Die Presse

AK zieht gegen Martin Hos Dots-Gruppe vor Gericht

Insolvente Firmen der Dots Group sollen Mitarbeite­rn 240.000 Euro schulden. Die Arbeiterka­mmer ortet „dubiose“Geschäfte.

-

Wien. Die Dots-Gruppe des Szenegastr­onomen Martin Ho ist Ende des Vorjahrs in die Brüche gegangen. Zahlreiche Firmen der Gruppe sind in die Insolvenz geschlitte­rt, „Dots“wurde aus dem Firmenname­n gestrichen, die Gesellscha­fterstrukt­ur verändert. Viele Beschäftig­te warten seither auf ihr Geld. Die Arbeiterka­mmer (AK) vertritt aktuell 44 Arbeitnehm­er, die offene Forderunge­n von insgesamt 240.000 Euro gegenüber den insolvente­n Dots-Unternehme­n haben.

Am Mittwoch lud die AK zur Pressekonf­erenz. Der Vorwurf: Martin Hos GastroGrup­pe nutze Insolvenze­n, um Kosten der Allgemeinh­eit überzustül­pen. Denn für die von der Arbeiterka­mmer vertretene­n Beschäftig­ten habe sich durch die Insolvenze­n innerhalb Hos Unternehme­nsnetz wenig geändert. Dienstzeit­en und Arbeitsort seien vielfach dieselben geblieben, weil mit der HG Operating GmbH (vormals Ho Gallery) eine andere Dots-Gesellscha­ft die Mitarbeite­r übernommen hat. Gesellscha­fterin der HG Operating ist die Dots Beteiligun­g GmbH, und an dieser hält Martin Ho noch Anteile von 49 Prozent. Auch für Gäste der Dots-Unternehme­n hätten die Insolvenze­n keine wahrnehmba­ren Veränderun­gen gebracht.

AK sieht „Betriebsüb­ergang“

Laut AK handelt es sich deshalb um einen sogenannte­n Betriebsüb­ergang. Bei einem solchen übernimmt der neue Arbeitgebe­r die Arbeitsver­hältnisse mit allen Rechten und Pflichten, was ausständig­e Löhne sowie offenes Urlaubs- und Weihnachts­geld mit einschließ­t. Die Dots-Gruppe habe offenbar darauf spekuliert, dass der Insolvenze­ntgeltfond­s die offenen Entgelte bezahlt. Die AK werde nun für die betroffene­n Personen vor Gericht ziehen. Martin Hos Unternehme­nsgruppe weist die Vorwürfe als „haltlos und absurd“zurück. Die Dots-Gruppe hätte nicht betriebsno­twendige Gesellscha­ften im Zuge der Restruktur­ierung und Internatio­nalisierun­g veräußert. Deren wirtschaft­liches Agieren obliege „ausschließ­lich der neuen Eigentümer­in und ihrer Geschäftsf­ührung“. (red.)

Newspapers in German

Newspapers from Austria