AK zieht gegen Martin Hos Dots-Gruppe vor Gericht
Insolvente Firmen der Dots Group sollen Mitarbeitern 240.000 Euro schulden. Die Arbeiterkammer ortet „dubiose“Geschäfte.
Wien. Die Dots-Gruppe des Szenegastronomen Martin Ho ist Ende des Vorjahrs in die Brüche gegangen. Zahlreiche Firmen der Gruppe sind in die Insolvenz geschlittert, „Dots“wurde aus dem Firmennamen gestrichen, die Gesellschafterstruktur verändert. Viele Beschäftigte warten seither auf ihr Geld. Die Arbeiterkammer (AK) vertritt aktuell 44 Arbeitnehmer, die offene Forderungen von insgesamt 240.000 Euro gegenüber den insolventen Dots-Unternehmen haben.
Am Mittwoch lud die AK zur Pressekonferenz. Der Vorwurf: Martin Hos GastroGruppe nutze Insolvenzen, um Kosten der Allgemeinheit überzustülpen. Denn für die von der Arbeiterkammer vertretenen Beschäftigten habe sich durch die Insolvenzen innerhalb Hos Unternehmensnetz wenig geändert. Dienstzeiten und Arbeitsort seien vielfach dieselben geblieben, weil mit der HG Operating GmbH (vormals Ho Gallery) eine andere Dots-Gesellschaft die Mitarbeiter übernommen hat. Gesellschafterin der HG Operating ist die Dots Beteiligung GmbH, und an dieser hält Martin Ho noch Anteile von 49 Prozent. Auch für Gäste der Dots-Unternehmen hätten die Insolvenzen keine wahrnehmbaren Veränderungen gebracht.
AK sieht „Betriebsübergang“
Laut AK handelt es sich deshalb um einen sogenannten Betriebsübergang. Bei einem solchen übernimmt der neue Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten, was ausständige Löhne sowie offenes Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit einschließt. Die Dots-Gruppe habe offenbar darauf spekuliert, dass der Insolvenzentgeltfonds die offenen Entgelte bezahlt. Die AK werde nun für die betroffenen Personen vor Gericht ziehen. Martin Hos Unternehmensgruppe weist die Vorwürfe als „haltlos und absurd“zurück. Die Dots-Gruppe hätte nicht betriebsnotwendige Gesellschaften im Zuge der Restrukturierung und Internationalisierung veräußert. Deren wirtschaftliches Agieren obliege „ausschließlich der neuen Eigentümerin und ihrer Geschäftsführung“. (red.)