4500 Euro für Eingriff in Straches Privatleben reichen
Oberlandesgericht Wien bestätigt Verurteilung von Puls24 zu einer Entschädigung des ehemaligen FPÖ-Chefs.
„Moderate, aber mit Augenmaß bemessene Entschädigungen“: So beurteilt das Oberlandesgericht Wien Ersatzzahlungen, die der TV-Sender Puls24 dem ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen Verletzung von dessen Privatsphäre leisten muss. Der Ex-Vizekanzler hätte nach dem erstinstanzlichen Urteil mehr haben wollen, scheiterte aber in zweiter Instanz.
Auf der Website und in der App von Puls24 war ausführlich über Straches Scheidung im Jänner 2023 berichtet worden. „Kein Range Rover für Heinz-Christian“hieß es beispielsweise in einer der Überschriften detailgetreu. In den Texten wurden jedoch auch wesentlich intimere Einzelheiten verbreitet; dies, obwohl Strache im Herbst davor in einem Facebook-Posting zu erkennen gegeben hatte, dass er eine öffentliche Erörterung der „Trennung im Einvernehmen mit größtem wechselseitigen Respekt“ablehne und er sich an einer „medial inszenierten Schlammschlacht“nicht beteiligen werde.
Das Landesgericht für Strafsachen Wien sah in der Berichterstattung des TV-Senders via Website und App den „objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht“und, wie es im Mediengesetz ebenfalls heißt, „den höchstpersönlichen Lebensbereich des Antragstellers in einer Weise erörtert, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen“. Für je zwei ähnliche Artikel in beiden Kanälen legte das Gericht die Entschädigung von 4500 Euro fest. Der Rahmen reicht von 100 bis 40.000 Euro je Veröffentlichung.
Strache verlangte unter Hinweis auf die wirtschaftliche Potenz des Senders höhere Beträge. Wie das OLG betont, ist auf die Leistungsfähigkeit des Mediums aber nur insofern Bedacht zu nehmen, als seine Existenz gewahrt bleiben soll; das Gesetz biete hingegen keine Möglichkeit, die Entschädigung bei leistungsfähigen Medien höher anzusetzen – auch deshalb, weil es sich um keine Strafe, sondern um einen Ersatz für ideelle Schäden handle (17 Bs 305/23m). Davon abgesehen habe Strache nicht ausgeführt, inwieweit ihn die Berichte in seinem privaten und beruflichen Fortkommen gehindert hätten. Also bleibt es bei den 4500 Euro. (kom)