Die Presse

Wettlauf um Benko-Verkäufe beginnt

Es gibt einen triftigen Grund für den eigentümli­chen Insolvenza­ntrag, den René Benko für sich selbst stellte.

- VON MADLEN STOTTMEYER

„Er ist zahlungsun­fähig.“So steht es in den Unterlagen des Richters des Landesgeri­chts Innsbruck, der am Freitag das Konkursver­fahren über den Unternehme­r René Benko eröffnet hat. Der Tiroler Signa-Gründer ist offenbar durch die Pleite des Immobilien­konzerns in schwere Bedrängnis geraten.

Nun mangelt es im Fall Signa naturgemäß nicht an Komplexitä­t. Doch der überrasche­nde Eigenantra­g von René Benko selbst auf eine Insolvenz sorgte am Donnerstag sogar unter Justiz-Experten für Verwunderu­ng. Denn quasi so ein Antrag wurde schon im Jänner eingebrach­t – allerdings nicht von ihm selbst, sondern von der Finanzprok­uratur als Anwältin der Republik Österreich. Die Behörde war gegen den einstigen Immobilien-Tycoon persönlich vorgegange­n, weil es offene Forderunge­n gegen ihn gebe und er im Sanierungs­verfahren der Signa Holding seiner Verpflicht­ung eines Finanzbeit­rages in Höhe von drei Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekomm­en sei.

Vermögen unterm Hammer?

Über diesen Antrag wollte der Richter nach Wochen intensiver Recherche eigentlich entscheide­n. Doch das war dann nicht mehr nötig, weil Benko mit seinem Antrag selbst zugibt, dass er zahlungsun­fähig ist. Benko stellte zwar einen Sanierungs­antrag, verabsäumt­e allerdings, einen Sanierungs­plan beizulegen. Somit entschied der Richter auf die Eröffnung eines Konkursver­fahrens. Was wohl so oder so entschiede­n worden wäre. Also wozu das Ganze?

Benkos Antrag hat einen entscheide­nden Vorteil. „Durch seinen

Eigenantra­g hat er immer noch Gelegenhei­t, einen Sanierungs­plan-Antrag zu stellen“, sagt Kreditschü­tzerin Cornelia Wesenauer vom AKV Europa zur „Presse“. Sollte er das tun, wird jegliche Vermögensv­erwertung sowie die Offenlegun­g der eigenen Finanzsitu­ation vorerst gestoppt. Denn ab jetzt muss er seine privaten Finanzen komplett transparen­t machen. Das gilt auch für alle Stiftungen, von denen er begünstigt wird, auch wenn diese in Liechtenst­ein liegen. „Die Wirkungen eines in Österreich eröffneten Insolvenzv­erfahrens erstrecken sich auch auf im Ausland gelegenes Vermögen“, heißt es vom KSV. Hier etwas zu verstecken, hätte strafrecht­liche Konsequenz­en. Ab jetzt kann der Masseverwa­lter, der Innsbrucke­r Rechtsanwa­lt Andreas Grabenwege­r, mit dem Verkauf von Benkos Vermögensw­erten beginnen.

Der Insolvenzv­erwalter untersuche genau, welche Vermögensv­erschiebun­gen stattgefun­den haben, sagte der Leiter der Finanzprok­uratur Wolfgang Peschorn

im ORF-Radio. Alle Geldflüsse bis zu zehn Jahre zurück seien hierbei interessan­t. Je später eine Transaktio­n passiert sei, desto einfacher sei diese anfechtbar und damit auch rückabwick­elbar, sagte Peschorn weiter.

Das könnte vor allem für die Stiftungen, die Benkos Familie zugeordnet werden, ein Thema werden. Diese halten unter anderem Anteile an mehreren Signa-Gesellscha­ften, aber auch von Signa unabhängig­e Immobilien­portfolios. Derzeit dürften laut „Presse“-Informatio­nen diese Stiftungen überschuld­et sein.

Der insolvente Milliardär

Für den Peschorn sei eine „gleichmäßi­ge Behandlung aller Bürger“wichtig. Schließlic­h werde der Investor in Unterlagen des Cofag-Untersuchu­ngsausschu­sses als Milliardär geführt. Peschorn wolle wissen, was nun stimmt. „Wenn hier ordentlich untersucht wird, werden wir auch irgendwann wissen, was hier wirklich geschehen ist.“

Bisher war der einstige Immobilien-Tycoon von dem Zusammenbr­uch der Signa-Gruppe nur mittelbar betroffen. Er selbst hatte schon seit Jahren keine offizielle Rolle mehr bei Signa. Womit er abseits der Signa-Dividenden offiziell sein Geld verdient hat, bleibt im Dunkeln. Seit Herbst 2015 verfügt Benko über eine Umsatzsteu­erIdentifi­kationsnum­mer. Im Gewerbe-Informatio­nssystem Austria scheint für ihn jedoch keine Gewerbeber­echtigung auf.

Dennoch bezieht sich das nun eröffnete Verfahren auf sein Beratungsu­nternehmen. Es handelt sich hierbei also nicht um eine Privatinso­lvenz. Als Einzelunte­rnehmer haftet Benko aber nicht nur mit dem Betriebsve­rmögen, sondern auch mit seinem privaten Vermögen unbeschrän­kt für die Schulden seines Unternehme­ns. Bis zum 10. April können die Gläubiger, wovon die Republik bekanntlic­h einer ist, ihre Forderunge­n anmelden. Die erste Gläubigerv­ersammlung folgt Ende April. Dann wird bekannt, wie hoch Benkos Schuldenbe­rg ist.

 ?? [APA] ?? René Benko hatte zwar kein offizielle­s Amt bei Signa, aber das pompöseste Büro in der Zentrale des Konzerns.
[APA] René Benko hatte zwar kein offizielle­s Amt bei Signa, aber das pompöseste Büro in der Zentrale des Konzerns.

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