Lockerung bei Wohnkredit-Regeln?
Banken sprechen sich für Vereinfachung der Regeln zu Ausnahmekontingenten aus.
Wien. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) kommt am Dienstag zusammen, um über die Entwicklungen am heimischen Finanzmarkt zu beraten. Bei den Sitzungen steht regelmäßig die KIM-Verordnung, die die Regeln für die Vergabe von Wohnbaukrediten regelt, im Fokus. Diesmal könnte es zu Änderungen kommen, und zwar könnten die Regeln für die Ausnahmekontingente vereinfacht werden. Sowohl Banken als auch das Finanzministerium wären dafür.
Bereits in der vergangenen Woche hatte sich Erste-GroupChef und WKÖ-Bankenspartenobmann Willibald Cernko zuversichtlich gezeigt, dass es am Dienstag zu einer Einigung bezüglich einer Vereinfachung bei den Ausnahmekontingenten kommt. Eine Änderung diesbezüglich wäre vor allem für kleinere Banken wichtig, da es diesen helfen würde, die Kontingente besser zu nutzen, sagte Cernko damals.
Auch im Finanzministerium hofft man für die morgige Sitzung auf eine Lockerung. „Finanzminister Magnus Brunner setzt sich weiterhin für Anpassungen der KIM-Verordnung ein, insbesondere die Erhöhung und Vereinfachung der Ausnahmekontingente pro Kreditinstitut würde die Situation erleichtern“, hieß es aus dem Finanzministerium.
20 Prozent Eigenmittel
Die grundsätzlichen Regeln zur KIM-Verordnung stünden laut Cernko dagegen nicht zur Debatte. Seit die KIM-Verordnung Mitte 2022 die Regeln verschärft hat, dürfen Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens der Kreditnehmer ausmachen. Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2025 befristet.
Das FMSG existiert seit 2014 und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). (APA)