Haftstrafe nach Hundeattacke
Nach der tödlichen Hundeattacke auf eine 60-jährige Frau wurde am Donnerstag die Hundehalterin rechtskräftig verurteilt. Die Strafe: 15 Monate teilbedingte Haft.
Linz. Jene Frau, deren Hunde am 2. Oktober in der Ortschaft Naarn im oberösterreichischen Bezirk Perg eine 60-jährige Hobbyläuferin getötet hatten, wurde am Donnerstag im Landesgericht Linz verurteilt. Und zwar wegen grob fahrlässiger Tötung. N. (38) erhielt 15 Monate Haft. Zwei Drittel der – bereits rechtskräftigen – Strafe wurden bedingt (auf Bewährung) verhängt.
Die Angeklagte, die selbst Hunde gezüchtet hatte, legte ein Geständnis ab: „Ich übernehme die volle Verantwortung.“Ihr sei es „auf tragische Weise nicht gelungen“, die Kontrolle über die Tiere jederzeit zu behalten. Sie könne das Unglück nicht ungeschehen machen, betonte N. Und sie sprach den Hinterbliebenen ihr „tiefes Beileid“aus.
Diese Sätze las die Angeklagte im bis auf den letzten Sitz belegten Schwurgerichtssaal von einer vorbereiteten Unterlage ab. Mehr wollte sie im Lauf des Prozesses nicht sagen. Fragen beantwortete sie nicht. Auf die Einvernahme von Zeugen wurde seitens des Gerichts verzichtet. Der Verteidiger beschrieb N. als eine „sehr verantwortungsvolle Hundehalterin“.
Zu großes Zuggewicht
Das sah die Staatsanwältin völlig anders. N. habe sich „überschätzt“. Tatsächlich konnte sie die Hunde, drei American Staffordshire Terrier, mit denen sie damals auf einem Feldweg unterwegs war, nicht bändigen. Insgesamt wogen die Tiere 72 Kilogramm. Zu keiner Zeit sei die nunmehrige Angeklagte in der Lage gewesen, das Zuggewicht der „gefährlichen Hunde“halten zu können. Doch genau dazu hätte sie als verantwortungsbewusste Halterin in der Lage sein müssen.
Der Anwalt der Hinterbliebenen meinte, das Opfer sei „auf bestialische Art zu Tode gekommen“und forderte Teilschmerzengelder von jeweils 20.000 Euro für Witwer und Sohn. Diese Beträge wurden den Hinterbliebenen vom Richter zugesprochen.
Am 2. Oktober war N. mit einem inzwischen eingeschläferten Rüden sowie zwei Hündinnen unterwegs gewesen. Die des Wegs kommende Läuferin wurde plötzlich von dem männlichen Tier niedergerissen. Danach attackierten alle drei Tiere die Hobbysportlerin. Sie erlitt tödliche Bisswunden im Kopf-, Hals- und Nackenbereich.
Die Bissattacke war auch Anlass, in Oberösterreich eine Verschärfung des Hundehaltegesetzes in Angriff zu nehmen. So sollen sechs Rassen als gefährlich eingestuft werden, für die es dann spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht geben wird. Für Personen, die sich einen Bullterrier, einen American Staffordshire Terrier, einen Staffordshire Bullterrier, einen Dogo Argentino, einen Pitbull oder einen Tosa Inu zulegen wollen, soll künftig eine „erhöhte Ausbildungserfordernis“gelten.
Gewicht als Kriterium
Diese soll auch generell für große Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm kommen. Konkret hieße dies, dass Halter jener Hunde zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis (sechs Stunden für kleine Hunde) auch einen Praxistest, eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung, absolvieren müssten. Dabei wird das Verhalten von Hund und Halter in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft. Zudem ist beabsichtigt, Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden zu geben.
Auch die türkis-grüne Bundesregierung will beim Tierschutzgesetz nachschärfen. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KVF) werden in Österreich jedes Jahr 3000 bis 4000 Menschen durch Hundebisse so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus müssen – darunter sind ungefähr 800 Kinder. (m. s./APA)