CBD-Produkte können legal gekauft werden, ungefährlich ist das nicht, wie ein Fall aus Oberösterreich zeigt. Experten mahnen zu Vorsicht.
CBD, also Cannabidiol, soll ein wahres Wundermittel sein: Es wirke gegen Stress, gegen Schmerzen, Angst und Entzündungen. Der Cannabis-Wirkstoff mit dem guten Ruf löse – anders als das illegale THC – keine Rauschzustände aus und wirke nicht psychoaktiv. Außerdem werden CBD-Produkte ganz legal in Geschäften verkauft, man möchte meinen, das mache den Konsum sicher.
Dass es anders gehen kann, zeigt ein Fall aus Oberösterreich: Ein junger Mann hatte Cannabisblüten als CBDProdukt in einem Shop gekauft. Aber die Wirkung war nicht wie erwartet. Er entwickelte schwere Symptome, Herzrasen, Panikattacken, so dass er für mehrere Tage ins Krankenhaus musste. Die Symptome hielten fünf Tage lang an, kamen anschließend über Wochen als Flashbacks wieder.
Er wandte sich an die Sucht- und Drogenkoordination des Landes Oberösterreich: Dort stellte sich heraus, dass es sich nicht um ein reines CBDProdukt gehandelt hatte, sondern um eine Cannabisblüte, die mit synthetischem Cannabinoid versetzt war. Diese Substanzen sind dafür bekannt, dass sie schwere, potenziell gefährliche und unvorhersehbare Effekte auf Körper und Psyche haben. „Wir wissen wenig über Cannabinoide, aber diese Symptome passen gut ins Bild“, sagt Thomas Schwarzenbrunner von der Sucht- und Drogenkoordination des Landes Oberösterreich.
Er berichtet davon, dass bei CBDProdukten bestehende Gesetze nicht eingehalten werden und verunreinigte Produkte für Gefahren sorgen. Auch Kurosch Yazdi-Zorn, der Vorstand der Klinik für Psychiatrie mit Schwerpunkt Suchtmedizin am Kepler Uniklinikum Linz, betont die unterschätzten Gefahren von Cannabiskonsum: „Nicht jede Form von legalem Cannabiskonsum ist harmlos. Regelmäßiger Konsum kann ernste gesundheitliche Folgen haben.“Denn neben dem illegalen Cannabis (mit dem Wirkstoff THC) ist Cannabis mit dem Wirkstoff CBD legal — zumindest, solang der THC-Gehalt nicht gleichzeitig mehr als 0,3 Prozent ausmacht. Für Kontrolle und Sicherheit dieser CBD-Produkte ist die Agentur für Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit (Ages) zuständig.
Auch in Wien wurde schon davor gewarnt, dass bei der Beratungsstelle Checkit vermehr Proben (von vermeintlichen THC-Produkten) auffallen, bei denen „natürliches“Cannabis mit synthetischen Cannabinoiden gestreckt wird. Das kann zu häufigeren Überdosierungen oder Vergiftungen führen. So eine Überdosierung kann Krampfanfälle, Erbbrechen, akute Psychosen oder auch Bewusstlosigkeit mit sich bringen, im Extremfall können die Folgen lebensbedrohlich sein.
Gestreckt wird Cannabis vermutlich, um Gewinne zu maximieren: Cannabis mit geringeren THCGehalten wird mit synthetischen
Cannabinoiden versetzt, damit die Wirkung stärker ist und es als Cannabis mit höherem THC-Gehalt verkauft werden kann. Schwarzenbrunner warnt vor mit synthetischen Cannabinoiden verunreinigten Produkten, seien sie vom Schwarzmarkt oder aus legalen Shops: „Diese Substanzen dürften extrem billig sein. Eine Hypothese ist, dass sich hier zwei Märkte vermischen“, sagt Schwarzenbrunner. Dass dieselben Produkte also am Schwarzmarkt als THC-Blüte (die tatsächlich nur mit synthetischen Cannabinoiden besprüht wurde) und legal als CBD-Blüte verkauft werden — vielleicht mit dem augenzwinkernden Hinweis, dass diese aber schon auch gut wirke. Schwarzenbrunner berichtet bei CBD-Produkten auch von einem anderen Problem: Diese werden als „Aromaprodukte“beworben. Damit wolle man das Tabak- und Nichtraucherinnenbzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) umgehen. Der Verwaltungsgerichtshof habe zwar festgestellt, dass das so nicht zulässig sei und das TNRSG anzuwenden sei, damit wären Werbung und Onlinehandel verboten. Konsequenz hatte das aber keine. CBDBlüten werden weiter beworben oder online verkauft, etwa als „Riechkraut“.
„Es ist erschreckend festzustellen, dass selbst in manchen Fachgeschäften Unsicherheit darüber herrscht, was genau in verkauften Cannabisblüten enthalten ist, und bestehende Gesetze anscheinend ignoriert werden“, so die für Gesundheit zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP).
Sie fordert, dass der Versandhandel von pflanzlichen Rauchprodukten unterbunden wird. Außerdem sollten mehr Sicherheits- und Qualitätskontrollen für alle CBDCannabisblütenprodukte helfen, gesundheitsgefährdende Produkte schneller zu finden. Und mit gesetzlichen Nachschärfungen sollten höhere Sicherheitsstandards geschaffen werden.