Bodenverbrauch: VfGH weist Staatshaftungsklage ab
„Legislatives Unrecht“: Dieser Vorwurf einer NGO ist für den Verfassungsgerichtshof nicht nachvollziehbar. Er weist die Klage ab.
Im vorigen Mai hat die Nichtregierungsorganisation AllRise den ausufernden Bodenverbrauch an den Verfassungsgerichtshof herangetragen. Exemplarisch für die Bundesländer Ober- und Niederösterreich wirft die NGO der Republik Österreich vor, den Schutz des Bodens mangelhaft zu betreiben. Mit symbolischen Beträgen (7777 Euro) hat AllRise eine Staatshaftungsklage eingebracht.
Lückenhafte Gesetzgebung, so der Vorwurf, sei dafür verantwortlich, dass Europäisches Recht nur mangelhaft umgesetzt werde. Ins Treffen geführt werden mehrere EU-Richtlinien, die indirekt den Bodenverbrauch beeinflussen. Eine eigene Bodenschutz-Richtlinie gibt es nicht.
Die Abweisung der Klage begründen die Verfassungsrichter so: Es bleibe „bei der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte auch für eine unionsrechtliche Staatshaftung, wenn der behauptete Schaden an ein verwaltungsbehördliches oder gerichtliches Handeln knüpft“. Den Klagsführern ging es aber genau darum, bei Gericht feststellen zu lassen, dass auslösend für die BodenverbrauchMisere mangelnde Gesetze seien und eben nicht Beamte (die Gesetze zu vollziehen haben). Und schließlich meinen die Höchstrichter, das Vorbringen der Kläger sei nicht „ausreichend substantiiert“.
Der Vorwurf des „legislativen Unrechts“geht somit ins Leere. Der Jurist Wolfram Proksch und Johannes Wesemann, beide Gründer von AllRise, wollen nicht aufgeben. Es gebe die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen und Sachverhaltsdarstellungen an die EUKommission zu schicken wegen mangelnder Umsetzung von EU-Recht.
Seit mehr als 20 Jahren enthalten die Programme der jeweiligen Bundesregierungen das Ziel, den täglichen Verbrauch an Boden auf 2,5 Hektar zu verringern. (milo)