Apple, Meta, Google im EU-Visier
Die Kommission nimmt Ermittlungen gegen die Internetriesen wegen Verdachts des Machtmissbrauchs auf. Sie sollen Konkurrenten illegal aus dem Markt zu drängen versuchen.
Nur 18 Tage nach seinem vollumfänglichen Inkrafttreten wendet die Europäische Kommission das neue EU-Gesetz über digitale Märkte erstmals an – und knöpft sich gleich die drei weltgrößten Internetkonzerne vor. Apple, Meta (Facebook und Instagram) und Alphabet (die Mutter von Google) müssen wegen des Verdachts mehrfacher Verstöße gegen die neuen Vorschriften für marktbeherrschende Digitalunternehmen Ermittlungen der Brüsseler Behörde über sich ergehen lassen. In einem bemerkenswerten Schritt wies die Kommission in ihrer am Montag verkündeten Entscheidung an, dass die drei US-Konzerne alle internen Dokumente, die für diese Ermittlungen als relevant erachtet werden könnten, aufbewahren müssen. „Wir wollen verhindern, dass wir, wenn wir weitere Auskünfte einfordern, die Antwort bekommen, sorry, aber gemäß unserer Unternehmenspolitik müssen alle WhatsApp-Nachrichten und Mails nach drei Monaten gelöscht werden“, sagte ein mit der Untersuchung befasster Beamter.
Digitalriesen schotten sich ab
Was genau wirft die Kommission den Konzernen vor? Es geht um vier Verdachtslagen. Erstens sollen Alphabet und Apple es den Entwicklern von Apps schwer bis quasi unmöglich machen, direkt und kostenlos mit ihren Kunden zu kommunizieren und Verträge mit ihnen zu schließen. Anders ausgedrückt: Apple und Google sorgen unter anderem mittels Gebühren dafür, dass man auf dem Handy gleichsam im App Store und in Google Play gefangen bleibt.
Zweitens soll Alphabet Suchergebnisse auf Google so programmieren, dass Nutzer bevorzugt zu den Angeboten seiner eigenen Vertriebskanäle wie Google Shopping, Google Flights und Google Hotels geleitet werden. Damit missachte Alphabet die Vorschrift aus dem EU-Gesetz über digitale Märkte, Suchergebnisse „anhand transparenter, fairer und diskriminierungsfreier Bedingungen“zu reihen. Der dritte vermutete Rechtsverstoß dürfte den Verdacht vieler Nutzer von iPhones bestätigen. Apple soll es seinen Nutzern faktisch unmöglich machen, „Software-Anwendungen auf dem Betriebssystem auf einfache Weise zu deinstallieren“. Auch die einfache
Änderung von Standardeinstellungen des Betriebssystems iOS werde verhindert, mutmaßt die Kommission. Das wäre jedoch die Voraussetzung dafür, dass Nutzer auf ihrem iPhone auch andere Webbrowser oder Betriebssysteme nutzen können, wie es das EU-Gesetz vorschreibt.
Viertens schließlich geht es um den umstrittenen Versuch von Meta, die Nutzer von Facebook und Instagram mit mehr oder weniger sanftem Druck zum Bezahlen für die werbefreie Nutzung dieser sozialen Medien zu drängen. Am 30. Oktober vorigen Jahres erklärte Meta, dass Nutzer in der EU und der Schweiz entweder 9,99 Euro pro Monat (12,99 Euro für die Verwendung via Handyversion) zahlen müssen, wenn sie keine Werbung haben wollen, oder mit (zunehmend personalisierter) Werbung bombardiert werden. „Zahlen oder zustimmen“lautet Metas Devise: Und die widerspricht dem EUGesetz, meint die Kommission. Denn wirklich frei sei die Zustimmung der Nutzer diesfalls nicht. Zwar dürfen Digitalunternehmen Geld für werbefreie Leistungen verlangen. Sofern sie aber derart dominant sind wie Meta, Google und Alphabet, müssen sie diesfalls eine „weniger personalisierte Alternative“anbieten, die „nicht von geringerer Qualität“sein dürfe.
Auch Amazon kommt dran
Die drei Konzerne sind diesem strengen Regime unterworfen, weil sie als „Torwächter“gelten. Darunter versteht man jedes Unternehmen, das „erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt hat, einen zentralen Plattformdienst bereitstellt, der gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient, und hinsichtlich seiner Tätigkeiten eine gefestigte und dauerhafte Position innehat“. Es geht also um jene Plattformen, die darüber entscheiden, wie man ins Internet kommt, und wie man dieses nutzt.
Als Torwächter gilt auch Amazon. Die Kommission kündigte am Montag Ermittlungen an, die ergeben sollen, ob es seine eigenen Produkte rechtswidrig bevorzugt.
Gesetz ist Gesetz. Wir können nicht herumsitzen und warten.
Thierry Breton, EU-Kommissar für Dienstleistungen