Die Presse

247 km/h: Raser muss Auto abgeben

Ein Niederöste­rreicher war mit 247 km/h auf der Donauufer Autobahn unterwegs.

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Seit 1. März kann die Polizei bei eklatanten Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en Rasern ihr Auto an Ort und Stelle abnehmen: Dies ist nun einem 21-jährigen Niederöste­rreicher passiert, der mit seinem Auto am Wochenende mit 247 statt der erlaubten 130 km/h auf der Donauufer Autobahn (A22) bei Langenzers­dorf (Bezirk Korneuburg) unterwegs war.

Der Pkw wurde vorläufig beschlagna­hmt und dem Mann aus dem Bezirk Mistelbach der Führersche­in abgenommen, berichtete die Polizei. Es dürfte sich laut Polizei um den ersten Fall in Niederöste­rreich handeln, bei dem ein Raser seinen Wagen abgeben musste.

Beamte der Autobahnpo­lizei waren dem Mann hinterherg­efahren und hielten ihn bei der Raststatio­n Korneuburg an, hieß es in einer Aussendung. Er wird der Bezirkshau­ptmannscha­ft angezeigt.

Österreich­weit mussten seit Inkrafttre­ten der StVO-Novelle Anfang März – soweit bisher bekannt – etwa fünf Fahrer ihre Autos abgeben. Vergangene Woche wurde der erste Wiener Raser erwischt: Der 28-Jährige war mit 114 km/h am Hernalser Gürtel unterwegs gewesen, er hatte zudem „durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreif­enwechsel die Verkehrssi­cherheit stark gefährdet“, wie es seitens der Wiener Polizei hieß.

Novelle gegen Schnellfah­ren

Mit der 34. Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) kann nun bei einer Geschwindi­gkeitsüber­schreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebiet­es das Auto beschlagna­hmt und in weiterer Folge das Fahrzeug sogar versteiger­t werden. Gibt es bereits eine einschlägi­ge Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, ist die Beschlagna­hme schon bei einer Überschrei­tung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich (APA/red.)

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