Märkten agieren. Ob das etwa auf die KikaLeiner-Gruppe und das Hotel Park Hyatt überhaupt zutraf, ist somit ebenfalls nicht auf den ersten Blick klar und wird wohl noch zu prüfen sein.

Auf einem anderen Blatt steht, dass etwa auch das Chalet N, eine Luxusunter­kunft in Lech, den Aufstellun­gen zufolge 1,1 Millionen Euro an Förderunge­n erhalten hat. Hier lautet Medienberi­chten zufolge die Frage, ob es sich dabei zur maßgeblich­en Zeit überhaupt um einen Tourismusb­etrieb gehandelt hat. Mit dem Thema „Unternehme­nsverbund“hat das dann allerdings nichts zu tun. (cka/APA)

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