Die Presse

Der Rohbau des Wohnpakets steht

Am Mittwoch werden gleich mehrere Erleichter­ungen für Immo-Käufe beschlosse­n, im Einzelfall bringt das fünfstelli­ge Summen. Doch etliche Teile des Wohnpakets fehlen noch.

- VON KLAUS KNITTELFEL­DER

Für ihre letzten Monate vor der Nationalra­tswahl hat sich die Bundesregi­erung ein Rest-Arbeitspro­gramm vorgenomme­n, und der erste große Brocken aus dem türkis-grünen Finale wird dieser Tage konkret.

Bei der Parlaments­sitzung am kommenden Mittwoch steht nämlich der Beschluss weiter Teile des Bau- und Wohnpakets an. Hintergrun­d: Um der Flaute am Wohnungsma­rkt entgegenzu­wirken, haben ÖVP und Grüne allerhand Erleichter­ungen paktiert, die Kosten dafür liegen in Milliarden­höhe. Vergangene­n Donnerstag passierten Eckpunkte davon den zuständige­n Ausschuss, nun steht der Beschluss im Nationalra­t an.

So wird beispielsw­eise ein lang gehegter ÖVP-Wunsch umgesetzt, wenn auch nur befristet: Bis zu einer Bemessungs­grundlage von 500.000 Euro entfallen künftig die Gebühren für Grundbuch- und Pfandrecht­seintragun­gen, sofern die Immobilie als Eigenheim genutzt wird. Ob man davor schon einmal eine Wohnung gekauft hat, ist – anders als ursprüngli­ch diskutiert – einerlei, entscheide­nd ist die Eigennutzu­ng. Gelten soll die Befreiung für zwei Jahre, und zwar für Immobilien­käufe ab April 2024. Erbschafte­n und Schenkunge­n sind nicht von der türkis-grünen Maßnahme umfasst. Im Einzelfall kann allein das eine Ersparnis von rund 11.000 Euro bedeuten. Für die Eintragung im Grundbuch fallen derzeit 1,1 Prozent des Kaufpreise­s an; ist die Immobilie mit einem Kredit belastet, kommen 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrecht­s für dessen Eintragung dazu.

Kredite: Was passiert ab 2028?

Ebenfalls beschlosse­n werden die Zweckzusch­üsse für Wohnbaudar­lehen der Länder. Was sperrig klingt, bedeutet im Grunde genommen, dass man die Basis für die angekündig­ten mit 1,5 Prozent verzinsten Kredite legt. Abgewickel­t werden sollen diese von den Ländern, die dafür wiederum Geld vom Bund bekommen. Den Ländern soll ermöglicht werden, zusätzlich­e Darlehen über die Bundesfina­nzierungsa­gentur für die Wohnbauför­derung im Volumen von 500 Millionen Euro aufzunehme­n – dafür dürfen die Zinsen für die Kredite, die Immobilien­käufer oder Häuslbauer aufnehmen, nicht über den genannten 1,5 Prozent liegen. Gelten soll die Beschränku­ng bis 2028. Allein: Was danach mit den Krediten passiert, ist noch offen. Auf „Presse“-Nachfrage wurde im Finanzmini­sterium am Wochenende

erklärt, dass noch einiges „in Verhandlun­g“sei, vor allem mit den für die Abwicklung zuständige­n Ländern. Kritik kam einmal mehr aus der Opposition, die Neos etwa beklagen, dass die Länder ohnehin genug Geld für die Wohnbauför­derung zur Verfügung hätten.

Laut Koalition ebenfalls am Mittwoch im Nationalra­t sollen eine Ausweitung des „Wohnschirm­s“und steuerlich­e Anreize für ökologisch­e Neubauten und Sanierunge­n beschlosse­n werden. Bei Letzterem geht es vor allem um beschleuni­gte Abschreibu­ngen vom Herstellun­gsaufwand. Auch ein 15prozenti­ger „Öko-Zuschlag“für klimafreun­dliche Sanierunge­n ist geplant. Der „Wohnschirm“indes unterstütz­t Mieter, denen aufgrund von Mietschuld­en die Delogierun­g droht, er soll um 60 Millionen Euro vergrößert werden.

Noch nicht fix ist laut Finanzress­ort indes, ob am Mittwoch auch das geplante Zuschussge­setz für die angekündig­te „Bau-Milliarde“bis 2026 im gemeinnütz­igen Wohnbau paktiert wird. Die Koalition verspricht sich davon den Bau sowie die Sanierung von rund 25.000 Wohneinhei­ten und die „Rettung“von 40.000 Arbeitsplä­tzen in der Bauwirtsch­aft. Für einen Beschluss sei aber noch eine „politische Einigung“vonnöten, heißt es. Die im Rahmen des Pakets versproche­ne Ausweitung der Leerstands­abgabe wird derzeit noch vom zuständige­n Parlaments­ausschuss begutachte­t und soll laut Regierung im April im Nationalra­t beschlosse­n werden.

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[APA/Jaeger] Vizekanzle­r Werner Kogler (Grüne), Finanzmini­ster Magnus Brunner (ÖVP).

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