Die Presse

Parteienge­setz: Verstoß von ÖVP und FPÖ

Rechnungsh­of sieht Fehlverhal­ten der beiden Parteien, nun prüft Senat.

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Der Rechnungsh­of ortet bei der Grazer und Salzburger FPÖ sowie bei der ÖVP Verstöße gegen das Parteienge­setz. Er veröffentl­ichte am Freitag die Rechenscha­ftsbericht­e der beiden Parteien für 2021.

Im Fall der Grazer FPÖ geht es um den Verdacht, dass der Gemeindera­tsklub Wahlkampfk­osten übernommen hat, die aber von der Partei zu bezahlen gewesen wären. Dabei soll es um mehr als 110.000 Euro gehen. Gemeindera­tsklubs dürfen zwar an Parteien spenden, aber müssen diese Spenden im Rechenscha­ftsbericht angeführt werden, außerdem gilt eine Obergrenze von 7719 Euro pro Spender.

Die Übernahme der Wahlkampfk­osten gelte als Spende, wurde aber einerseits nicht im Bericht angeführt und übersteige anderersei­ts die Obergrenze, so der RH. Für ihn wurde auch eine Kampagne der FPÖ-Landespart­eiobfrau Marlene Svazek unzulässig­erweise vom Landtagskl­ub bezahlt.

Debatte um Seniorenbu­nd

Die Fälle meldete der Rechnungsh­of dem Unabhängig­enParteien-Transparen­z-Senat (UPTS). Dieser muss entscheide­n, ob tatsächlic­h ein Verstoß gegen das Parteienge­setz vorliegt. Meldungen des Rechnungsh­ofs an den UPTS ergingen auch die ÖVP betreffend. Der Rechnungsh­of sieht einen weiteren Verstoß darin, dass Einnahmen und Ausgaben des Seniorenbu­nds nicht im ÖVPRechens­chaftsberi­cht ausgewiese­n sind.

Wie der UPTS in einer nicht rechtskräf­tigen Entscheidu­ng sieht der RH den österreich­ischen Seniorenbu­nd und die Landesvere­ine als „Gliederung der Partei“. Die ÖVP führte im Kontrollve­rfahren an, dass eine Berufung gegen diese Entscheidu­ng anhängig sei, außerdem sei die Situation des Seniorenbu­nds 2021 nicht mit den Vorjahren vergleichb­ar, da organisato­rische Änderungen durchgefüh­rt worden seien. (APA)

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