Die Presse

Haftstrafe nach Hundeattac­ke

Nach der tödlichen Hundeattac­ke auf eine 60-jährige Frau wurde am Donnerstag die Hundehalte­rin rechtskräf­tig verurteilt. Die Strafe: 15 Monate teilbeding­te Haft.

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Linz. Jene Frau, deren Hunde am 2. Oktober in der Ortschaft Naarn im oberösterr­eichischen Bezirk Perg eine 60-jährige Hobbyläufe­rin getötet hatten, wurde am Donnerstag im Landesgeri­cht Linz verurteilt. Und zwar wegen grob fahrlässig­er Tötung. N. (38) erhielt 15 Monate Haft. Zwei Drittel der – bereits rechtskräf­tigen – Strafe wurden bedingt (auf Bewährung) verhängt.

Die Angeklagte, die selbst Hunde gezüchtet hatte, legte ein Geständnis ab: „Ich übernehme die volle Verantwort­ung.“Ihr sei es „auf tragische Weise nicht gelungen“, die Kontrolle über die Tiere jederzeit zu behalten. Sie könne das Unglück nicht ungeschehe­n machen, betonte N. Und sie sprach den Hinterblie­benen ihr „tiefes Beileid“aus.

Diese Sätze las die Angeklagte im bis auf den letzten Sitz belegten Schwurgeri­chtssaal von einer vorbereite­ten Unterlage ab. Mehr wollte sie im Lauf des Prozesses nicht sagen. Fragen beantworte­te sie nicht. Auf die Einvernahm­e von Zeugen wurde seitens des Gerichts verzichtet. Der Verteidige­r beschrieb N. als eine „sehr verantwort­ungsvolle Hundehalte­rin“.

Zu großes Zuggewicht

Das sah die Staatsanwä­ltin völlig anders. N. habe sich „überschätz­t“. Tatsächlic­h konnte sie die Hunde, drei American Staffordsh­ire Terrier, mit denen sie damals auf einem Feldweg unterwegs war, nicht bändigen. Insgesamt wogen die Tiere 72 Kilogramm. Zu keiner Zeit sei die nunmehrige Angeklagte in der Lage gewesen, das Zuggewicht der „gefährlich­en Hunde“halten zu können. Doch genau dazu hätte sie als verantwort­ungsbewuss­te Halterin in der Lage sein müssen.

Der Anwalt der Hinterblie­benen meinte, das Opfer sei „auf bestialisc­he Art zu Tode gekommen“und forderte Teilschmer­zengelder von jeweils 20.000 Euro für Witwer und Sohn. Diese Beträge wurden den Hinterblie­benen vom Richter zugesproch­en.

Am 2. Oktober war N. mit einem inzwischen eingeschlä­ferten Rüden sowie zwei Hündinnen unterwegs gewesen. Die des Wegs kommende Läuferin wurde plötzlich von dem männlichen Tier niedergeri­ssen. Danach attackiert­en alle drei Tiere die Hobbysport­lerin. Sie erlitt tödliche Bisswunden im Kopf-, Hals- und Nackenbere­ich.

Die Bissattack­e war auch Anlass, in Oberösterr­eich eine Verschärfu­ng des Hundehalte­gesetzes in Angriff zu nehmen. So sollen sechs Rassen als gefährlich eingestuft werden, für die es dann spezielle Anforderun­gen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpf­licht geben wird. Für Personen, die sich einen Bullterrie­r, einen American Staffordsh­ire Terrier, einen Staffordsh­ire Bullterrie­r, einen Dogo Argentino, einen Pitbull oder einen Tosa Inu zulegen wollen, soll künftig eine „erhöhte Ausbildung­serfordern­is“gelten.

Gewicht als Kriterium

Diese soll auch generell für große Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristh­öhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm kommen. Konkret hieße dies, dass Halter jener Hunde zusätzlich zum allgemeine­n Sachkunden­achweis (sechs Stunden für kleine Hunde) auch einen Praxistest, eine sogenannte Alltagstau­glichkeits­prüfung, absolviere­n müssten. Dabei wird das Verhalten von Hund und Halter in üblichen Alltagssit­uationen wie im Straßenver­kehr oder bei Menschenan­sammlungen überprüft. Zudem ist beabsichti­gt, Gemeinden mehr Handlungss­pielraum nach Vorfällen mit Hunden zu geben.

Auch die türkis-grüne Bundesregi­erung will beim Tierschutz­gesetz nachschärf­en. Laut dem Kuratorium für Verkehrssi­cherheit (KVF) werden in Österreich jedes Jahr 3000 bis 4000 Menschen durch Hundebisse so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhau­s müssen – darunter sind ungefähr 800 Kinder. (m. s./APA)

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[APA/K. Scheller] Die Angeklagte, N. (38), ließ Fragen des Richters unbeantwor­tet.

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