AfD sorgt sich um V-Leute
Die Partei will nicht mehr als rechtsextremistischer Verdachtsfall gelten. Der Verfassungsschutz bereitet ein Gutachten vor.
Ursprünglich war das Urteil für Ende Februar erwartet worden. Doch das Verfahren zieht sich. Vor dem deutschen Oberverwaltungsgericht in Münster sollte diesen Mittwoch entschieden werden, ob die Alternative für Deutschland (AfD) vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Auch über die AfD-Vorfeldorganisation Junge Alternative und die aufgelöste AfD-Gruppe Der Flügel geht es in dem Berufungsprozess. Beide werden seit einem Gutachten der Verfassungsschützer aus dem Jahr 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“geführt.
Die beiden Einstufungen erlauben es dem deutschen Inlandsnachrichtendienst, die Partei zu beobachten, in eingeschränktem Rahmen abzuhören und verdeckte Ermittler, sogenannte V-Leute, einzusetzen. Tausende Belege für ihre Einschätzung haben die Verfassungsschützer in Aktenordnern abgeheftet. Laut deutschen Medien arbeiten sie bereits an einem neuen Gutachten: Darin könnte die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“benannt werden. Zwei Belege von Tausenden seien über „Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes“in den Aktenordnern gelandet.
Keine V-Leute im Bundesvorstand
Es gäbe aber keine V-Leute oder verdeckte Ermittler auf Ebene der Bundes- oder Landesvorstände, so der Nachrichtendienst. Allerdings seien Ermittler unter falscher Identität in sozialen Netzwerken unterwegs, um die Aussagen von AfD-Mitgliedern und ihrem Umfeld zu beobachten.
In den zwei Prozesstagen am Dienstag und Mittwoch widmeten die AfD-Anwälte der Frage der V-Männer mehr als hundert Beweisanträge. Ob das Gericht in dieser Woche zu einem Urteil kommen kann, war zu Redaktionsschluss nicht klar.
Die erste Instanz hatte den Verfassungsschützern zugestimmt. Sollte das Oberverwaltungsgericht die Einstufung als Verdachtsfall bestätigen, bliebe der AfD noch die dritte Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ob es vor den Wahlen in diesem Jahr zu einem rechtskräftigen Urteil kommt, ist offen. (zot)