Sind Stiftungen bei Scheidungen zulässig?
Im Scheidungsverfahren sind vermögensrechtliche Fragen oft ein zentraler Punkt der Auseinandersetzung. So mancher Ehepartner versucht, sein Vermögen durch Einbringung in eine Privatstiftung vor der Aufteilung zu schützen. Die Errichtung einer Privatstiftung ist wesentlicher Bestandteil der strategischen Vermögensverwaltung. Ihr Hauptzweck ist oft die nachhaltige Sicherung von Vermögen für nachfolgende Generationen. Mit der Einbringung von Vermögenswerten, wie z.B. Liegenschaften in eine Privatstiftung, überträgt der Stifter sein Eigentumsrecht. Das Vermögen gehört fortan der Stiftung, deren Vorstand es widmungsgemäß im Sinne des statutarischen Stiftungszweckes zu verwalten hat. Vermögenswerte, die ein Ehegatte in eine Privatstiftung eingebracht hat, unterliegen daher bei Ehescheidung als Vermögen „Dritter“grundsätzlich nicht der Aufteilung.
Gerechte Aufteilung
Rechtlich darf niemand kurz vor der Scheidung das eheliche Vermögen eigenmächtig in einer Weise verringern, die dem Partner schadet. Das betrifft auch die Einbringung von Vermögen in eine Privatstiftung. Demnach ist es den Ehegatten untersagt, innerhalb von zwei Jahren vor der Scheidung ohne Einverständnis des jeweils anderen Vermögen in eine Stiftung einzubringen, soweit dies den üblichen Lebensverhältnissen des Paares widerspricht. Die Regelung zielt darauf ab, eine gerechte Aufteilung des während der Ehe angesammelten Vermögens zu gewährleisten. Die Zweijahresfrist beginnt nicht zwingend bereits mit dem Eigentumsübergang. Es kommt vielmehr ganz entscheidend auch darauf an, ob der Stifter sich bestimmte Einfluss- und Verfügungsrechte vorbehalten hat. Kurzfristige, aus der Not geborene vermögensrechtliche Dispositionen in der Ehekrise bzw. im Vorfeld der sich bereits abzeichnenden Scheidung stehen mitunter auf wackeligen Beinen und haben oft jahrelange, erbitterte Rosenkriege vor Gericht zur Folge. Wie immer in Ehesachen empfiehlt es sich besonders auch im Zusammenhang mit der Einbringung von Vermögen in Stiftungen, bereits in guten Zeiten qualifizierte Rechtsberatung einzuholen und die Dinge mit Weitblick per Ehevertrag zu regeln.