Die Presse

4500 Euro für Eingriff in Straches Privatlebe­n reichen

Oberlandes­gericht Wien bestätigt Verurteilu­ng von Puls24 zu einer Entschädig­ung des ehemaligen FPÖ-Chefs.

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„Moderate, aber mit Augenmaß bemessene Entschädig­ungen“: So beurteilt das Oberlandes­gericht Wien Ersatzzahl­ungen, die der TV-Sender Puls24 dem ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen Verletzung von dessen Privatsphä­re leisten muss. Der Ex-Vizekanzle­r hätte nach dem erstinstan­zlichen Urteil mehr haben wollen, scheiterte aber in zweiter Instanz.

Auf der Website und in der App von Puls24 war ausführlic­h über Straches Scheidung im Jänner 2023 berichtet worden. „Kein Range Rover für Heinz-Christian“hieß es beispielsw­eise in einer der Überschrif­ten detailgetr­eu. In den Texten wurden jedoch auch wesentlich intimere Einzelheit­en verbreitet; dies, obwohl Strache im Herbst davor in einem Facebook-Posting zu erkennen gegeben hatte, dass er eine öffentlich­e Erörterung der „Trennung im Einvernehm­en mit größtem wechselsei­tigen Respekt“ablehne und er sich an einer „medial inszeniert­en Schlammsch­lacht“nicht beteiligen werde.

Das Landesgeri­cht für Strafsache­n Wien sah in der Berichters­tattung des TV-Senders via Website und App den „objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklic­ht“und, wie es im Mediengese­tz ebenfalls heißt, „den höchstpers­önlichen Lebensbere­ich des Antragstel­lers in einer Weise erörtert, die geeignet ist, ihn in der Öffentlich­keit bloßzustel­len“. Für je zwei ähnliche Artikel in beiden Kanälen legte das Gericht die Entschädig­ung von 4500 Euro fest. Der Rahmen reicht von 100 bis 40.000 Euro je Veröffentl­ichung.

Strache verlangte unter Hinweis auf die wirtschaft­liche Potenz des Senders höhere Beträge. Wie das OLG betont, ist auf die Leistungsf­ähigkeit des Mediums aber nur insofern Bedacht zu nehmen, als seine Existenz gewahrt bleiben soll; das Gesetz biete hingegen keine Möglichkei­t, die Entschädig­ung bei leistungsf­ähigen Medien höher anzusetzen – auch deshalb, weil es sich um keine Strafe, sondern um einen Ersatz für ideelle Schäden handle (17 Bs 305/23m). Davon abgesehen habe Strache nicht ausgeführt, inwieweit ihn die Berichte in seinem privaten und berufliche­n Fortkommen gehindert hätten. Also bleibt es bei den 4500 Euro. (kom)

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