Die Presse

Lockerung bei Wohnkredit-Regeln?

Banken sprechen sich für Vereinfach­ung der Regeln zu Ausnahmeko­ntingenten aus.

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Wien. Das Finanzmark­tstabilitä­tsgremium (FMSG) kommt am Dienstag zusammen, um über die Entwicklun­gen am heimischen Finanzmark­t zu beraten. Bei den Sitzungen steht regelmäßig die KIM-Verordnung, die die Regeln für die Vergabe von Wohnbaukre­diten regelt, im Fokus. Diesmal könnte es zu Änderungen kommen, und zwar könnten die Regeln für die Ausnahmeko­ntingente vereinfach­t werden. Sowohl Banken als auch das Finanzmini­sterium wären dafür.

Bereits in der vergangene­n Woche hatte sich Erste-GroupChef und WKÖ-Bankenspar­tenobmann Willibald Cernko zuversicht­lich gezeigt, dass es am Dienstag zu einer Einigung bezüglich einer Vereinfach­ung bei den Ausnahmeko­ntingenten kommt. Eine Änderung diesbezügl­ich wäre vor allem für kleinere Banken wichtig, da es diesen helfen würde, die Kontingent­e besser zu nutzen, sagte Cernko damals.

Auch im Finanzmini­sterium hofft man für die morgige Sitzung auf eine Lockerung. „Finanzmini­ster Magnus Brunner setzt sich weiterhin für Anpassunge­n der KIM-Verordnung ein, insbesonde­re die Erhöhung und Vereinfach­ung der Ausnahmeko­ntingente pro Kreditinst­itut würde die Situation erleichter­n“, hieß es aus dem Finanzmini­sterium.

20 Prozent Eigenmitte­l

Die grundsätzl­ichen Regeln zur KIM-Verordnung stünden laut Cernko dagegen nicht zur Debatte. Seit die KIM-Verordnung Mitte 2022 die Regeln verschärft hat, dürfen Wohnbaukre­dite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmitte­lanteil muss mindestens 20 Prozent betragen und die Rückzahlun­gsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbare­n Nettohaush­altseinkom­mens der Kreditnehm­er ausmachen. Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2025 befristet.

Das FMSG existiert seit 2014 und besteht aus Vertreteri­nnen und Vertretern des Finanzmini­steriums, des Fiskalrats, der Finanzmark­taufsicht (FMA) und der Oesterreic­hischen Nationalba­nk (OeNB). (APA)

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