Vorsorge ist die halbe Übergabe
Ein klares Commitment in der Familie, das Zusammenspiel Gesellschaftsvertrag und Testament sowie die Vorsorgevollmacht sind die Bausteine für den Generationswechsel.
Der Generationswechsel ist für Familienunternehmen ein Stresstest. Die Übergabe kann nicht geprobt werden und, falls sie nicht klappt, meist nicht wiederholt werden. Aber man kann sich auf den Generationswechsel vorbereiten und auch externe Unterstützung beiziehen. Notare sind hier in ihrer neutralen Amtsträgerfunktion oft hinzugezogene Begleiter.
„Jeder Übergabeprozess ist individuell“, betont Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. Aber die Instrumente, die für einen Generationswechsel wichtig sind, könne man abstimmen, um die Familie und den Betrieb bestmöglich abzusichern. „Die Menschen sind im Geschäftsalltag so eingebunden, dass sie an diese Sachen nicht denken oder sie ihnen nicht bewusst sind.“
Auf der Checkliste hat der Gesellschaftsvertrag hohe Priorität. Diesen gilt es alle paar Jahre zu überprüfen, rät Umfahrer, besonders vor anstehender Übergabe. „Der Gesellschaftsvertrag kann nicht durch ein Testament überstimmt werden. Denn der Gesellschaftsvertrag geht, insbesondere was Regelungen in Hinblick auf die Anteile betrifft, dem Testament vor.“Daher gehöre die erbrechtliche Seite mitgedacht. Und daher müsse eine letztwillige Anordnung dem Gesellschaftsvertrag angepasst sein.
Diese zwei Dokumente sollte man „in jeder Phase des Lebens und in jeder Phase des Unternehmens im Auge haben“, sagt Umfahrer. Einerseits gelte es die Schriftstücke zu überprüfen, wenn sich im Leben Einschneidendes verändere, bei Partnerschaft, Scheidung, in Bezug auf Kinder, wenn Zuwendungen gemacht werden. Andererseits sollten Testament und Gesellschaftsvertrag aktuell gehalten werden, egal ob die Übergabe jetzt ansteht oder erst in zehn, 20 Jahren: „Es muss jedem und jeder klar sein, dass er oder sie morgen auch tot sein kann. Daher muss ich eine für meinen Lebensabschnitt vernünftige letztwillige Anordnung treffen.“
Die dritte Säule der Absicherung – abseits von Versicherungen, die die finanzielle Seite abdecken – sei die Vorsorgevollmacht. „Diese ist für jeden ratsam, denn sie bietet die Möglichkeit, schnell wieder ins Handeln zu kommen und dass das Unternehmen handlungsfähig bleibt.“Wenn man nicht vorgesorgt hat? In der Familie nicht Klarheit herrscht? Und der Firmenchef plötzlich verstirbt? „Wenn keine Vorbereitungshandlungen gemacht worden sind oder sich Gesellschaftsvertrag und Testament widersprechen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Übergabe funktioniert, viel geringer, als wenn ich das zeit meines Lebens geplant hätte“, sagt Umfahrer. „Wenn der Unternehmer nichts geregelt hat, ist es in der Verlassenschaft schwierig, den Betrieb weiterzuführen.“