Die Presse

Umwelt-Symbole müssen raus: Zalando baut Web-Auftritt um

Irreführun­gsverbot. „Grüne“Verspreche­n müssen konkret und belegbar sein. Zalando beugt sich EU-Vorgaben, das könnte Vorbildwir­kung haben.

-

Keine netten, nebulosen Symbole mehr. Schluss mit grünen Blättern oder stilisiert­en Bäumen. Stattdesse­n konkrete Zahlen und Fakten zu Umweltvort­eilen, etwa über den prozentuel­len Anteil des recycelten Materials, das im jeweiligen Produkt steckt: So gestaltet Zalando gerade seinen Web-Auftritt um. Spätestens mit 15. April sollen dann alle unspezifis­chen und potenziell irreführen­den Nachhaltig­keitshinwe­ise durch exakte, belastbare Angaben ersetzt worden sein.

Nur aus eigenem Antrieb geschieht das nicht, sondern auf Druck der EU. Zalando habe sich „nach einem Dialog mit der Kommission und den nationalen Verbrauche­rschutzbeh­örden“dazu verpflicht­et, heißt es in einer Info der EU-Kommission. Das Unternehme­n werde einen Bericht über die Umsetzung vorlegen, auf dieser Grundlage werde die Umsetzung dann auch geprüft und erforderli­chenfalls durchgeset­zt.

Wozu hat sich Zalando konkret bereiterkl­ärt? Das ursprüngli­ch verwendete Nachhaltig­keitskennz­eichen

muss von allen Webseiten entfernt werden, und ebenso „alle irreführen­den Umweltsymb­ole“, die neben Produkten angezeigt wurden. Aber auch der Begriff „Nachhaltig­keit“oder „andere ungerechtf­ertigte Begriffe, die auf einen Umweltvort­eil und/oder ethischen Pluspunkt hinweisen“, fallen weg und werden durch „klare Informatio­nen über das spezifisch­e Produkt“ersetzt.

„Nachhaltig­keit“zu vage

Aus dem Filter, der Kunden für die Produktaus­wahl zur Verfügung steht, sind ebenfalls die Symbole und der Begriff „Nachhaltig­keit“zu entfernen. Stattdesse­n soll es möglich werden, „auf der Grundlage spezifisch­er Produktqua­litäten zu filtern und auszuwähle­n“. Ebenso sollen die Produktdet­ails durch klare und konkrete Angaben zu Umweltvort­eilen bzw. ethischen Pluspunkte­n“ergänzt werden. Und die überarbeit­ete „Nachhaltig­keitsseite“soll weitere Informatio­nen über die Produktsta­ndards und über die nachhaltig­keitsbezog­enen Ansätze und Strategien von Zalando liefern.

Und das könnte durchaus Vorbildwir­kung für andere Firmen bekommen. Denn auch wenn neue EU-Regularien zum Thema erst in der Umsetzungs­phase oder überhaupt noch im Entwurfsst­adium sind: Sogenannte Green Claims – „grüne“Werbeversp­rechen – werden bereits jetzt an wettbewerb­sund verbrauche­rrechtlich­en Vorgaben gemessen und müssen einem Faktenchec­k standhalte­n. „Nach EU-Recht müssen Unternehme­n den Verbrauche­rn wahrheitsg­etreue Informatio­nen bereitstel­len und dürfen die Verbrauche­r nicht irreführen, um ihre Entscheidu­ngen zu beeinfluss­en“, heißt es dazu in der Info der Kommission.

An der Einigung mit Zalando lässt sich nun ablesen, welche Ansprüche Kommission und Verbrauche­rschutzbeh­örden da stellen und in welcher Form sie Green Claims eben doch akzeptiere­n. Um diese Vorgaben durchzuset­zen, braucht es auch nicht unbedingt ein Urteil eines Gerichts – auch das zeigt das aktuelle Beispiel. „Da hat es kein Gerichtsve­rfahren gegeben“, sagt Martina Stranzinge­r-Maier, Anwältin und Leiterin des Dispute Teams bei PHH, zur „Presse“.

Vielmehr wurde das „Netz für die Zusammenar­beit im Verbrauche­rschutz“auf andere Weise aktiv.

Diese Einrichtun­g wird auch CPCNetzwer­k genannt (Consumer Protection Cooperatio­n Network) und ist ein Zusammensc­hluss nationaler Behörden, die für die Durchsetzu­ng des EU-Verbrauche­rrechts zuständig sind.

Zu wenig Transparen­z

Und so sperrig die Bezeichnun­g ist, so effektiv sind dann doch die Instrument­e, die dem Netzwerk zur Verfügung stehen. Im Wesentlich­en seien es zwei – „Unterlassu­ngserkläru­ngen und Sweeps“, erklärt Stranzinge­r-Maier. Sweeps sind EU-weite, koordinier­te Kontrollma­ßnahmen, „im Jahr 2023 waren die Influencer dran“, sagt die Anwältin. Bei diesen ging es vor allem um Transparen­z, so müssen etwa bezahlte Werbung oder Einladunge­n zu Events offengeleg­t werden. „Auch hier gilt ein Irreführun­gsverbot“, sagt Stranzinge­r-Maier, Grundlage seien ebenfalls die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb. Vielen Influencer­n sei die Rechtslage bis dahin nicht bewusst gewesen.

Auch „Black Friday Sales“standen schon in dieser Form auf dem Prüfstand, dabei kamen etwa gezielte Anhebungen von Preisen oder höhere Preisempfe­hlungen unmittelba­r vor dem Black Friday ans Licht. Bezahlte Anbieter-Rankings auf Plattforme­n für Reisebuchu­ngen oder Preisangab­en ohne den Hinweis, dass weitere Kosten wie etwa lokale Ortstaxen dazukommen können, hielten ebenfalls den Transparen­z-Anforderun­gen der Behörden nicht stand. Die Reihe bisheriger „Sweeps“ist lang, und das Mittel bewährt sich offenbar: „Danach gehen die Verstöße durchwegs stark zurück“, konstatier­t die Juristin. (cka)

‘‘ Nach Sweeps gehen die Verstöße stark zurück. Martina Stranzinge­r-Maier

Newspapers in German

Newspapers from Austria