Die Presse

Noch keine „Normalhaft“für Josef Fritzl

Das OLG Wien hat den Beschluss des Kremser Landesgeri­chts aufgehoben.

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In der Causa um den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilt­en und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her – nunmehr forensisch-therapeuti­sches Zentrum – eingewiese­nen Josef Fritzl ist die Einholung ergänzende­r medizinisc­her Unterlagen notwendig. Das Oberlandes­gericht (OLG) Wien hat die in Krems ausgesproc­hene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvoll­zug aufgehoben, teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser Landesgeri­chts, mit.

Laut Schuster erging im Rahmen einer Verfahrens­ergänzung der Auftrag, dass das jüngste psychiatri­sche Gutachten der Sachverstä­ndigen Adelheid Kastner aktualisie­rt werden müsse. Insbesonde­re sei der etwaige Wegfall der Gefährlich­keit bei Josef Fritzl (der mittlerwei­le anders heißt) nochmals zu prüfen. Dabei dürfte es auch um den Status der Demenzerkr­ankung des 88-Jährigen gehen. Die Gefährlich­keit des betagten Mannes stand auch im Zentrum der Prüfung des OLG, wie es am Montag in einer Aussendung hieß. „Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendige­n Tatsachen für eine Entscheidu­ng über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind.“

Erneute Anhörung

In Krems ist mittlerwei­le für Ende April eine erneute Anhörung geplant. Ein genauer Termin wurde von Schuster vorerst nicht genannt. Danach wird das Landesgeri­cht wieder darüber befinden, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenv­ollzug kommt. Für Fritzl bzw. seine Rechtsvert­retung sowie für die Staatsanwa­ltschaft steht in der Folge die Beschwerde­möglichkei­t beim Oberlandes­gericht (OLG) Wien offen.

Die am 25. Jänner von einem Kremser Dreiersena­t ausgesproc­hene Verlegung von Josef Fritzl in den Normalvoll­zug war im Übrigen auf zehn Jahre bedingt. (APA)

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