247 km/h: Raser muss Auto abgeben
Ein Niederösterreicher war mit 247 km/h auf der Donauufer Autobahn unterwegs.
Seit 1. März kann die Polizei bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen Rasern ihr Auto an Ort und Stelle abnehmen: Dies ist nun einem 21-jährigen Niederösterreicher passiert, der mit seinem Auto am Wochenende mit 247 statt der erlaubten 130 km/h auf der Donauufer Autobahn (A22) bei Langenzersdorf (Bezirk Korneuburg) unterwegs war.
Der Pkw wurde vorläufig beschlagnahmt und dem Mann aus dem Bezirk Mistelbach der Führerschein abgenommen, berichtete die Polizei. Es dürfte sich laut Polizei um den ersten Fall in Niederösterreich handeln, bei dem ein Raser seinen Wagen abgeben musste.
Beamte der Autobahnpolizei waren dem Mann hinterhergefahren und hielten ihn bei der Raststation Korneuburg an, hieß es in einer Aussendung. Er wird der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.
Österreichweit mussten seit Inkrafttreten der StVO-Novelle Anfang März – soweit bisher bekannt – etwa fünf Fahrer ihre Autos abgeben. Vergangene Woche wurde der erste Wiener Raser erwischt: Der 28-Jährige war mit 114 km/h am Hernalser Gürtel unterwegs gewesen, er hatte zudem „durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet“, wie es seitens der Wiener Polizei hieß.
Novelle gegen Schnellfahren
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann nun bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge das Fahrzeug sogar versteigert werden. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, ist die Beschlagnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich (APA/red.)