Frühzeitige Nachfolgeplanung lohnt sich
Kommt eine Wiedereinführung der Erbschaftsund/oder Vermögensteuer?
Ob und in welcher Form diese Steuern erneut eingeführt werden, ist v. a. vom Ausgang der nächsten Wahlen abhängig. BDO erklärt die Eckpunkte der möglicherweise kommenden Steuerbelastungen.
Wie war die Erbschafts- und Vermögensteuer früher ausgestaltet und was ist für die Zukunft zu erwarten?
Manfred Mauk: Die Besteuerung von Erbschaften hat sich in Österreich in der Vergangenheit am Verwandtschaftsgrad und am Wert sowie an der Art des zu übertragenden Vermögens orientiert. Trotz der Freibeträge konnte es gerade bei großen Erbschaften zu einer Besteuerung von bis zu 60 Prozent kommen. Die damit verbundene Steuerlast war also nicht zu vernachlässigen.
Florian Meindl: Die unterschiedlichen Bewertungsansätze der zu besteuernden Vermögensgegenstände waren der kritische Punkt, der den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2008 dazu bewogen hat, das Erbschaftsund Schenkungssteuergesetz für verfassungswidrig zu erklären. Diese Thematik wird auch bei möglichen künftigen Besteuerungen, etwa wie von der SPÖ vorgeschlagen, in der Praxis eine große Hürde sein.
Welche steuerlichen Risiken lassen sich aus der Besteuerung in Deutschland ableiten?
Manfred Mauk: In Deutschland werden Erbschaften in verschiedenen Steuerklassen je nach Nähe des Verwandtschaftsverhältnisses besteuert. Die Vererbung von selbst genutzten Immobilien sowie Betrieben ist u. U. gänzlich steuerfrei möglich. Ob Details des deutschen Modells für eine neue Steuergesetzgebung in Österreich übernommen werden würden, bleibt abzuwarten. Gerade für Personen mit Immobilienbesitz und/oder Unternehmer:innen kann es lohnend sein, sich schon frühzeitig mit den Gegebenheiten auseinanderzusetzen.
Florian Meindl: Eine Besonderheit stellt das deutsche Steuerrecht in Bezug auf Stiftungen dar, da hier alle 30 Jahre ein Erbfall fingiert wird. Ein ähnliches Vorgehen wäre auch für Österreich denkbar, wo aktuell noch keine vergleichbare Steuer eingehoben wird.
Welche Gestaltungsvarianten für die Vermögensnachfolge gibt es?
Florian Meindl: Zu Beginn des Nachfolgeprozesses in Unternehmen stehen nicht steuerliche und rechtliche Fragen, sondern die Anliegen der Unternehmerfamilie. Es geht darum, herauszufinden, was der:die Unternehmer:in als zentral für die Nachfolge ansieht und ob bzw. wie sich Familienmitglieder einbringen möchten. Sobald klar ist, was die Familie wünscht, entwerfen wir die passenden Rahmenbedingungen.
Manfred Mauk: Es gibt z. B. die Möglichkeit, das generationenübergreifende Vermögen im Rahmen der Gründung einer Familienholding unter Beteiligung der Familienmitglieder in einer Gesellschaft zu bündeln. Solche Familiengesellschaften
sind im Vergleich zu österreichischen Privatstiftungen flexibler in ihrer Ausgestaltung und erlauben mehr Gestaltungsspielraum.
Florian Meindl: Mehr Stabilität bietet die Privatstiftung, die sich auch als Spitze einer Unternehmensgruppe eignet. Neben dem langfristigen und zweckgebundenen Schutz des Vermögens kann mit einer Privatstiftung die Versorgung der Familie als Begünstigte nachhaltig sichergestellt werden. In der Praxis wird eine derartige Struktur oftmals mit sogenannten „Golden Shares“zum Erhalt der Stimmrechte der Familienmitglieder kombiniert.
Manfred Mauk: Unabhängig von der Wiedereinführung einer Steuer lohnt es sich in jedem Fall, das Thema Vermögensnachfolge oder Nachfolge im Unternehmen rechtzeitig und strukturiert anzugehen.