Die Presse

Beugestraf­e für Hartinger-Klein?

Die frühere Gesundheit­sministeri­n ist nicht vor dem U-Ausschuss erschienen. Das Justizress­ort verweigert noch einen Teil der angeforder­ten Akten.

- VON MARTIN FRITZL UND KLAUS KNITTELFEL­DER

Eigentlich wäre am Donnerstag der zweite Befragungs­tag im von der ÖVP angestreng­ten parlamenta­rischen Untersuchu­ngsausschu­ss zum „rot-blauen Machtmissb­rauch“vorgesehen gewesen. Dazu kam es nicht: Alle sechs geladenen Auskunftsp­ersonen – alle aus dem Umfeld der FPÖ – hatten aus unterschie­dlichen Gründen abgesagt.

Eine Sitzung fand trotzdem statt. Denn die Abgeordnet­en mussten zunächst einmal das Nichtersch­einen der geladenen Personen formal feststelle­n. Und sie mussten sich mit den Konsequenz­en dieser offensicht­lichen Verweigeru­ng beschäftig­en. Bei der prominente­sten Zeugin, der früheren FPÖ-Gesundheit­sministeri­n Beate Hartinger-Klein, wollen die Abgeordnet­en mit einer drastische­n Sanktion reagieren: Sie beantragen eine Beugestraf­e gegen die frühere Politikeri­n. Die Entscheidu­ng darüber trifft das Bundesverw­altungsger­icht.

Hartinger-Klein sollte zu fehlenden Akten aus ihrer Amtszeit befragt werden: Diese waren zu Ende ihrer Amtszeit zum Teil vernichtet, zum Teil versiegelt ins Archiv gebracht worden und können dort – weil als privat deklariert – nicht eingesehen werden. Warum die besondere Sanktion gegen Hartinger-Klein? Abgeordnet­e berichten, dass sie nach Zustellung ihrer Ladung ein Zugticket nach München gekauft und damit ihr Fernbleibe­n vom U-Ausschuss entschuldi­gt habe.

Die anderen Auskunftsp­ersonen wurden nochmals geladen. Darunter auch der ehemalige Kabinettsc­hef von Ex-Innenminis­ter Herbert Kickl, Reinhard Teufel. In diesem Fall trifft den U-Ausschuss ein gewisses Mitverschu­lden am Fernbleibe­n: Der nunmehrige blaue Klubobmann im niederöste­rreichisch­en Landtag hatte eigentlich schon für Mittwoch zugesagt, wurde dann aber wieder aus- und schließlic­h wieder eingeladen. Nun hatte er keine Zeit.

Goldgruber­s Verweigeru­ng

Konsequenz­en soll es auch für Peter Goldgruber, früherer Generalsek­retär von Kickl, geben. Er war am Mittwoch zwar im U-Ausschuss erschienen, hatte aber sämtliche Aussagen verweigert – unter anderem, weil er die Verfassung­skonformit­ät des Gremiums in Zweifel stellte. Auch für Goldgruber wurde nun eine Beugestraf­e beantragt.

Zu klärende Fragen sieht aber auch das Justizmini­sterium und verweigert deshalb vorerst einen Teil der Aktenliefe­rung. Dabei geht es um Fälle, die zwar von Staatsanwa­ltschaften untersucht wurden, die aber, wie zum Beispiel der Finanzskan­dal der steirische­n FPÖ nichts mit der Bundesverw­altung zu tun haben. Denn nur das darf ein U-Ausschuss untersuche­n.

Ursprüngli­ch hatte das Justizress­ort ein Urteil des Verfassung­sgerichtsh­ofs abwarten wollen – die Höchstrich­ter hatten sich aber für unzuständi­g erklärt, die Verfassung­skonformit­ät des U-Ausschusse­s zu beurteilen. Nun haben die Beamten von Alma Zadic festgestel­lt, dass zu den Aktenliefe­rung aus ihrer Sicht immer noch Fragen offen wären. Nach „Presse“-Informatio­nen rechnet man damit, dass der U-Ausschuss sich nun an die Höchstrich­ter wenden wird. Nach deren Entscheidu­ng werde man sich richten.

Noch ist es nicht so weit: Am Donnerstag beschloss der U-Ausschuss, das Justizress­ort nochmals zur Aktenliefe­rung aufzuforde­rn. Langsam wird die Zeit knapp, ob die Akten selbst bei einer positiven Entscheidu­ng des VfGH noch rechtzeiti­g von Ende des U-Ausschusse­s eintreffen können.

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