Beugestrafe für Hartinger-Klein?
Die frühere Gesundheitsministerin ist nicht vor dem U-Ausschuss erschienen. Das Justizressort verweigert noch einen Teil der angeforderten Akten.
Eigentlich wäre am Donnerstag der zweite Befragungstag im von der ÖVP angestrengten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“vorgesehen gewesen. Dazu kam es nicht: Alle sechs geladenen Auskunftspersonen – alle aus dem Umfeld der FPÖ – hatten aus unterschiedlichen Gründen abgesagt.
Eine Sitzung fand trotzdem statt. Denn die Abgeordneten mussten zunächst einmal das Nichterscheinen der geladenen Personen formal feststellen. Und sie mussten sich mit den Konsequenzen dieser offensichtlichen Verweigerung beschäftigen. Bei der prominentesten Zeugin, der früheren FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein, wollen die Abgeordneten mit einer drastischen Sanktion reagieren: Sie beantragen eine Beugestrafe gegen die frühere Politikerin. Die Entscheidung darüber trifft das Bundesverwaltungsgericht.
Hartinger-Klein sollte zu fehlenden Akten aus ihrer Amtszeit befragt werden: Diese waren zu Ende ihrer Amtszeit zum Teil vernichtet, zum Teil versiegelt ins Archiv gebracht worden und können dort – weil als privat deklariert – nicht eingesehen werden. Warum die besondere Sanktion gegen Hartinger-Klein? Abgeordnete berichten, dass sie nach Zustellung ihrer Ladung ein Zugticket nach München gekauft und damit ihr Fernbleiben vom U-Ausschuss entschuldigt habe.
Die anderen Auskunftspersonen wurden nochmals geladen. Darunter auch der ehemalige Kabinettschef von Ex-Innenminister Herbert Kickl, Reinhard Teufel. In diesem Fall trifft den U-Ausschuss ein gewisses Mitverschulden am Fernbleiben: Der nunmehrige blaue Klubobmann im niederösterreichischen Landtag hatte eigentlich schon für Mittwoch zugesagt, wurde dann aber wieder aus- und schließlich wieder eingeladen. Nun hatte er keine Zeit.
Goldgrubers Verweigerung
Konsequenzen soll es auch für Peter Goldgruber, früherer Generalsekretär von Kickl, geben. Er war am Mittwoch zwar im U-Ausschuss erschienen, hatte aber sämtliche Aussagen verweigert – unter anderem, weil er die Verfassungskonformität des Gremiums in Zweifel stellte. Auch für Goldgruber wurde nun eine Beugestrafe beantragt.
Zu klärende Fragen sieht aber auch das Justizministerium und verweigert deshalb vorerst einen Teil der Aktenlieferung. Dabei geht es um Fälle, die zwar von Staatsanwaltschaften untersucht wurden, die aber, wie zum Beispiel der Finanzskandal der steirischen FPÖ nichts mit der Bundesverwaltung zu tun haben. Denn nur das darf ein U-Ausschuss untersuchen.
Ursprünglich hatte das Justizressort ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs abwarten wollen – die Höchstrichter hatten sich aber für unzuständig erklärt, die Verfassungskonformität des U-Ausschusses zu beurteilen. Nun haben die Beamten von Alma Zadic festgestellt, dass zu den Aktenlieferung aus ihrer Sicht immer noch Fragen offen wären. Nach „Presse“-Informationen rechnet man damit, dass der U-Ausschuss sich nun an die Höchstrichter wenden wird. Nach deren Entscheidung werde man sich richten.
Noch ist es nicht so weit: Am Donnerstag beschloss der U-Ausschuss, das Justizressort nochmals zur Aktenlieferung aufzufordern. Langsam wird die Zeit knapp, ob die Akten selbst bei einer positiven Entscheidung des VfGH noch rechtzeitig von Ende des U-Ausschusses eintreffen können.