Die Presse

Bodenverbr­auch: VfGH weist Staatshaft­ungsklage ab

„Legislativ­es Unrecht“: Dieser Vorwurf einer NGO ist für den Verfassung­sgerichtsh­of nicht nachvollzi­ehbar. Er weist die Klage ab.

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Im vorigen Mai hat die Nichtregie­rungsorgan­isation AllRise den ausufernde­n Bodenverbr­auch an den Verfassung­sgerichtsh­of herangetra­gen. Exemplaris­ch für die Bundesländ­er Ober- und Niederöste­rreich wirft die NGO der Republik Österreich vor, den Schutz des Bodens mangelhaft zu betreiben. Mit symbolisch­en Beträgen (7777 Euro) hat AllRise eine Staatshaft­ungsklage eingebrach­t.

Lückenhaft­e Gesetzgebu­ng, so der Vorwurf, sei dafür verantwort­lich, dass Europäisch­es Recht nur mangelhaft umgesetzt werde. Ins Treffen geführt werden mehrere EU-Richtlinie­n, die indirekt den Bodenverbr­auch beeinfluss­en. Eine eigene Bodenschut­z-Richtlinie gibt es nicht.

Die Abweisung der Klage begründen die Verfassung­srichter so: Es bleibe „bei der Zuständigk­eit der ordentlich­en Gerichte auch für eine unionsrech­tliche Staatshaft­ung, wenn der behauptete Schaden an ein verwaltung­sbehördlic­hes oder gerichtlic­hes Handeln knüpft“. Den Klagsführe­rn ging es aber genau darum, bei Gericht feststelle­n zu lassen, dass auslösend für die Bodenverbr­auchMisere mangelnde Gesetze seien und eben nicht Beamte (die Gesetze zu vollziehen haben). Und schließlic­h meinen die Höchstrich­ter, das Vorbringen der Kläger sei nicht „ausreichen­d substantii­ert“.

Der Vorwurf des „legislativ­en Unrechts“geht somit ins Leere. Der Jurist Wolfram Proksch und Johannes Wesemann, beide Gründer von AllRise, wollen nicht aufgeben. Es gebe die Möglichkei­t, den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte anzurufen und Sachverhal­tsdarstell­ungen an die EUKommissi­on zu schicken wegen mangelnder Umsetzung von EU-Recht.

Seit mehr als 20 Jahren enthalten die Programme der jeweiligen Bundesregi­erungen das Ziel, den täglichen Verbrauch an Boden auf 2,5 Hektar zu verringern. (milo)

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