Noch keine „Normalhaft“für Josef Fritzl
Das OLG Wien hat den Beschluss des Kremser Landesgerichts aufgehoben.
In der Causa um den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum – eingewiesenen Josef Fritzl ist die Einholung ergänzender medizinischer Unterlagen notwendig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die in Krems ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug aufgehoben, teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser Landesgerichts, mit.
Laut Schuster erging im Rahmen einer Verfahrensergänzung der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef Fritzl (der mittlerweile anders heißt) nochmals zu prüfen. Dabei dürfte es auch um den Status der Demenzerkrankung des 88-Jährigen gehen. Die Gefährlichkeit des betagten Mannes stand auch im Zentrum der Prüfung des OLG, wie es am Montag in einer Aussendung hieß. „Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind.“
Erneute Anhörung
In Krems ist mittlerweile für Ende April eine erneute Anhörung geplant. Ein genauer Termin wurde von Schuster vorerst nicht genannt. Danach wird das Landesgericht wieder darüber befinden, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt. Für Fritzl bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht in der Folge die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen.
Die am 25. Jänner von einem Kremser Dreiersenat ausgesprochene Verlegung von Josef Fritzl in den Normalvollzug war im Übrigen auf zehn Jahre bedingt. (APA)