Parteiengesetz: Verstoß von ÖVP und FPÖ
Rechnungshof sieht Fehlverhalten der beiden Parteien, nun prüft Senat.
Der Rechnungshof ortet bei der Grazer und Salzburger FPÖ sowie bei der ÖVP Verstöße gegen das Parteiengesetz. Er veröffentlichte am Freitag die Rechenschaftsberichte der beiden Parteien für 2021.
Im Fall der Grazer FPÖ geht es um den Verdacht, dass der Gemeinderatsklub Wahlkampfkosten übernommen hat, die aber von der Partei zu bezahlen gewesen wären. Dabei soll es um mehr als 110.000 Euro gehen. Gemeinderatsklubs dürfen zwar an Parteien spenden, aber müssen diese Spenden im Rechenschaftsbericht angeführt werden, außerdem gilt eine Obergrenze von 7719 Euro pro Spender.
Die Übernahme der Wahlkampfkosten gelte als Spende, wurde aber einerseits nicht im Bericht angeführt und übersteige andererseits die Obergrenze, so der RH. Für ihn wurde auch eine Kampagne der FPÖ-Landesparteiobfrau Marlene Svazek unzulässigerweise vom Landtagsklub bezahlt.
Debatte um Seniorenbund
Die Fälle meldete der Rechnungshof dem UnabhängigenParteien-Transparenz-Senat (UPTS). Dieser muss entscheiden, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt. Meldungen des Rechnungshofs an den UPTS ergingen auch die ÖVP betreffend. Der Rechnungshof sieht einen weiteren Verstoß darin, dass Einnahmen und Ausgaben des Seniorenbunds nicht im ÖVPRechenschaftsbericht ausgewiesen sind.
Wie der UPTS in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung sieht der RH den österreichischen Seniorenbund und die Landesvereine als „Gliederung der Partei“. Die ÖVP führte im Kontrollverfahren an, dass eine Berufung gegen diese Entscheidung anhängig sei, außerdem sei die Situation des Seniorenbunds 2021 nicht mit den Vorjahren vergleichbar, da organisatorische Änderungen durchgeführt worden seien. (APA)