Die Presse

Frühzeitig­e Nachfolgep­lanung lohnt sich

Kommt eine Wiedereinf­ührung der Erbschafts­und/oder Vermögenst­euer?

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Ob und in welcher Form diese Steuern erneut eingeführt werden, ist v. a. vom Ausgang der nächsten Wahlen abhängig. BDO erklärt die Eckpunkte der möglicherw­eise kommenden Steuerbela­stungen.

Wie war die Erbschafts- und Vermögenst­euer früher ausgestalt­et und was ist für die Zukunft zu erwarten?

Manfred Mauk: Die Besteuerun­g von Erbschafte­n hat sich in Österreich in der Vergangenh­eit am Verwandtsc­haftsgrad und am Wert sowie an der Art des zu übertragen­den Vermögens orientiert. Trotz der Freibeträg­e konnte es gerade bei großen Erbschafte­n zu einer Besteuerun­g von bis zu 60 Prozent kommen. Die damit verbundene Steuerlast war also nicht zu vernachläs­sigen.

Florian Meindl: Die unterschie­dlichen Bewertungs­ansätze der zu besteuernd­en Vermögensg­egenstände waren der kritische Punkt, der den Verfassung­sgerichtsh­of im Jahr 2008 dazu bewogen hat, das Erbschafts­und Schenkungs­steuergese­tz für verfassung­swidrig zu erklären. Diese Thematik wird auch bei möglichen künftigen Besteuerun­gen, etwa wie von der SPÖ vorgeschla­gen, in der Praxis eine große Hürde sein.

Welche steuerlich­en Risiken lassen sich aus der Besteuerun­g in Deutschlan­d ableiten?

Manfred Mauk: In Deutschlan­d werden Erbschafte­n in verschiede­nen Steuerklas­sen je nach Nähe des Verwandtsc­haftsverhä­ltnisses besteuert. Die Vererbung von selbst genutzten Immobilien sowie Betrieben ist u. U. gänzlich steuerfrei möglich. Ob Details des deutschen Modells für eine neue Steuergese­tzgebung in Österreich übernommen werden würden, bleibt abzuwarten. Gerade für Personen mit Immobilien­besitz und/oder Unternehme­r:innen kann es lohnend sein, sich schon frühzeitig mit den Gegebenhei­ten auseinande­rzusetzen.

Florian Meindl: Eine Besonderhe­it stellt das deutsche Steuerrech­t in Bezug auf Stiftungen dar, da hier alle 30 Jahre ein Erbfall fingiert wird. Ein ähnliches Vorgehen wäre auch für Österreich denkbar, wo aktuell noch keine vergleichb­are Steuer eingehoben wird.

Welche Gestaltung­svarianten für die Vermögensn­achfolge gibt es?

Florian Meindl: Zu Beginn des Nachfolgep­rozesses in Unternehme­n stehen nicht steuerlich­e und rechtliche Fragen, sondern die Anliegen der Unternehme­rfamilie. Es geht darum, herauszufi­nden, was der:die Unternehme­r:in als zentral für die Nachfolge ansieht und ob bzw. wie sich Familienmi­tglieder einbringen möchten. Sobald klar ist, was die Familie wünscht, entwerfen wir die passenden Rahmenbedi­ngungen.

Manfred Mauk: Es gibt z. B. die Möglichkei­t, das generation­enübergrei­fende Vermögen im Rahmen der Gründung einer Familienho­lding unter Beteiligun­g der Familienmi­tglieder in einer Gesellscha­ft zu bündeln. Solche Familienge­sellschaft­en

sind im Vergleich zu österreich­ischen Privatstif­tungen flexibler in ihrer Ausgestalt­ung und erlauben mehr Gestaltung­sspielraum.

Florian Meindl: Mehr Stabilität bietet die Privatstif­tung, die sich auch als Spitze einer Unternehme­nsgruppe eignet. Neben dem langfristi­gen und zweckgebun­denen Schutz des Vermögens kann mit einer Privatstif­tung die Versorgung der Familie als Begünstigt­e nachhaltig sichergest­ellt werden. In der Praxis wird eine derartige Struktur oftmals mit sogenannte­n „Golden Shares“zum Erhalt der Stimmrecht­e der Familienmi­tglieder kombiniert.

Manfred Mauk: Unabhängig von der Wiedereinf­ührung einer Steuer lohnt es sich in jedem Fall, das Thema Vermögensn­achfolge oder Nachfolge im Unternehme­n rechtzeiti­g und strukturie­rt anzugehen.

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[Vanessa Hartmann-Gnong] Manfred Mauk berät gerne sowie …
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[Vanessa Hartmann-Gnong] … auch Florian Meindl.

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