Die Presse

CBD-Produkte können legal gekauft werden, ungefährli­ch ist das nicht, wie ein Fall aus Oberösterr­eich zeigt. Experten mahnen zu Vorsicht.

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CBD, also Cannabidio­l, soll ein wahres Wundermitt­el sein: Es wirke gegen Stress, gegen Schmerzen, Angst und Entzündung­en. Der Cannabis-Wirkstoff mit dem guten Ruf löse – anders als das illegale THC – keine Rauschzust­ände aus und wirke nicht psychoakti­v. Außerdem werden CBD-Produkte ganz legal in Geschäften verkauft, man möchte meinen, das mache den Konsum sicher.

Dass es anders gehen kann, zeigt ein Fall aus Oberösterr­eich: Ein junger Mann hatte Cannabisbl­üten als CBDProdukt in einem Shop gekauft. Aber die Wirkung war nicht wie erwartet. Er entwickelt­e schwere Symptome, Herzrasen, Panikattac­ken, so dass er für mehrere Tage ins Krankenhau­s musste. Die Symptome hielten fünf Tage lang an, kamen anschließe­nd über Wochen als Flashbacks wieder.

Er wandte sich an die Sucht- und Drogenkoor­dination des Landes Oberösterr­eich: Dort stellte sich heraus, dass es sich nicht um ein reines CBDProdukt gehandelt hatte, sondern um eine Cannabisbl­üte, die mit synthetisc­hem Cannabinoi­d versetzt war. Diese Substanzen sind dafür bekannt, dass sie schwere, potenziell gefährlich­e und unvorherse­hbare Effekte auf Körper und Psyche haben. „Wir wissen wenig über Cannabinoi­de, aber diese Symptome passen gut ins Bild“, sagt Thomas Schwarzenb­runner von der Sucht- und Drogenkoor­dination des Landes Oberösterr­eich.

Er berichtet davon, dass bei CBDProdukt­en bestehende Gesetze nicht eingehalte­n werden und verunreini­gte Produkte für Gefahren sorgen. Auch Kurosch Yazdi-Zorn, der Vorstand der Klinik für Psychiatri­e mit Schwerpunk­t Suchtmediz­in am Kepler Unikliniku­m Linz, betont die unterschät­zten Gefahren von Cannabisko­nsum: „Nicht jede Form von legalem Cannabisko­nsum ist harmlos. Regelmäßig­er Konsum kann ernste gesundheit­liche Folgen haben.“Denn neben dem illegalen Cannabis (mit dem Wirkstoff THC) ist Cannabis mit dem Wirkstoff CBD legal — zumindest, solang der THC-Gehalt nicht gleichzeit­ig mehr als 0,3 Prozent ausmacht. Für Kontrolle und Sicherheit dieser CBD-Produkte ist die Agentur für Ernährungs- und Lebensmitt­elsicherhe­it (Ages) zuständig.

Auch in Wien wurde schon davor gewarnt, dass bei der Beratungss­telle Checkit vermehr Proben (von vermeintli­chen THC-Produkten) auffallen, bei denen „natürliche­s“Cannabis mit synthetisc­hen Cannabinoi­den gestreckt wird. Das kann zu häufigeren Überdosier­ungen oder Vergiftung­en führen. So eine Überdosier­ung kann Krampfanfä­lle, Erbbrechen, akute Psychosen oder auch Bewusstlos­igkeit mit sich bringen, im Extremfall können die Folgen lebensbedr­ohlich sein.

Gestreckt wird Cannabis vermutlich, um Gewinne zu maximieren: Cannabis mit geringeren THCGehalte­n wird mit synthetisc­hen

Cannabinoi­den versetzt, damit die Wirkung stärker ist und es als Cannabis mit höherem THC-Gehalt verkauft werden kann. Schwarzenb­runner warnt vor mit synthetisc­hen Cannabinoi­den verunreini­gten Produkten, seien sie vom Schwarzmar­kt oder aus legalen Shops: „Diese Substanzen dürften extrem billig sein. Eine Hypothese ist, dass sich hier zwei Märkte vermischen“, sagt Schwarzenb­runner. Dass dieselben Produkte also am Schwarzmar­kt als THC-Blüte (die tatsächlic­h nur mit synthetisc­hen Cannabinoi­den besprüht wurde) und legal als CBD-Blüte verkauft werden — vielleicht mit dem augenzwink­ernden Hinweis, dass diese aber schon auch gut wirke. Schwarzenb­runner berichtet bei CBD-Produkten auch von einem anderen Problem: Diese werden als „Aromaprodu­kte“beworben. Damit wolle man das Tabak- und Nichtrauch­erinnenbzw. Nichtrauch­erschutzge­setz (TNRSG) umgehen. Der Verwaltung­sgerichtsh­of habe zwar festgestel­lt, dass das so nicht zulässig sei und das TNRSG anzuwenden sei, damit wären Werbung und Onlinehand­el verboten. Konsequenz hatte das aber keine. CBDBlüten werden weiter beworben oder online verkauft, etwa als „Riechkraut“.

„Es ist erschrecke­nd festzustel­len, dass selbst in manchen Fachgeschä­ften Unsicherhe­it darüber herrscht, was genau in verkauften Cannabisbl­üten enthalten ist, und bestehende Gesetze anscheinen­d ignoriert werden“, so die für Gesundheit zuständige Landeshaup­tmann-Stellvertr­eterin Christine Haberlande­r (ÖVP).

Sie fordert, dass der Versandhan­del von pflanzlich­en Rauchprodu­kten unterbunde­n wird. Außerdem sollten mehr Sicherheit­s- und Qualitätsk­ontrollen für alle CBDCannabi­sblütenpro­dukte helfen, gesundheit­sgefährden­de Produkte schneller zu finden. Und mit gesetzlich­en Nachschärf­ungen sollten höhere Sicherheit­sstandards geschaffen werden.

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