Pandemie: Schulschließungen nur mehr als allerletztes Mittel
Bildungsressort will bei künftigen Pandemien nur mehr in Ausnahmefällen Schulen schließen und fordert Aufbau neuer Teststrukturen.
Nur wenige Tage stand die Corona-Aufarbeitung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften im öffentlichen Fokus. Knapp vor Weihnachten von der Bundesregierung präsentiert, verschwand sie rasch von der Bildfläche. Die SPÖ wollte in einer parlamentarischen Anfrageserie an die Ministerien nun aber wissen, welche Lehren die Ressorts aus dieser Aufarbeitung gezogen haben.
Heraus sticht die ausführliche Antwort des Bildungsministeriums. Vor allem die langen Schulschließungen in Österreich während der Corona-Pandemie, die bisher schon skeptisch beäugt wurden, beurteilt das Ressort äußerst kritisch. Bei künftigen Pandemien seien längerfristige Schließungen nur mehr vertretbar, „wenn eine nachweisbare, massive Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung von offenen Schulen ausgeht bzw. ein hohes Risiko besteht, dass sich die Mortalität durch offene Schulen erhöht“.
Schließungen müssten sich möglichst „auf einzelne Klassen oder einzelne Standorte beschränken“. Nur mehr in „gravierenden Ausnahmefällen“seien sie „großräumig durchzuführen“. Es brauche bei künftigen Pandemien „jedenfalls robuste epidemiologische Analysen und Folgenabschätzungen“, bevor Eingriffe in den Schulbetrieb zulässig seien.
Kritik an Teststrukturen
Kritisch wird vom Bildungsressort im Nachhinein die Vermischung von bildungs- und gesundheitspolitischen Aufgaben gesehen. Zeitweise seien während der Pandemie zwei Drittel aller Antigen- und PCRTestungen durch Tests an den Schulen abgedeckt worden. „Die von den Gesundheitsbehörden bereitgestellte Testinfrastruktur“habe bei Weitem nicht ausgereicht, um Tests für alle Schüler und Lehrer bereitzustellen. Es müssten für künftige Pandemien Strukturen geschaffen werden, damit „die Gesundheitsbehörden ihren Aufgaben vollumfänglich nachkommen können“. Erneute „umfangreiche Assistenz- und Ersatzleistungen seitens der Bildungsbehörden im Bund und in den Ländern“dürften nicht erneut erforderlich werden.
Für das Gesundheitsministerium ist eine der Hauptlehren aus der Corona-Aufarbeitung die „Stärkung bzw. Wiederherstellung der psychosozialen Gesundheit“in der
Bevölkerung. Es will künftig weiter die „verfügbare psychosoziale Notfallversorgung“breit absichern und „Maßnahmen zur Erholung von derartigen Krisen“vorsehen, wie es in der Anfragebeantwortung des Ressorts heißt.
Als zweite große Lehre der Aufarbeitung will das Ressort die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung stärken. Dazu würden derzeit „konkrete Maßnahmen“für den neuen Zielsteuerungsvertrag, der zwischen dem Bund, den Ländern und den Sozialversicherungen abgeschlossen wird, verhandelt werden. (dab)