Umwelt-Symbole müssen raus: Zalando baut Web-Auftritt um
Irreführungsverbot. „Grüne“Versprechen müssen konkret und belegbar sein. Zalando beugt sich EU-Vorgaben, das könnte Vorbildwirkung haben.
Keine netten, nebulosen Symbole mehr. Schluss mit grünen Blättern oder stilisierten Bäumen. Stattdessen konkrete Zahlen und Fakten zu Umweltvorteilen, etwa über den prozentuellen Anteil des recycelten Materials, das im jeweiligen Produkt steckt: So gestaltet Zalando gerade seinen Web-Auftritt um. Spätestens mit 15. April sollen dann alle unspezifischen und potenziell irreführenden Nachhaltigkeitshinweise durch exakte, belastbare Angaben ersetzt worden sein.
Nur aus eigenem Antrieb geschieht das nicht, sondern auf Druck der EU. Zalando habe sich „nach einem Dialog mit der Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden“dazu verpflichtet, heißt es in einer Info der EU-Kommission. Das Unternehmen werde einen Bericht über die Umsetzung vorlegen, auf dieser Grundlage werde die Umsetzung dann auch geprüft und erforderlichenfalls durchgesetzt.
Wozu hat sich Zalando konkret bereiterklärt? Das ursprünglich verwendete Nachhaltigkeitskennzeichen
muss von allen Webseiten entfernt werden, und ebenso „alle irreführenden Umweltsymbole“, die neben Produkten angezeigt wurden. Aber auch der Begriff „Nachhaltigkeit“oder „andere ungerechtfertigte Begriffe, die auf einen Umweltvorteil und/oder ethischen Pluspunkt hinweisen“, fallen weg und werden durch „klare Informationen über das spezifische Produkt“ersetzt.
„Nachhaltigkeit“zu vage
Aus dem Filter, der Kunden für die Produktauswahl zur Verfügung steht, sind ebenfalls die Symbole und der Begriff „Nachhaltigkeit“zu entfernen. Stattdessen soll es möglich werden, „auf der Grundlage spezifischer Produktqualitäten zu filtern und auszuwählen“. Ebenso sollen die Produktdetails durch klare und konkrete Angaben zu Umweltvorteilen bzw. ethischen Pluspunkten“ergänzt werden. Und die überarbeitete „Nachhaltigkeitsseite“soll weitere Informationen über die Produktstandards und über die nachhaltigkeitsbezogenen Ansätze und Strategien von Zalando liefern.
Und das könnte durchaus Vorbildwirkung für andere Firmen bekommen. Denn auch wenn neue EU-Regularien zum Thema erst in der Umsetzungsphase oder überhaupt noch im Entwurfsstadium sind: Sogenannte Green Claims – „grüne“Werbeversprechen – werden bereits jetzt an wettbewerbsund verbraucherrechtlichen Vorgaben gemessen und müssen einem Faktencheck standhalten. „Nach EU-Recht müssen Unternehmen den Verbrauchern wahrheitsgetreue Informationen bereitstellen und dürfen die Verbraucher nicht irreführen, um ihre Entscheidungen zu beeinflussen“, heißt es dazu in der Info der Kommission.
An der Einigung mit Zalando lässt sich nun ablesen, welche Ansprüche Kommission und Verbraucherschutzbehörden da stellen und in welcher Form sie Green Claims eben doch akzeptieren. Um diese Vorgaben durchzusetzen, braucht es auch nicht unbedingt ein Urteil eines Gerichts – auch das zeigt das aktuelle Beispiel. „Da hat es kein Gerichtsverfahren gegeben“, sagt Martina Stranzinger-Maier, Anwältin und Leiterin des Dispute Teams bei PHH, zur „Presse“.
Vielmehr wurde das „Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“auf andere Weise aktiv.
Diese Einrichtung wird auch CPCNetzwerk genannt (Consumer Protection Cooperation Network) und ist ein Zusammenschluss nationaler Behörden, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständig sind.
Zu wenig Transparenz
Und so sperrig die Bezeichnung ist, so effektiv sind dann doch die Instrumente, die dem Netzwerk zur Verfügung stehen. Im Wesentlichen seien es zwei – „Unterlassungserklärungen und Sweeps“, erklärt Stranzinger-Maier. Sweeps sind EU-weite, koordinierte Kontrollmaßnahmen, „im Jahr 2023 waren die Influencer dran“, sagt die Anwältin. Bei diesen ging es vor allem um Transparenz, so müssen etwa bezahlte Werbung oder Einladungen zu Events offengelegt werden. „Auch hier gilt ein Irreführungsverbot“, sagt Stranzinger-Maier, Grundlage seien ebenfalls die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb. Vielen Influencern sei die Rechtslage bis dahin nicht bewusst gewesen.
Auch „Black Friday Sales“standen schon in dieser Form auf dem Prüfstand, dabei kamen etwa gezielte Anhebungen von Preisen oder höhere Preisempfehlungen unmittelbar vor dem Black Friday ans Licht. Bezahlte Anbieter-Rankings auf Plattformen für Reisebuchungen oder Preisangaben ohne den Hinweis, dass weitere Kosten wie etwa lokale Ortstaxen dazukommen können, hielten ebenfalls den Transparenz-Anforderungen der Behörden nicht stand. Die Reihe bisheriger „Sweeps“ist lang, und das Mittel bewährt sich offenbar: „Danach gehen die Verstöße durchwegs stark zurück“, konstatiert die Juristin. (cka)
‘‘ Nach Sweeps gehen die Verstöße stark zurück. Martina Stranzinger-Maier